Weißt Du, wie viel Talent Du hast?

Welche Fähigkeiten in der Beruswelt nicht vergessen werden dürfen.

Wir alle eignen uns auf unterschiedlichen Wegen neue Fähigkeiten an. Diese reichen von fachlichen, sozialen, persönlichen über methodische Kompetenzen und die werden in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger.

Von Claudia Weiß |
2017 09 05 Talent FuA

Kompetent auf einem Gebiet zu sein beziehungsweise als Spezialist_in in einem bestimmten Bereich zu gelten, ist auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Darum solltest du dir bewusst Zeit nehmen um deine Fähigkeiten zu erkennen.

Der Anfang kann hierbei schon mal schwer fallen, besonders, weil wir viele unserer Fähigkeiten für das Berufsleben als nicht wertvoll einstufen. Lass dich vom Gegenteil überzeugen.

Alternativer Lebenslauf

Verfasse beispielsweise einen alternativen Lebenslauf: ähnlich wie bei einem Mindmap werden alle Fähigkeiten, die dir spontan zu dir einfallen, notiert. Gehe bei dieser Methode nicht selbstkritisch oder bescheiden vor, denn Ziel ist es, sich den eigenen Fähigkeiten endlich bewusst zu werden. Wie du deinen alternativen Lebenslauf gestaltest, sei deinen persönlichen Vorlieben überlassen.

Begehe aber nicht den Fehler, dich ausschließlich auf formelle Kompetenzen (setzen sich aus Zeugnissen und Bescheinigungen zusammen) zu konzentrieren. Sinn dieser Übung ist es, deinen Fokus eben auch auf die informellen Kompetenzen, beispielsweise Teamfähigkeit, die Freude an Herausforderungen, Empathie …, zu richten. Frage ebenso Kolleg_innen, Freund_innen und Familienmitglieder, was diese an dir schätzen oder was du deren Meinung nach besonders gut kannst.

Was habe ich davon?

Als nächsten Schritt überlege dir, welche Fähigkeiten sich gewinnbringend auf deinen beruflichen Alltag auswirken (können). Mit diesen neu erworbenen Kenntnissen schreibt sich dein nächstes Bewerbungs- und/oder Motivationsschreiben mit Sicherheit einfacher. Darüber hinaus verhilft dir dein Wissen um deine Fähigkeiten auch zu einem selbstbewussten Auftreten, sei es während der Arbeitssuche oder im aktiven Berufsalltag.

Mehr Unterstützung gibt es im Rahmen eines Kompetenzworkshops, welcher von Frau & Arbeit aber auch von der BiBer-Bildungsberatung, der AK-Kompetenzberatung und dem Verein VIELE im Rahmen des Netzwerks Bildungsberatung Salzburg kostenfrei angeboten werden.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung