Bildung lohnt sich!

Warum?

Das lebenslanges Lernen gut für uns ist, wissen wir im Prinzip ja. Aber was bringt Bildung dem/der Einzelnen ganz konkret? Wo liegen die Kosten und sind sie es auch wert? Unser Bildungsexperte klärt auf.

Von Franz Fuchs-Weikl |
2017 08 29 iStock

Was kann denn alles Bildung sein?

Natürlich ist (Aus- und Weiter-)Bildung, die unmittelbar im Berufsleben ein- und umgesetzt werden kann, wichtig. Bildung ist aber weit mehr als unmittelbar verwertbares Wissen. Sie ist auch Erkennen, Verstehen und daraus ableitbares Handeln. Die meisten Expertinnen und Experten sind sich einig, dass Bildung ein elementarer, wenn nicht sogar der wichtigste, Schlüsselfaktor ist. Bildung ermöglicht uns, die Welt zu verstehen und sich in ihr zurechtzufinden. Sie ist die Grundlage für unser Handeln und damit für unser Leben. Sie fördert den sozialen Aufstieg und ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt und Ausbau unseres Wohlstandes.

Bildung – der Weg zum Glück?

Auch zwischen Bildung und Zufriedenheit gibt es einen engen Zusammenhang: Der Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Salzburg, in welchem regelmäßig die tätigkeitsbezogene Zufriedenheit erhoben wird, zeigt deutlich: Gut gebildete Menschen sind mit ihrem Leben insgesamt zufriedener, sie haben mehr Entwicklungs- und Aufstiegschancen und verdienen in der Regel besser.

Gebildete Menschen sind zudem weniger von Arbeitslosigkeit und Armut bedroht: Im Jahr 2015 waren laut Statistik Austria 11,5 Prozent der Erwerbspersonen mit Pflichtschulabschluss arbeitslos, die Arbeitslosenquote von Menschen mit Berufs- oder Hochschulausbildung beträgt hingegen nur zwischen rund vier und sechs Prozent. Bildung hat zudem positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das liebe Geld ...

Der Nutzen von Bildung steht außer Diskussion. Bei den Kosten scheiden sich oftmals aber die Geister. Aus- und Weiterbildung sind in der Regel mit Kurskosten verbunden. Auch die Lebenshaltungskosten müssen finanziert werden.

Selbst in der gebührenfreien Schule fallen nicht unerhebliche Nebenkosten an, wie zuletzt die Schulkostenstudie der AK bewiesen hat. Gerade Menschen (oder anders gesagt Haushalte) mit niedrigem Einkommen können die notwendigen Investitionskosten nicht selber aufbringen.

Ökonomisch betrachtet hat Bildung zwei zentrale Eigenschaften: sie ist ein „öffentliches Gut“ und ihre Bereitstellung hat „positive externe Effekte“.

Was heißt das? Ein Auto ist beispielsweise ein privates Gut. Man kann es um einen bestimmten Preis kaufen und dann exklusiv nutzen. Beim Wissen um naturwissenschaftliche Zusammenhänge sieht das anders aus. Die Schwerkraft gilt für alle – nicht nur für denjenigen, der einen Preis bezahlt hat.

Denn Bildung lohnt sich nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Franz Fuchs-Weikl
Franz Fuchs-Weikl

Autor

Franz Fuchs-Weikl

Franz Fuchs-Weikl ist Stellvertretender Geschäftsführer am bfi. Er hat viel Freude am Thema Bildung und vertritt die Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnet.

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 90% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung (bei einer Umschulung ist eine Tätigkeit bis max. 12 Monate nach Kursende nachzuweisen)
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens € 200,- (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Akademiker:innen können nur in Ausnahmenfällen gefördert werden
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024

InfoboxFörderungen

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2024 von BiBer Bildungsberatung

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InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung