Wie und wann lernen Menschen am besten?

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr.

 Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen im Erwachsenenalter haben längst bewiesen, dass das so nicht stimmt.

Von Hilla Lindhuber |
2017 09 05 iStock Menschen lernen

Lernen gehört zum Menschen und ist untrennbar mit dem Leben verbunden. Die Forschung geht nun auch der spannenden Frage nach: Wie und wann lernt der Mensch am besten? Wer zum Beispiel einmal Fahrradfahren gelernt hat, verlernt das nie wieder. Zwei Jahre nach der Matura wissen wir dagegen nur mehr ca. 10 Prozent des ganzen Schulstoffs. Wie kann man das erklären?

Gelerntes nicht mehr vergessen?!

Damit sich im Hirn gelerntes langfristig verankern kann, muss das, was man lernen will, „unter die Haut gehen“ und Erfolgserlebnisse erzeugen. Lernen passiert, wenn sich Kinder wie auch Erwachsene gesehen fühlen, wenn man ihnen etwas zutraut und sie Aufgaben bekommen, an denen sie wachsen können.

Menschen brauchen Raum und Zeit, um miteinander und voneinander zu lernen. Es ist daher zentral, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Menschen das Lernen können, was sie wollen und benötigen. Beispielsweise durch individuelle Förderung von Stärken und Unterstützung bei Problemlagen. Organisatorische und finanzielle Förderungen können etwa durch mehr Nachmittagsbetreuung an den Schulen oder durch ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr Hilfestellungen leisten.  Auch die Möglichkeit, noch im Erwachsenenalter Bildungsabschlüsse nachzuholen und andere Berufsmöglichkeiten einzuschlagen, benötigt Unterstützungen.

Ein Blick in Salzburgs Zukunft

Letzteres wird immer wichtiger: Laut Bevölkerungsprognose der Statistik Austria wird es bis 2030 in Salzburg ca. 14.000 Menschen weniger geben, die sich im Haupterwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren befinden (dafür wir die Zahl der über 64jährigen um knapp 50.000 steigen). Durch den ständigen Wandel in der Wirtschaft verändern sich Berufe und Beschäftigungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer_innen üben deshalb in der Regel heutzutage mehr als einen Beruf aus und benötigen daher Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung.

Was wir von den Schweden lernen können

In Schweden sind zum Beispiel alle formalen Ausbildungswege und Studien, mit wenigen Ausnahmen, kostenlos. Angestellte haben das Recht, Auszeiten für Weiterbildung zu nehmen. Die finanziellen Unterstützungen sind an Alter und Lebenssituation der Lernenden sowie an das Niveau der Aus- und Weiterbildung angepasst.

Die Weiterbildungsbeteiligung der 25 bis 64jährigen gilt als Indikator für das lebensbegleitende Lernen: in Schweden betrug im Jahr 2014 die Beteiligungsquote 28,9 %, in Salzburg dagegen 12,7 % (Österreichschnitt: 14,2 %). Nachdem Schweden und Salzburger kaum als grundsätzlich verschiedene Menschen einzustufen sind, kann man hier gut sehen, wie Rahmenbedingungen auf die Lernbeteiligung wirken.

Für uns in Salzburg und Österreich heißt das beispielsweise, dass die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums ein wichtiger Schritt ist und dass wir den Bildungsscheck des Landes weiter ausbauen müssen!

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Hilla Lindhuber
Hilla Lindhuber

Autorin

Hilla Lindhuber

Hilla Lindhuber ist Leiterin der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der AK Salzburg. Ihre Freude am Thema Bildung, sowie ihre Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnen kann, zeichnen sie aus.
sbg.arbeiterkammer.at

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

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Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026