Das Jahr nach dem Abi

Paul Bühre über das Gap-Year zwischen Matura und Studium

An alle Leute, die noch keinen Plan haben oder denken, sie hätten einen

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Buehre Jahr Nach Abi 01

Buchtipp

Das Jahr nach dem Abi

von Paul Bühre

„Nur weil ich eine Funktion ableiten und Nullstellen berechnen kann, komme ich mir noch lange nicht lebenstauglich vor. So blöd es sich auch anhört: Wer bin ich eigentlich?“

Diese Frage stellt sich der 18-jährige Autor dieses Buches und macht sich nach seinem Schulabschluss für ein Jahr auf den Weg, um einer Antwort auf seine Frage näher zu kommen.

Dabei reist er nach China, um dort in eine Kung-Fu Schule zu gehen, unterrichtet Kinder in einer Schule in Südindien und arbeitet in Schottland auf einem Bauernhof. Es ist nicht alles cool, was ihm widerfährt, aber es hilft ihm, sich klar darüber zu werden, welchen nächsten Schritt er in seinem Leben setzten will und wo: dort, wo Menschen sind, die er kennt und die ihn mögen.

Persönlicher Eindruck

Paul Bühre beschreibt, ganz salopp geschrieben, wie es ihm dabei geht, sich alleine neuen Erfahrungen auszusetzen. Dabei läuft vieles anders, als er es erwartet hätte.

Was das Buch so sympathisch macht ist, wie offen der junge Autor von seinen persönlichen Erfahrungen erzählt: Wie er sich einsam oder völlig fremd in Situationen fühlt, deren Spielregeln ihm nicht vertraut sind. Er erzählt, wie er mit Enttäuschungen umgeht und sie als Lernprozesse annimmt. Auf seiner Entdeckungsreise zu seinen persönlichen Stärken analysiert er sich selbst und erkennt langsam, was er sich für seine Zukunft wünscht. Paul Bühre lässt seine Leserschaft an seinen inneren Zweifeln und Irritationen teilhaben und daran wie sein Weltbild sich verändert:

interessant, spannend und menschlich - und auch zum Schmunzeln.

Verlag

Ullstein, 2019, 301 Seiten

Zusätzliche Infos

Gesehen in der Bibliothek der BiBer Bildungsberatung, Strubergasse 18, Salzburg

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

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Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxSelbsterhalterstipendium/Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

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Voraussetzungen:

  • Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug 
  • Einkünfte jährlich zumindest € 11.000,- (Brutto minus Sozialversicherung)
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
  • Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
  • Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss in der Regel vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Für Selbsterhalter:innen gibt es allerdings eine Ausnahme: Für jedes Jahr, das sie sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben, erhöht sich die Altersgrenze um 1 Jahr, maximal aber um 5 Jahre. Bei 5-jähriger Berufstätigkeit liegt die Altersgrenze also bei 34 Jahren, bei 6-jähriger Berufstätigkeit bei 35 Jahren und so weiter. Spätestens vor dem 38. Geburtstag muss das Studium aber jedenfalls begonnen werden.

Wichtig:

  • Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Studienerfolg ist nachzuweisen
  • Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen

Hilfreiche Links:

zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 75% der Kurskosten, bzw. 1000€ bis 2000€ Maximum.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller*in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 11.1.2020

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter 050/6906-1601, von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Juni 2024

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InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

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Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung