Das Jahr nach dem Abi

Paul Bühre über das Gap-Year zwischen Matura und Studium

An alle Leute, die noch keinen Plan haben oder denken, sie hätten einen

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Buehre Jahr Nach Abi 01

Buchtipp

Das Jahr nach dem Abi

von Paul Bühre

„Nur weil ich eine Funktion ableiten und Nullstellen berechnen kann, komme ich mir noch lange nicht lebenstauglich vor. So blöd es sich auch anhört: Wer bin ich eigentlich?“

Diese Frage stellt sich der 18-jährige Autor dieses Buches und macht sich nach seinem Schulabschluss für ein Jahr auf den Weg, um einer Antwort auf seine Frage näher zu kommen.

Dabei reist er nach China, um dort in eine Kung-Fu Schule zu gehen, unterrichtet Kinder in einer Schule in Südindien und arbeitet in Schottland auf einem Bauernhof. Es ist nicht alles cool, was ihm widerfährt, aber es hilft ihm, sich klar darüber zu werden, welchen nächsten Schritt er in seinem Leben setzten will und wo: dort, wo Menschen sind, die er kennt und die ihn mögen.

Persönlicher Eindruck

Paul Bühre beschreibt, ganz salopp geschrieben, wie es ihm dabei geht, sich alleine neuen Erfahrungen auszusetzen. Dabei läuft vieles anders, als er es erwartet hätte.

Was das Buch so sympathisch macht ist, wie offen der junge Autor von seinen persönlichen Erfahrungen erzählt: Wie er sich einsam oder völlig fremd in Situationen fühlt, deren Spielregeln ihm nicht vertraut sind. Er erzählt, wie er mit Enttäuschungen umgeht und sie als Lernprozesse annimmt. Auf seiner Entdeckungsreise zu seinen persönlichen Stärken analysiert er sich selbst und erkennt langsam, was er sich für seine Zukunft wünscht. Paul Bühre lässt seine Leserschaft an seinen inneren Zweifeln und Irritationen teilhaben und daran wie sein Weltbild sich verändert:

interessant, spannend und menschlich - und auch zum Schmunzeln.

Verlag

Ullstein, 2019, 301 Seiten

Zusätzliche Infos

Gesehen in der Bibliothek der BiBer Bildungsberatung, Strubergasse 18, Salzburg

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

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Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reife- und Diplomprüfung abgelegt wurden, in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzten Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

Sonderform „Duale Akademie“

Die Duale Akademie ist ein spezielles Ausbildungsmodell für Maturant:innen, das Theorie und Praxis optimal kombiniert. In 2 bis 3 Jahren erhalten Teilnehmer:innen ein Traineeprogramm im jeweiligen Unternehmen, ein bereits höheres Einstiegsgehalt sowie fundierte Fachkenntnisse. Zusätzlich werden soziale, digitale und internationale Kompetenzen in eigenen Seminaren vermittelt.

Neben dem Besuch der Berufsschule in eigenen Klassen gehören ein Auslandspraktikum, Teamprojekte und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zum Programm.

Die Duale Akademie wird in verschiedenen Branchen angeboten, darunter Banking & Finance, IT & Software, Logistik, Technik, Sales & Marketing sowie Umwelt und Organisation. Sie bietet einen direkten und erfolgreichen Einstieg in die berufliche Zukunft.

https://www.dualeakademie.at/

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert im Dezember 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxSelbsterhalterstipendium/Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

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Voraussetzungen:

  • Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug 
  • Einkünfte jährlich zumindest € 11.000,- (Brutto minus Sozialversicherung)
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
  • Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
  • Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss in der Regel vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Für Selbsterhalter:innen gibt es allerdings eine Ausnahme: Für jedes Jahr, das sie sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben, erhöht sich die Altersgrenze um 1 Jahr, maximal aber um 5 Jahre. Bei 5-jähriger Berufstätigkeit liegt die Altersgrenze also bei 34 Jahren, bei 6-jähriger Berufstätigkeit bei 35 Jahren und so weiter. Spätestens vor dem 38. Geburtstag muss das Studium aber jedenfalls begonnen werden.

Wichtig:

  • Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Studienerfolg ist nachzuweisen
  • Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Slowakisch, Polnisch, Englisch, Arabisch, Persisch, Türkisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, BKS, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Do zwischen 9-12 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter der Beratungshotline 050/6906 3 von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildungberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Dezember 2025

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
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InfoboxBildungsline

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Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

Infoboxwaff: Beratungs- und Förderleistungen in Wien

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Grundsätzlich bietet der waff kostenlose und individuelle Beratung für berufliche Entwicklungschancen von beschäftigten Wiener:innen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen. Neben beschäftigten Wiener:innen gibt es gemeinsam mit dem AMS Wien auch Angebote für arbeitssuchende Wiener:innen.

Bildungskonto: Das Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer:innen (BIKO) fördert Wiener:innen, die sich beruflich weiterbilden oder einen höheren Abschluss erlangen möchten und steht allen Wiener:innen je nach Einkommen, Arbeitsmarktstatus und beruflichem Ziel bei anerkannten Bildungsträgereinrichtungen zur Verfügung. Das Bildungskonto mit maximal € 500 ist für alle Wiener:innen (Beschäftigte und arbeitslos Gemeldete). Im Rahmen des Bildungskontos werden anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000 refundiert. Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000 gewährt.

Chancen-Scheck des waff: Der Chancen-Scheck ist das Förderinstrument für die Zielgruppe des Qualifikationsplans Wien 2030. Beschäftigte, die keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung haben oder Personen, die zwar über einen höheren Abschluss verfügen, aber dennoch dequalifiziert arbeiten, erhalten mit dem Chancen-Scheck eine besonders attraktive finanzielle Förderung für Aus- und Weiterbildungsvorhaben von bis zu 5.000 Euro. Mit dem Chancen-Scheck werden berufliche Weiterbildung und das kostenlose Nachholen von Lehr- und anderen Bildungsabschlüssen gefördert. Damit verbunden ist in der Regel die Ausstellung eines Qualifikationspasses, der Qualifikationen, Kompetenzen, berufliche Entwicklungsziele und Bildungsschritte dokumentiert und zum Erreichen des individuellen Bildungsziels beitragen soll.

FRECH – Frauen ergreifen Chancen – Beratung und Qualifizierung: Bei FRECH handelt es sich um ein Programm für beschäftigte Frauen in Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung in Form einer Neuorientierung, Höherqualifizierung und/oder Weiterentwicklung anstreben. Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozess- und Laufbahnberatung, welche gegebenenfalls durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 5.000 Euro ergänzt werden kann. Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung digitaler und klimaschutzrelevanter Kompetenzen können ebenfalls gefördert werden. Darüber hinaus werden berufsbezogene Workshops und Vorträge angeboten. Frauen können dabei von einer umfassenden individuellen Beratung, Workshops und Vorträgen sowie einer finanziellen Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung profitieren.

Karenz und Wiedereinstieg: Das Programm bietet Personen vor, während und nach einer Berufsunterbrechung (Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz) frühzeitige Information und präventive Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg. Die Beratung kann durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Kosten bis max. 4.000 Euro ergänzt werden. Darüber hinaus werden themenspezifische Gruppenveranstaltungen mit gelegentlicher Kinderbetreuung angeboten.

Ausbildungsinitiative Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik: Die Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik wendet sich an beschäftigte Wiener:innen, die ein berufsbegleitendes Studium in den genannten Bereichen anstreben. Ziel ist es, mehr Frauen in berufsbegleitende Fachhochschulstudiengänge zu bringen und damit langfristig mehr weibliche Fachkräfte für den Wiener Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Programm bietet umfassende prozessorientierte Beratung wie auch Coachingangebote. Vor dem Studium wird die berufsbegleitende Vorbereitung auf ein Studium gefördert, unter anderem durch eine Vorqualifizierungsmaßnahme an der Hochschule Campus Wien. Nach Studienplatzzusage werden geförderte Kurse begleitend zum ersten Studienjahr, z.B. eine berufsbegleitende Begleitqualifizierung für Bachelor-Studiengänge an der FH Technikum Wien, ein Stipendium für ausgewählte Bachelor- und Masterstudiengänge (12.000 Euro für BA-Studiengänge, 9.000 Euro für MA-Stiudiengänge) sowie zahlreiche Workshops, Vernetzungsveranstaltungen und Kooperationen mit Unternehmen und Fachhochschulen bereitgestellt. Ergänzend werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie Begleitung bis über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus angeboten.

Sonderprogramm Lehrlinge: Der waff kann auf Grundlage des Antrags eines Lehrlings mit Wohnsitz in Wien die Vorfinanzierung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung übernehmen, die dem waff von der Wirtschaftskammer Wien refundiert werden. Ergänzend werden auch die LAP-Vorbereitungskurse, die im Rahmen des Projektes Qualifizierungsmanagement eingereicht werden, gefördert.

Weiterbildungsinformation Wien: Der waff führt eine umfassende, aktuelle Weiterbildungsdatenbank unter weiterbildung.at, die eine anbieterneutrale Entscheidungsgrundlage für die Auswahl einer passenden Aus- und Weiterbildung darstellt.

Wiener Ausbildungsgeld:  Mit dem Wiener Ausbildungsgeld sollen mehr Menschen für längere Ausbildungen und die anschließende Berufstätigkeit in vom Mangel an Fachkräften geprägten Bereichen gewonnen werden. Da die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um eine längere Ausbildung finanziell abzusichern, hat Wien im Jahr 2021 mit dem Wiener Ausbildungsgeld eine finanzielle Lücke geschlossen. Die Leistung richtet sich an beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen und ermöglicht diesen im Vorfeld einer Beschäftigung die Teilnahme an länger dauernden Ausbildungen (mindestens 12 Monate) im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung sowie anderen arbeitsplatznahen Qualifizierungen. Das Wiener Ausbildungsgeld wird für Ausbildungen in den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (beispielsweise: Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik in Kooperation mit der Magistratsdirektion und Unternehmen der Stadt Wien) und andererseits für Qualifizierungen in klimaschutzrelevanten Berufen sowie im Bereich IKT/Digitalisierung gewährt. Es unterstützt die Teilnehmer:innen während der gesamten Dauer der Ausbildung mit monatlichen Zahlungen, die einen Mindestbetrag von rund € 1.550 monatlich sicherstellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich relevanten Beschäftigungssegmenten geleistet. Die Gewährung des Wiener Ausbildungsgeldes ist subsidiär zu Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter.

Zahlreiche Studien belegen, dass eine finanzielle Absicherung der Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter ist.

Jugendstiftung Wien: Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und des Fachkräftebedarfs der Wiener Wirtschaft haben der waff und das AMS Wien mit der Jugendstiftung Wien ein erfolgreiches Instrument zur Qualifizierung von jungen Erwachsenen ins Leben gerufen. Im Eintrittszeitraum von Jänner 2025 bis Dezember 2028 werden insgesamt 1.000 umstiegs- und aufstiegsorientierte junge Wiener:innen im Alter von 18 bis 24 und mit Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug durch gezielte Aus- und Weiterbildung unterstützt. Die Maßnahme umfasst eine Phase der Berufsorientierung, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Die Möglichkeiten reichen hierbei vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien. Hier soll einerseits auf bestehenden Qualifikationen der Teilnehmer:innen aufgebaut und begonnene Ausbildungen abgeschlossen werden und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet werden (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung wird im Rahmen der aktiven Arbeitsuche intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Da eine finanzielle Absicherung der Lebenserhaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter darstellt, ist zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine monatliche ausbildungsbedingte Zuschussleistung in Höhe von € 300 vorgesehen.

Frauenstiftung Wien: Die Frauenstiftung Wien richtet sich an Frauen ab 25 Jahren ohne Berufsausbildung und mit Arbeitslosengeldbezug, wobei der Fokus auf Wiedereinsteigerinnen liegt. Ihr Ziel ist es, den Teilnehmerinnen eine Qualifizierung zu ermöglichen und sie beim (Wieder)-Einstieg als Fachkraft in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Rahmen des mit August 2025 gestarteten Pilotprojekts ist innerhalb von einem Jahr der Eintritt von 100 Frauen vorgesehen. Ähnlich wie bei der Jugendstiftung ist auch hier zu Beginn eine Phase der Berufsorientierung vorgesehen, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Dabei wird einerseits auf den bestehenden Qualifikationen der Teilnehmerinnen aufgebaut und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung – die Möglichkeiten reichen vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien – wird intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Um entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen und die Lebenserhaltungskosten abzusichern ist ein monatlicher Ausbildungszuschuss in Höhe von € 300 zusätzlich zum Arbeitslosengeld vorgesehen.

Wiener Pflegeausbildungsprämie: Die Pflegeausbildungsprämie ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in der Höhe von 658,40 Euro für Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren. Damit sollen strukturelle und finanzielle Anreize gesetzt werden, um Ausbildungen in diesen Bereichen attraktiver zu gestalten. Die Pflegeausbildungsprämie kann Personen gewährt werden, die eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (z.B. Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz) bzw. eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf (z.B. Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuung in Alten- oder Behindertenarbeit) absolvieren.

Kursförderungen für Arbeitnehmer*nnen in Wien – waff
 

Diese Informationen wurden uns vom waff im Februar 2026 zur Verfügung gestellt.