Die tun nichts!

Als ich selbst noch berufstätig war, dachte ich über Arbeitslose, dass die Nichtstun.

Wer Arbeit möchte, bekommt auch eine. Das waren meine Gedanken, als ich noch voll in dieser Arbeitswelt steckte. Von dieser Meinung konnte mich auch keiner abbringen. Bei jeder Diskussion, die am Arbeitsplatz, am Stammtisch oder im privaten Umfeld über Arbeitslose entstand, teilten alle meine Meinung: Die tun nichts!

Von Gerhard Kellner (Gastautor:in) |
2017 dietunnichts

Dann kam, wie es kommen sollte. Ich wurde krank und arbeitslos. Nun ja. Kein Problem. Zum AMS, dann zum Arzt und danach auf REHA. In dieser Phase hatte ich viel Zeit, über neue Jobs nachzudenken. Wenn ich mit der REHA fertig bin, werde ich mein ursprünglich erlerntes Betätigungsfeld aus gesundheitlichen Gründen verlassen und mir einen neuen Job suchen. Alles easy. Freu mich schon riesig auf die neuen Aufgaben. Auch mit 50 Jahren fang ich nochmal neu an. Kein Problem. Die da draußen am Arbeitsmarkt brauchen so einen wie mich. Ehrgeizig, freundlich, kooperativ, teamfähig, kaufmännisch gut aufgestellt, pünktlich, verhandlungssicher und flexibel.

Eigentlich müssten ja schon alle warten, bis ich mich endlich bei Ihnen melde. Aber: Die tun nichts!

Zitat

32 Jahre im selben Job machen einen blind.

Keiner hat auf mich gewartet.

So besuchte ich einen vom AMS unterstützten achtwöchigen REHA Berufsumschulungskurs im BBRZ Salzburg. Tolle Einrichtung. Jeden Tag pünktlich im Kurs erschienen. Alle Austestungen erfolgreich abgeschlossen. Mich dahintergeklemmt, eine neue Jobrichtung zu finden, die ich auch aus gesundheitlichem Aspekt absolvieren kann. Bewerbungen geschrieben. Und gewartet. Aber ich kam mit jedem Tag zu der Erkenntnis: Die tun nichts!

Erlebnisse

Viele angeschriebene Firmen sind nicht einmal in der Lage, die ihnen zugesandten Bewerbungen zu kommentieren oder zu bestätigen. Ein einfaches „Danke für Ihre Bewerbung“, hätte es schon getan. Aber: Die tun nichts! Wochenlanges Warten. Keine Reaktion und wenn dann nur Absagen. Tolles Gefühl. Wie war das nochmal? Die da draußen warten auf mich. Kann man wirklich so naiv sein? Ja. So naiv war ich. 32 Jahre im selben Job machen einen blind. Zuerst waren es die anderen für mich, die nichts tun und nun gehöre ich auch dazu. Schrecklicher Gedanke. Aber für die Arbeitenden tue ich nichts.

Zitat

Man hat ständig das Gefühl, gegen Betonwände zu knallen.

Stimmt das denn? Ist sich täglich stundenlang mit Stellenanzeigen zu beschäftigen, Bewerbungen zu schreiben und sich im Kurs fitzuhalten, nichts? Nein – für jemanden in der Arbeitswelt und nur mit sich Beschäftigtem ist das nichts. Nur die, die täglich ihrer geregelten Arbeit nachgehen nur die arbeiten. Und das hart. Alle anderen sind faul, liegen den hart arbeitenden Menschen auf der Tasche und kosten dem Staat nur Geld. Die tun nichts!

Zitat

Aber für die Arbeitenden tue ich nichts.

Dass ich 32 Jahre lang meine Steuern brav abgegeben habe, interessiert niemanden. Nein. Arbeitslose tun nichts und kosten nur Geld. Auch ich gehörte zu denen, die dieser Meinung waren. Unglaublich aus jetziger Sicht. Natürlich und das möchte ich auch nicht beschönigen, gibt es arbeitslose Menschen, die wirklich nicht wollen, das habe ich im Kurs und auch bei Gesprächen erlebt. Das ist so. Die gehören zu denen, über die man sagen kann: Die tun nichts!

Aber wenn man sich dahinter klemmt und wirklich täglich stundenlang mit der Jobsuche beschäftigt ist, ist das harte Arbeit. Geht auch nach einiger Zeit auf die Psyche. Man hat ständig das Gefühl, gegen Betonwände zu knallen. Die tun nichts – ist eine Aussage von Ahnungslosen, die nie in dieser Situation der Arbeitslosigkeit waren und denen ich auch nicht wünsche, jemals dort hin zu kommen. Aber Achtung: Das kann oft unerwartet und schnell gehen.

Keiner ist davor sicher.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWiedereingliederungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).

Um wie viel kann ich die Arbeitszeit reduzieren?

  • um min. 25% bis max. 50%

Wie steht es um die Entlohnung? 

  • Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von ein­em Durchschnittsentgelt ausgegangen. Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.

Das Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld, das heißt, Sie bekommen aliquot 60 Prozent von Ihrem bisherigen Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um in Wiedereingliederungsteilzeit gehen zu können?

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber/ deiner Arbeitgeberin, ob er oder sie dir eine Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht. Gibt es grünes Licht aus deinem Unternehmen, stellt sich die Frage, wer die arbeitsmedizinische Abklärung vornimmt. Das kann eine Ärztin oder ein Arzt im Betrieb oder bei Fit2Work sein.
  • Gemeinsam mit Arzt/Ärztin und Arbeitgeber:in erstellst du einen Wiedereingliederungsplan. Auf der Basis des Wiedereingliederungsplans schließt du mit deinem/r Arbeitgeber:in eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung. Dabei muss der Betriebsrat einbezogen werden, sofern vorhanden.
  • Schicke den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an deine Krankenversicherung und beantrage das Wiedereingliederungsgeld. Das geht ganz formlos mit einem Satz und kann auch von Fit2Work erledigt werden, falls du dort betreut wirst.
  • Der chefärztliche Dienst deiner Krankenkasse prüft, ob alle Voraussetzungen passen und informiert dich, ob du die Leistung bekommst.

Hilfreiche Links:

·         Wiedereingliederungsteilzeit AK-Salzburg

Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxWiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit (45+)

Inhalt anzeigen

Personen über 45, die ein halbes Jahr arbeitslos sind, werden österreichweit mit speziellen Angeboten des AMS gefördert.

Salzburg

Arbeit hat Zukunft (AhZ): Kostenlose Beratung und Unterstützung für arbeitssuchende Personen sowie für jene, die sich beruflich neu orientieren möchten.

Die individuell zugeschnittenen Einzelcoachings beinhalten:

  • eine umfassende berufliche Situationsanalyse
  • Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • sowie bei zielgerichteten Bewerbungsaktivitäten.

Zur Website: Arbeit hat Zukunft

Wien

Early Intervention 50+ : bietet arbeitsuchenden Personen über 50 Jahren Beratung, Vermittlungsunterstützung und Unterstützung bei der Arbeitsuche. Beratungen sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Bosnisch / Kroatisch / Serbisch, Türkisch, Russisch, Ungarisch und Ukrainisch.

Kontakt: Tel.: 01 9346590, E-Mail: office@move-ment.at

Zur Webiste: Early Intervention

BBE 50+, Zentrum für Kompetenz und Erfahrung: ist eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Personen 50+, die beim AMS Wien als arbeitssuchend vorgemerkt sind.

Unterstützung in Form von:

  • einer persönlichen Age-Beraterin / einem persönlichen Age-Berater,
  • individueller Beratung,
  • Firmenkontakte mit Interesse an Arbeitnehmer_innen der Altersgruppe 50+,
  • Einzelgesprächen, für einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten.

Zur Website: BBE50+

Neue Wege für Personen ab 30 Jahre: unterstützt als arbeitsuchend vorgemerkte Personen ab diesem Alter.

Angebote:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • Absolvierung von individuell zusammengestellten Modulen
  • Erstellung eines Kompetenzprofils
  • Begleitende Unterstützung durch BetriebskontakterInnen und Einzelcoaches
  • Vermittlung in den Arbeitsmarkt
  • Individuelle Qualifizierung

Hilfreiche Links:

Kärnten

Chance Ältere: bietet Personen über 55 Jahren die Möglichkeit, sozialpädagogisch begleitet eine Anstellung bei einem gemeinnützigen Dienstgeber bis zum „offiziellen“ Pensionsantritt zu erhalten.

Zur Website: Chance Ältere/4everjoung.at

    Steiermark

    STOP and GO! 45+: Abklärung und Vermittlung ist eine individuelle Beratung speziell für arbeitsuchende Personen über  
    45 Jahre, mit dem Ziel, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erarbeiten und Lösungswege zu finden, um
    wieder rasch am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Zur Website: STOP&GO Abklärung,STOP&GO Vermittlung

    Zuletzt aktualisiert am: Juni 2024

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    Arbeitssuche
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    Bewerbung
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    Die Bildungsline gibt Antworten

    Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

    Kostenfreie Informationen & Beratung

    erwachsenenbildung-salzburg.at
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    Bildungsinfo aktuell

    InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

    Inhalt anzeigen

    Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

    Art der Förderung

    Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

    Es gibt zwei Varianten:

    • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
    • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

    Voraussetzungen

    • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
    • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
    • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
    • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
    • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
    • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

    Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

    • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
    • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
    • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
    • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

    Mindestumfang und Nachweis

    • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
    • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
    • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
    • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

    Art- und Ausmaß der Förderung

    • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
    • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
    • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
    • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

    Zuverdienst

    Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

    Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

    Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

    Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

    Zustimmung des Arbeitgebers

    Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

    Wichtig:

    • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
    • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

    verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung