Sabbatical

Was ist zu beachten?

Du brauchst eine Auszeit? Du willst etwas erleben? Dich weiterbilden - aber nicht im Sinne einer Bildungskarenz? Dann ist die Lösung möglicherweise ein Sabbatical!

Von Heimo Typplt (Gastautor:in) |
2017 07 06 Avosb iStock

Unter Sabbatical versteht man eine geplante berufliche Auszeit. Die Gründe können vielfältig sein, wie der Wunsch, sich einen Traum zu verwirklichen, etwa eine lange Reise, oder eine Entspannungsphase nach einer Zeit längerer, großer beruflicher Anstrengungen, oder um sich überhaupt neu zu orientieren. Der Anlass kann auch in einem Weiterbildungswunsch liegen, hier gibt es allerdings Alternativen wie Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Der Vorteil beim Sabbatical liegt darin, dass der Bildungsbegriff viel weiter gefasst ist und letztendlich auch keine Zeugnisse oder Diplome erworben werden müssen. Ein weiterer häufiger Punkt für die Inanspruchnahme eines Sabbaticals liegt auch in der Pflege von nahen Angehörigen.

Eine generelle gesetzliche Regelung für alle, beziehungsweise einen Großteil der Berufsgruppen, gibt es nicht. Gesetzliche Anknüpfungspunkte gibt es für öffentlich Bedienstete zum Beispiel im Vertragsbedienstetengesetz oder auch in einigen Kollektivverträgen, wie beispielsweise in jenem für die Banken oder die Universitäten.

Ein Sabbatical kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Zum einen kann über einen definierten Zeitraum ein Zeitguthaben angespart und dann in einem Block verbraucht werden. Letztlich entspricht dieses Modell einer besonderen Form des Zeitausgleichs. Häufig wird jenes Modell gewählt, bei welchem bei gleichbleibender Arbeitsleistung das Entgelt über einen definierten Zeitraum reduziert wird. Damit wird sozusagen ein Entgeltguthaben erarbeitet. Dieses Guthaben wird dann in der Freizeitphase des Sabbaticals quasi ausbezahlt. Ein Beispiel: Man vereinbart mit seinem Dienstgeber einen Zeitraum von 5 Jahren. Während der Arbeitsphase über 4 Jahre wird der Entgeltanspruch um 20 % reduziert, also werden 80 % ausbezahlt. Mit dem angesparten Guthaben können auch in der Freizeitphase im 5. Jahr 80 % des Entgelts ausbezahlt werden.

Wichtig: Ein Sabbatical ist immer mit dem Dienstgeber zu vereinbaren.

Was sollte unbedingt in einer Vereinbarung über ein Sabbatical enthalten sein:

  • Ein konkreter definierter Zeitplan (Vorbereitungsphase, Freizeitphase) sowie die Höhe des Entgelts in diesen beiden Phasen. 
  • Hilfreich sind auch Regelungen für den Fall, dass die Vereinbarung vorzeitig beendet oder abgeändert werden muss oder was im Fall einer längeren Erkrankung während der Freizeitphase passiert. 
  • Der Wiedereinstieg nach dem Sabbatical sollte ebenfalls unbedingt geregelt werden. Also ob der Mitarbeiter auch zum Beispiel auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
  • Verfügt der Dienstnehmer über ein Firmentelefon oder einen Firmenwagen, so sind auch diesbezügliche Regelungen notwendig bzw. hilfreich.

Im Idealfall profitieren beide, sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen, von einem Sabbatical. Arbeitnehmer kommen in der Regel motivierter und leistungsstärker zurück und bringen oft auch wieder frischen Wind in bestimmte Arbeitsbereiche. Davon kann auch das Unternehmen letztlich profitieren.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung