Wiedereingliederungsteilzeit

Für einen schonenden Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einem langen Krankenstand.

Nach einer schweren Krankheit ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit einen schonenden Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Von Ingrind Van Tijn (Gastautor:in) |
2017 07 03 iStock LoveTheWind

Alle Fragen und Antworten zum Thema beantwortet dir Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung in der AK Salzburg.

Wer kann eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren?

Beschäftigte, deren Dienstverhältnis bereits seit drei Monaten aufrecht ist, können nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand einen schrittweisen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt versuchen.

Für wie lange darf eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden?

Die Teilzeitphase kann für einen Monat bis maximal sechs Monate vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung auf maximal neun Monate in Summe ist möglich.

Was braucht es noch für eine Wiedereingliederungsteilzeit?

Grundlage dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber über die befristete Reduzierung der Arbeitszeit. Im Zuge einer gemeinsamen Beratung mit Fit2Work wird auf Basis der Leistungsfähigkeit der Person ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Im Detail hat der Plan den Beginn, die Dauer, das Stundenausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung zu beinhalten. Die endgültige Bewilligung der Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung obliegt dem chefärztlichen Dienst des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Auf wie viele Stunden kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf um mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte reduziert werden, jedoch 12 Wochenstunden nicht unterschreiten.

Was verdient man in der Wiedereingliederungsphase?

Zusätzlich zum aliquoten Gehalt erhalten die Personen ein Wiedereingliederungsgeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe des anteiligen Krankengeldes. Wurde die Arbeitszeit zum Beispiel von bisher 40 auf 20 Stunden reduziert, so erhält die Person 50% des vorherigen Gehalts plus 50% des Krankengeldes.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit?

Nein. Die Wiedereingliederungsteilzeit basiert auf Freiwilligkeit beider Parteien. Für Hilfe und eine weitergehende Beratung bietet die Arbeiterkammer auch persönliche Beratungsgespräche an.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026