Wiedereingliederungsteilzeit

Für einen schonenden Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einem langen Krankenstand.

Nach einer schweren Krankheit ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit einen schonenden Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Von Ingrind Van Tijn (Gastautor:in) |
2017 07 03 iStock LoveTheWind

Alle Fragen und Antworten zum Thema beantwortet dir Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung in der AK Salzburg.

Wer kann eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren?

Beschäftigte, deren Dienstverhältnis bereits seit drei Monaten aufrecht ist, können nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand einen schrittweisen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt versuchen.

Für wie lange darf eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden?

Die Teilzeitphase kann für einen Monat bis maximal sechs Monate vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung auf maximal neun Monate in Summe ist möglich.

Was braucht es noch für eine Wiedereingliederungsteilzeit?

Grundlage dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber über die befristete Reduzierung der Arbeitszeit. Im Zuge einer gemeinsamen Beratung mit Fit2Work wird auf Basis der Leistungsfähigkeit der Person ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Im Detail hat der Plan den Beginn, die Dauer, das Stundenausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung zu beinhalten. Die endgültige Bewilligung der Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung obliegt dem chefärztlichen Dienst des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Auf wie viele Stunden kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf um mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte reduziert werden, jedoch 12 Wochenstunden nicht unterschreiten.

Was verdient man in der Wiedereingliederungsphase?

Zusätzlich zum aliquoten Gehalt erhalten die Personen ein Wiedereingliederungsgeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe des anteiligen Krankengeldes. Wurde die Arbeitszeit zum Beispiel von bisher 40 auf 20 Stunden reduziert, so erhält die Person 50% des vorherigen Gehalts plus 50% des Krankengeldes.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit?

Nein. Die Wiedereingliederungsteilzeit basiert auf Freiwilligkeit beider Parteien. Für Hilfe und eine weitergehende Beratung bietet die Arbeiterkammer auch persönliche Beratungsgespräche an.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung