Sabbatical

Was ist zu beachten?

Du brauchst eine Auszeit? Du willst etwas erleben? Dich weiterbilden - aber nicht im Sinne einer Bildungskarenz? Dann ist die Lösung möglicherweise ein Sabbatical!

Von Heimo Typplt (Gastautor:in) |
2017 07 06 Avosb iStock

Unter Sabbatical versteht man eine geplante berufliche Auszeit. Die Gründe können vielfältig sein, wie der Wunsch, sich einen Traum zu verwirklichen, etwa eine lange Reise, oder eine Entspannungsphase nach einer Zeit längerer, großer beruflicher Anstrengungen, oder um sich überhaupt neu zu orientieren. Der Anlass kann auch in einem Weiterbildungswunsch liegen, hier gibt es allerdings Alternativen wie Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Der Vorteil beim Sabbatical liegt darin, dass der Bildungsbegriff viel weiter gefasst ist und letztendlich auch keine Zeugnisse oder Diplome erworben werden müssen. Ein weiterer häufiger Punkt für die Inanspruchnahme eines Sabbaticals liegt auch in der Pflege von nahen Angehörigen.

Eine generelle gesetzliche Regelung für alle, beziehungsweise einen Großteil der Berufsgruppen, gibt es nicht. Gesetzliche Anknüpfungspunkte gibt es für öffentlich Bedienstete zum Beispiel im Vertragsbedienstetengesetz oder auch in einigen Kollektivverträgen, wie beispielsweise in jenem für die Banken oder die Universitäten.

Ein Sabbatical kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Zum einen kann über einen definierten Zeitraum ein Zeitguthaben angespart und dann in einem Block verbraucht werden. Letztlich entspricht dieses Modell einer besonderen Form des Zeitausgleichs. Häufig wird jenes Modell gewählt, bei welchem bei gleichbleibender Arbeitsleistung das Entgelt über einen definierten Zeitraum reduziert wird. Damit wird sozusagen ein Entgeltguthaben erarbeitet. Dieses Guthaben wird dann in der Freizeitphase des Sabbaticals quasi ausbezahlt. Ein Beispiel: Man vereinbart mit seinem Dienstgeber einen Zeitraum von 5 Jahren. Während der Arbeitsphase über 4 Jahre wird der Entgeltanspruch um 20 % reduziert, also werden 80 % ausbezahlt. Mit dem angesparten Guthaben können auch in der Freizeitphase im 5. Jahr 80 % des Entgelts ausbezahlt werden.

Wichtig: Ein Sabbatical ist immer mit dem Dienstgeber zu vereinbaren.

Was sollte unbedingt in einer Vereinbarung über ein Sabbatical enthalten sein:

  • Ein konkreter definierter Zeitplan (Vorbereitungsphase, Freizeitphase) sowie die Höhe des Entgelts in diesen beiden Phasen. 
  • Hilfreich sind auch Regelungen für den Fall, dass die Vereinbarung vorzeitig beendet oder abgeändert werden muss oder was im Fall einer längeren Erkrankung während der Freizeitphase passiert. 
  • Der Wiedereinstieg nach dem Sabbatical sollte ebenfalls unbedingt geregelt werden. Also ob der Mitarbeiter auch zum Beispiel auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
  • Verfügt der Dienstnehmer über ein Firmentelefon oder einen Firmenwagen, so sind auch diesbezügliche Regelungen notwendig bzw. hilfreich.

Im Idealfall profitieren beide, sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen, von einem Sabbatical. Arbeitnehmer kommen in der Regel motivierter und leistungsstärker zurück und bringen oft auch wieder frischen Wind in bestimmte Arbeitsbereiche. Davon kann auch das Unternehmen letztlich profitieren.

CC BY

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InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung