Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir

Getreu dem Motto "lebenslanges Lernen" sollten nicht nur Schüler_innen die Botschaft dahinter verinnerlichen!

Dieser Satz hat sich mir eingeprägt: bevorzugt Lehrer_innen haben uns damit drangsaliert, wenn die Schularbeiten schlecht ausgefallen waren. Damals habe ich noch nicht verstanden, was das mit mir zu tun haben könnte. Mittlerweile bin ich 50 und merke selbst, dass ich meinen Beruf ohne laufende Weiterbildung nicht mehr ausüben könnte.

Von Claudia Weiß |
Weiterbildung Wiedereinstieg 45 2017 12 13 iStock ChrisGorgio

Mit der Zeit gehen ...

Das war vor 40 Jahren noch ganz anders. Mein Großvater war Konditor. Er hat eine Lehre gemacht, ist in seinem Beruf aufgegangen und hat bis zu seiner Pensionierung als Konditor gearbeitet. Eine berufliche Veränderung war für ihn kein Thema. Eine fundierte Ausbildung ist heute noch genauso wichtig wie damals.

Lebenslanges Lernen ist mehr als eine Phrase!

Denn heute 50-Jährige haben noch gut ein Drittel ihres Arbeitslebens vor sich. Bereits 2020 wird jede_r dritte Arbeitnehmer_in älter als 50 sein. Da lohnt es sich, über Weiterbildung nachzudenken und vielleicht sogar beruflich etwas anderes zu machen. Trägt doch eine gute und lange Ausbildung zu gesundem Altern bei.

Alter ist sowieso eher eine Frage der Sichtweise denn des Geburtsjahres: Kompetenzen, Erfahrung und Aktualität des Wissens sind jedenfalls alterslos. Doch das ist in unseren Köpfen noch nicht so verankert, wie wir uns das wünschen würden. Zahlreiche Menschen - Frauen wie Männer - schätzen sich selbst gering, sind sich manchmal nicht im Klaren, dass sie viele Fähigkeiten haben und scheuen sich davor, etwas Neues oder eine Weiterbildung zu beginnen.

Es ist nie zu spät

Wer mutig ist und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnt, kann begeistert lernen, und wird in Folge, neben der persönlichen Weiterentwicklung, möglicherweise neue Wege gehen (wollen). Die Bildungseinrichtungen sind dazu da, Menschen darin zu unterstützen. Dass 30-Jährige besser lernen als 50-Jährige ist übrigens ein Mythos. Denken Sie also daran: Lernen erhöht die Lebensqualität im Alter und trägt zur Gesunderhaltung  bei.

Wer sich schon länger den Gedanken trägt, wieder etwas zu lernen, findet eine große Auswahl an Weiterbildungen bei den rund 1.800 Einrichtungen in Österreich. Auf der Webseite Netzwerk Bildungsberatung www.bildungsberatung-salzburg.at gibt es verschiedene Suchoptionen, Tipps zum richtigen Lernen ebenso wie Informationen zu Förderungen in Österreich. Darüber hinaus können Sie sich kostenlos (online) beraten lassen, wenn Sie einen Abschluss nachholen möchten, Unterstützung bei der Suche nach der passenden Weiterbildung benötigen oder beruflich einen neuen Weg einschlagen möchten.

Spezielle Angebote für Frauen ab 40, die ihre Stärken und Kompetenzen herausarbeiten möchten, gibt es von Frau & Arbeit. Wiedereinsteigerinnen und Frauen, deren Bewerbung nicht mehr aktuell ist und in diesem Bereich Begleitung brauchen, können sich ebenfalls an die Expertinnen der Frauenservicestelle wenden.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026