Nach einer schweren Krankheit ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit einen schonenden Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Wiedereingliederungsteilzeit
Alle Fragen und Antworten zum Thema beantwortet dir Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung in der AK Salzburg.
Wer kann eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren?
Beschäftigte, deren Dienstverhältnis bereits seit drei Monaten aufrecht ist, können nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand einen schrittweisen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt versuchen.
Für wie lange darf eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden?
Die Teilzeitphase kann für einen Monat bis maximal sechs Monate vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung auf maximal neun Monate in Summe ist möglich.
Was braucht es noch für eine Wiedereingliederungsteilzeit?
Grundlage dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber über die befristete Reduzierung der Arbeitszeit. Im Zuge einer gemeinsamen Beratung mit Fit2Work wird auf Basis der Leistungsfähigkeit der Person ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Im Detail hat der Plan den Beginn, die Dauer, das Stundenausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung zu beinhalten. Die endgültige Bewilligung der Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung obliegt dem chefärztlichen Dienst des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.
Auf wie viele Stunden kann die Arbeitszeit reduziert werden?
Die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf um mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte reduziert werden, jedoch 12 Wochenstunden nicht unterschreiten.
Was verdient man in der Wiedereingliederungsphase?
Zusätzlich zum aliquoten Gehalt erhalten die Personen ein Wiedereingliederungsgeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe des anteiligen Krankengeldes. Wurde die Arbeitszeit zum Beispiel von bisher 40 auf 20 Stunden reduziert, so erhält die Person 50% des vorherigen Gehalts plus 50% des Krankengeldes.
Besteht ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit?
Nein. Die Wiedereingliederungsteilzeit basiert auf Freiwilligkeit beider Parteien. Für Hilfe und eine weitergehende Beratung bietet die Arbeiterkammer auch persönliche Beratungsgespräche an.
Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.
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