Burn-out: Zurück an den Start?

Wie der Wiedereinstieg nach einem Burn-out gelingen kann!

Höher- schneller- weiter – mehr. Und dazu noch die Unsicherheit, ob man den Arbeitsplatz – obwohl man über seine Grenzen geht - behalten wird.

Von Karin Hagenauer & Michaela Fischer (Gastautor:in) |
Burn out Wiedereinstieg

Wer über lange Zeit, ohne Phasen der Erholung unter Dauerdruck arbeitet, gefährdet die eigene Gesundheit. Auf den Stress kann das Burn-out Syndrom folgen. Der Begriff wird vorwiegend im beruflichen Kontext verwendet und bezieht sich auf eine berufsbezogene chronische Erschöpfung.

Zitat

In etwa 30 Prozent aller österreichischen Erwerbstätigen sind Burn-out gefährdet, ca. 10 Prozent sind davon direkt betroffen.

Der Wiedereinstieg

Doch ein Burn-out zu haben, heißt nicht in der Einbahnstraße zur Arbeitslosigkeit gefangen zu sein. Wenn man Arbeitsbedingungen entsprechend gestaltet, ist eine erfolgreiche Rückkehr in die bisherige Beschäftigung möglich. Eine gute Möglichkeit ist hier die Wiedereingliederungsteilzeit – eine befristete Teilzeitarbeit für 1 bis 6 Monate. Ziel ist ein schonender Wiedereinstieg ins Berufsleben, um Rückfälle zu vermeiden. Die Betroffenen bleiben langfristig arbeitsfähig – ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben kann vermieden werden.

Als Ausgleich für den Einkommensverlust erhalten die Betroffenen zusätzlich zum Teilzeitgehalt Wiedereingliederungsgeld in Höhe des anteiligen Krankengeldes. Neben allgemeinen Voraussetzungen ist auch eine verpflichtende Beratung durch fit2work vorgesehen. Wichtig: Notwendig ist die vollständige Arbeitsfähigkeit – die Wiedereingliederungsteilzeit ist kein „Teilkrankenstand“. Bei Fragen zur Wiedereingliederungsteilzeit stehen die Expertinnen und Expertinnen der Arbeiterkammer Salzburg gerne unter +43 (0) 662 8687 – 89 mit Rat und Hilfe zur Seite.

Zitat

Doch ein Burn-out zu haben, heißt nicht in der Einbahnstraße zur Arbeitslosigkeit gefangen zu sein.

Problematisch ist, dass es keine Verpflichtung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin gibt, die Arbeitsbedingungen anzupassen. Genau das wird aber aus Sicht der Forschung als Erfolgsfaktor bei der Wiedereingliederung gesehen. Die Wiedereigliederungsteilzeit ist nicht die generelle Lösung für das Problem langer Krankenstände. Notwendig sind noch weitere – auch präventive – Maßnahmen, bestenfalls ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement, das den Arbeitnehmer_innenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und die Betriebliche Wiedereingliederung umfasst.

Unwort Stress - schon ein paar kleine Übungen können helfen, das Dilemma mit Ruhe zu betrachten!

Mag. a Karin Hagenauer ist Arbeitspsychologin und Leiterin des Referates für ArbeitnehmerInnenschutz der AK Salzburg.  Mag.a Michaela Fischer ist Juristin und Referentin in der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Salzburg – Bereich Gesundheitspolitik.

CC BY

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InfoboxWiedereingliederungsteilzeit

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Nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).

Um wie viel kann ich die Arbeitszeit reduzieren?

  • um min. 25% bis max. 50%

Wie steht es um die Entlohnung? 

  • Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von ein­em Durchschnittsentgelt ausgegangen. Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.

Das Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld, das heißt, Sie bekommen aliquot 60 Prozent von Ihrem bisherigen Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um in Wiedereingliederungsteilzeit gehen zu können?

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber/ deiner Arbeitgeberin, ob er oder sie dir eine Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht. Gibt es grünes Licht aus deinem Unternehmen, stellt sich die Frage, wer die arbeitsmedizinische Abklärung vornimmt. Das kann eine Ärztin oder ein Arzt im Betrieb oder bei Fit2Work sein.
  • Gemeinsam mit Arzt/Ärztin und Arbeitgeber:in erstellst du einen Wiedereingliederungsplan. Auf der Basis des Wiedereingliederungsplans schließt du mit deinem/r Arbeitgeber:in eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung. Dabei muss der Betriebsrat einbezogen werden, sofern vorhanden.
  • Schicke den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an deine Krankenversicherung und beantrage das Wiedereingliederungsgeld. Das geht ganz formlos mit einem Satz und kann auch von Fit2Work erledigt werden, falls du dort betreut wirst.
  • Der chefärztliche Dienst deiner Krankenkasse prüft, ob alle Voraussetzungen passen und informiert dich, ob du die Leistung bekommst.

Hilfreiche Links:

·         Wiedereingliederungsteilzeit AK-Salzburg

Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxWiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit (45+)

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Personen über 45, die ein halbes Jahr arbeitslos sind, werden österreichweit mit speziellen Angeboten des AMS gefördert.

Salzburg

Arbeit hat Zukunft (AhZ): Kostenlose Beratung und Unterstützung für arbeitssuchende Personen sowie für jene, die sich beruflich neu orientieren möchten.

Die individuell zugeschnittenen Einzelcoachings beinhalten:

  • eine umfassende berufliche Situationsanalyse
  • Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • sowie bei zielgerichteten Bewerbungsaktivitäten.

Zur Website: Arbeit hat Zukunft

Wien

Early Intervention 50+ : bietet arbeitsuchenden Personen über 50 Jahren Beratung, Vermittlungsunterstützung und Unterstützung bei der Arbeitsuche. Beratungen sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Bosnisch / Kroatisch / Serbisch, Türkisch, Russisch, Ungarisch und Ukrainisch.

Kontakt: Tel.: 01 9346590, E-Mail: office@move-ment.at

Zur Webiste: Early Intervention

BBE 50+, Zentrum für Kompetenz und Erfahrung: ist eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Personen 50+, die beim AMS Wien als arbeitssuchend vorgemerkt sind.

Unterstützung in Form von:

  • einer persönlichen Age-Beraterin / einem persönlichen Age-Berater,
  • individueller Beratung,
  • Firmenkontakte mit Interesse an Arbeitnehmer_innen der Altersgruppe 50+,
  • Einzelgesprächen, für einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten.

Zur Website: BBE50+

Neue Wege für Personen ab 30 Jahre: unterstützt als arbeitsuchend vorgemerkte Personen ab diesem Alter.

Angebote:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • Absolvierung von individuell zusammengestellten Modulen
  • Erstellung eines Kompetenzprofils
  • Begleitende Unterstützung durch BetriebskontakterInnen und Einzelcoaches
  • Vermittlung in den Arbeitsmarkt
  • Individuelle Qualifizierung

Hilfreiche Links:

Kärnten

Chance Ältere: bietet Personen über 55 Jahren die Möglichkeit, sozialpädagogisch begleitet eine Anstellung bei einem gemeinnützigen Dienstgeber bis zum „offiziellen“ Pensionsantritt zu erhalten.

Zur Website: Chance Ältere/4everjoung.at

    Steiermark

    STOP and GO! 45+: Abklärung und Vermittlung ist eine individuelle Beratung speziell für arbeitsuchende Personen über  
    45 Jahre, mit dem Ziel, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erarbeiten und Lösungswege zu finden, um
    wieder rasch am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Zur Website: STOP&GO Abklärung,STOP&GO Vermittlung

    Zuletzt aktualisiert am: Juni 2024

    Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
    Wiedereinstieg
    Arbeitsrecht
    Selbstliebe
    InfoboxBildungsline

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    Bildungsinfo aktuell

    InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

    Inhalt anzeigen

    Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

    Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

    • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
    • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
    • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

    Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

    Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

    Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

    • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
    • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
    • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

    Weiterführende Links:

    Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
    Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

    Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

    In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

    Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

    Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

    TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

    Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung