Weißt Du, wie viel Talent Du hast?

Welche Fähigkeiten in der Beruswelt nicht vergessen werden dürfen.

Wir alle eignen uns auf unterschiedlichen Wegen neue Fähigkeiten an. Diese reichen von fachlichen, sozialen, persönlichen über methodische Kompetenzen und die werden in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger.

Von Claudia Weiß |
2017 09 05 Talent FuA

Kompetent auf einem Gebiet zu sein beziehungsweise als Spezialist_in in einem bestimmten Bereich zu gelten, ist auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Darum solltest du dir bewusst Zeit nehmen um deine Fähigkeiten zu erkennen.

Der Anfang kann hierbei schon mal schwer fallen, besonders, weil wir viele unserer Fähigkeiten für das Berufsleben als nicht wertvoll einstufen. Lass dich vom Gegenteil überzeugen.

Alternativer Lebenslauf

Verfasse beispielsweise einen alternativen Lebenslauf: ähnlich wie bei einem Mindmap werden alle Fähigkeiten, die dir spontan zu dir einfallen, notiert. Gehe bei dieser Methode nicht selbstkritisch oder bescheiden vor, denn Ziel ist es, sich den eigenen Fähigkeiten endlich bewusst zu werden. Wie du deinen alternativen Lebenslauf gestaltest, sei deinen persönlichen Vorlieben überlassen.

Begehe aber nicht den Fehler, dich ausschließlich auf formelle Kompetenzen (setzen sich aus Zeugnissen und Bescheinigungen zusammen) zu konzentrieren. Sinn dieser Übung ist es, deinen Fokus eben auch auf die informellen Kompetenzen, beispielsweise Teamfähigkeit, die Freude an Herausforderungen, Empathie …, zu richten. Frage ebenso Kolleg_innen, Freund_innen und Familienmitglieder, was diese an dir schätzen oder was du deren Meinung nach besonders gut kannst.

Was habe ich davon?

Als nächsten Schritt überlege dir, welche Fähigkeiten sich gewinnbringend auf deinen beruflichen Alltag auswirken (können). Mit diesen neu erworbenen Kenntnissen schreibt sich dein nächstes Bewerbungs- und/oder Motivationsschreiben mit Sicherheit einfacher. Darüber hinaus verhilft dir dein Wissen um deine Fähigkeiten auch zu einem selbstbewussten Auftreten, sei es während der Arbeitssuche oder im aktiven Berufsalltag.

Mehr Unterstützung gibt es im Rahmen eines Kompetenzworkshops, welcher von Frau & Arbeit aber auch von der BiBer-Bildungsberatung, der AK-Kompetenzberatung und dem Verein VIELE im Rahmen des Netzwerks Bildungsberatung Salzburg kostenfrei angeboten werden.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026