Bildung lohnt sich!

Warum?

Das lebenslanges Lernen gut für uns ist, wissen wir im Prinzip ja. Aber was bringt Bildung dem/der Einzelnen ganz konkret? Wo liegen die Kosten und sind sie es auch wert? Unser Bildungsexperte klärt auf.

Von Franz Fuchs-Weikl |
2017 08 29 iStock

Was kann denn alles Bildung sein?

Natürlich ist (Aus- und Weiter-)Bildung, die unmittelbar im Berufsleben ein- und umgesetzt werden kann, wichtig. Bildung ist aber weit mehr als unmittelbar verwertbares Wissen. Sie ist auch Erkennen, Verstehen und daraus ableitbares Handeln. Die meisten Expertinnen und Experten sind sich einig, dass Bildung ein elementarer, wenn nicht sogar der wichtigste, Schlüsselfaktor ist. Bildung ermöglicht uns, die Welt zu verstehen und sich in ihr zurechtzufinden. Sie ist die Grundlage für unser Handeln und damit für unser Leben. Sie fördert den sozialen Aufstieg und ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt und Ausbau unseres Wohlstandes.

Bildung – der Weg zum Glück?

Auch zwischen Bildung und Zufriedenheit gibt es einen engen Zusammenhang: Der Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Salzburg, in welchem regelmäßig die tätigkeitsbezogene Zufriedenheit erhoben wird, zeigt deutlich: Gut gebildete Menschen sind mit ihrem Leben insgesamt zufriedener, sie haben mehr Entwicklungs- und Aufstiegschancen und verdienen in der Regel besser.

Gebildete Menschen sind zudem weniger von Arbeitslosigkeit und Armut bedroht: Im Jahr 2015 waren laut Statistik Austria 11,5 Prozent der Erwerbspersonen mit Pflichtschulabschluss arbeitslos, die Arbeitslosenquote von Menschen mit Berufs- oder Hochschulausbildung beträgt hingegen nur zwischen rund vier und sechs Prozent. Bildung hat zudem positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das liebe Geld ...

Der Nutzen von Bildung steht außer Diskussion. Bei den Kosten scheiden sich oftmals aber die Geister. Aus- und Weiterbildung sind in der Regel mit Kurskosten verbunden. Auch die Lebenshaltungskosten müssen finanziert werden.

Selbst in der gebührenfreien Schule fallen nicht unerhebliche Nebenkosten an, wie zuletzt die Schulkostenstudie der AK bewiesen hat. Gerade Menschen (oder anders gesagt Haushalte) mit niedrigem Einkommen können die notwendigen Investitionskosten nicht selber aufbringen.

Ökonomisch betrachtet hat Bildung zwei zentrale Eigenschaften: sie ist ein „öffentliches Gut“ und ihre Bereitstellung hat „positive externe Effekte“.

Was heißt das? Ein Auto ist beispielsweise ein privates Gut. Man kann es um einen bestimmten Preis kaufen und dann exklusiv nutzen. Beim Wissen um naturwissenschaftliche Zusammenhänge sieht das anders aus. Die Schwerkraft gilt für alle – nicht nur für denjenigen, der einen Preis bezahlt hat.

Denn Bildung lohnt sich nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft!

CC BY

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von Franz Fuchs-Weikl
Franz Fuchs-Weikl

Autor

Franz Fuchs-Weikl

Franz Fuchs-Weikl ist Stellvertretender Geschäftsführer am bfi. Er hat viel Freude am Thema Bildung und vertritt die Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnet.

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

Inhalt anzeigen

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

Inhalt anzeigen

Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026