"Irgendwann muss man ja anfangen, für das eigene Leben Verantwortung zu übernehmen!"

Das „Haus für Mutter und Kind“ wird zehn Jahre alt

Es gibt auch in der Festspielstadt Frauen, die schwanger werden und nicht wissen, wie es weitergehen soll. Hilfe bietet das „Haus für Mutter und Kind“. Und das feiert heuer seinen runden Geburtstag.

Von Stefanie Ehrschwendtner |
2017 iStock haus fuer

Zehn Jahre ist es mittlerweile her, dass das Haus für Mutter und Kind (HMKI) im Kolpinghaus installiert wurde. Wer kommt denn eigentlich ins Haus für Mutter und Kind? Diese Frage wird mir von Menschen die erfahren, dass ich in dieser Wohngemeinschaft arbeite, oft gestellt. Zu unvorstellbar ist es für viele noch, dass es in der Festspielstadt Salzburg Frauen gibt, die ungeplant schwanger werden und nicht wissen wie es weitergehen soll. Bereits bei der Gründung des HMKI wurde erkannt, dass die (Aus-)Bildung für Frauen, die alleine erziehen und verdienen müssen, besonders wichtig ist. Haben die Frauen schließlich einen Platz gefunden, an dem sie etwas zur Ruhe kommen können, finden sie auch wieder die Kraft ihre Zukunftsgestaltung anzugehen. Aber bevor es dazu kommen kann, sind meist noch einige Zwischenschritte erforderlich.

Was es bedeutet, Hilfe zu brauchen.

Ein Paradebeispiel für die Lebensgeschichte einer Kämpfernatur ist jene einer ehemaligen Bewohnerin, nennen wir sie Natalie. Natalie wuchs bei Eltern auf, deren Ehe „nicht gerade die Beste“ war. Ihre Kindheitserinnerungen sind voller Ab- und Umbrüche. Bis zu ihrem elften Lebensjahr ist sie bereits fünf Mal umgezogen, hat die Scheidung ihrer Eltern „überlebt“ wie sie selbst sagt und wird mit 16 zum ersten Mal Mutter. Diese Schwangerschaft war damals „sehr geplant“, das Kind war ein absolutes Wunschkind und vermittelte der jungen Natalie so etwas wie Halt und Geborgenheit.

Allerdings kam es zur Trennung vom Kindesvater, das Kind blieb bei ihm, Natalie stürzte ins Drogenmilieu ab. Ab- und Umbrüche waren nach wie vor Begleiter der jungen Frau. Sie ließ die Drogen hinter sich, verliebte sich in einen Mann und bekam ein zweites Kind. Das Familienleben erfüllte die Mittzwanzigerin voll und ganz, bis sie erkannte, dass ihr Mann weit weniger Traumprinzattribute hatte als sie sich das wünschte. Der Absturz war ein heftiger – das Kind wurde dem Kindesvater zugesprochen und Natalie wurde rückfällig – bis zu ihrer dritten Schwangerschaft, die sie zu Aktion Leben und ins HMKI führte.

Als sie schon einige Zeit im HMKI wohnte, fragte ich sie, wie sie es geschafft habe, den Drogenkonsum und ihre miesen Vergangenheitserinnerungen hinter sich zu lassen. Der kämpferische Geist blitzte in ihren Augen auf und sie antwortete: „Ich liebe meine Kinder und möchte, dass ich es schaffe, ihnen ein Zuhause zu bieten, in dem sie gut aufwachsen können. Sie sollen nicht dieselbe Scheiße wie ich durchmachen müssen. Ich bin für vieles dankbar – dem Vater meines ersten Kindes zum Beispiel dafür, dass er sich so gut um unser Kind kümmert. Einem Arzt in der Klinik, der mich beim Entzug so aufgebaut hat und weißt du was? Irgendwann muss man ja auch erwachsen werden und anfangen, für sein Leben die Verantwortung zu übernehmen! Und weißt du noch was? Es ist ein gutes Gefühl, das zu schaffen!“

Erfolge feiern!

Natalie schaffte in der Zeit, während sie bei uns wohnte, ihre Lehrabschlussprüfung anzubahnen und sie möchte gerne die Krankenpflegeschule absolvieren, hat sich schon um die Kinderbetreuung und Finanzierung gekümmert. Außerdem hat sie es geschafft, für sich und ihr Baby eine Wohnung zu finden, die Rückführung ihres zweiten Kindes ist auch in Vorbereitung. Das Leben ist nie geradlinig und die Arbeit im HMKI beschäftigt sich zu einem Großteil auch damit, die Kompetenzen und das Selbstvertrauen der Frauen zu stärken. Es braucht einiges an Standfestigkeit, auch zu einer bewegten Vergangenheit zu stehen! Natalie musste erleben, dass ihr von Ämtern, Behörden, Freunden, Familie viel Misstrauen entgegenschlug. Trotzdem verfolgte sie ihr Ziel. Das HMKI versteht sich als Einrichtung, die Frauen dabei begleitet, sicher auf beiden Beinen im Leben zu stehen und eine gute Zukunft für sich und die Kinder anzubahnen.

An der Geschichte von Natalie hat mich so vieles berührt und beeindruckt – sie steht für mich symbolisch für all die Lebensgeschichten der Bewohnerinnen der letzten zehn Jahren – ich ziehe meinen Hut vor Eurem Durchhaltevermögen, Eurer Kraft und Eurem Willen, immer wieder aufzustehen!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Stefanie Ehrschwendtner

Autorin

Stefanie Ehrschwendtner

Bildungsverrückt, lebensbeglückt, von Manchem entzückt. Regt sich aber auch gerne auf und träumt sich in die Ferne. Mag ihre Arbeit als Sozialarbeiterin und Sommer und Bücher Bücher Bücher.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026