Bewerbung – Mehr Mut bei der Jobsuche

Ein Bildungsberater erzählt von den größten Irrtümern und Fehlern rund um die Bewerbung.

Da sitzt du jetzt. Die Stellenanzeigen in der Zeitung vor dir, der Bildschirm deines Laptops ist gefüllt mit weiteren Jobbörsen, aber dein Lebenslauf will zu keinem der Inserate zu 100% passen. Was nun?

Von Alexander Loch (BiBer Bildungsberatung) (Gastautor:in) |
Bewerbung Jobsuche

In den meisten Fällen hättest du ja die Erfahrung und die Fähigkeiten, die das Inserat fordert, aber es fehlt halt das passende Zeugnis dazu. Und diese Lücke im Lebenslauf, als die Kinder klein waren, die berufliche Auszeit nötig war oder ein Pflegefall in der Familie plötzlich viel Zeit beanspruchte.

Fakt ist, keines dieser Beispiele oder ähnliche sollten dich davon abhalten, dich zu bewerben und stolz auf deine Erfahrungen und Fähigkeiten zu sein!

Alexander, unser Bildungsberater der Bildungsline und der BiBer Bildungsberatung erzählt, was Beratungskund*innen belastet und warum viele dieser Sorgen nicht notwendig sind:

1. Die Gehaltsverhandlung

Oftmals werden Gehälter mit mehreren 100 € Brutto unterhalb des letzten Gehalts in Betracht gezogen. Begründungen wie: "aber in dieser Branche habe ich keine Erfahrung" sind in den Beratungsgesprächen keine Seltenheit. Auch die Selbstunterschätzung der Menschen: "Ich verfüge nicht über gute bzw. sehr gute Office Kenntnisse" obwohl, wenn ich Nachfrage, herauskommt, dass sehr wohl jahrelang auf sehr hohem Niveau damit gearbeitet wurde. Oder es wird ein wundersamer Kompetenzschwund durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen befürchtet. Besonders die Unsicherheit beim Wiedereinstieg ist ein großes Thema. Aber gelernt ist gelernt! Natürlich verändert die Zeit so einiges, wer aber die Grundkenntnisse schon besitzt, der/diejenige wird sich auch problemlos die Neuerungen aneignen können.

Für die Gehaltsverhandlung kann man im Übrigen gut vorab die Kollektivverträge studieren: WKO/Kollektivverträge
Oder noch einfacher die Durchschnittsgehälter recherchieren: Berufslexikon.at

Damit lässt es sich leichter und selbstbewusster verhandeln, besonders wenn die Tätigkeit nicht an einen speziellen Kollektivvertrag gebunden ist und das Gehalt vom/von der Arbeitgeber*in bestimmt wird. Es handelt sich dabei oft um Einstiegsgehälter für Berufsneulinge. Viele vergessen die Jahre der Berufserfahrung mit Einzupreisen. In manchen Kollektivverträgen können auch branchenfremde Erfahrungsjahre angerechnet werden (z.B. für Sozialwirtschaft).

Also keine falsche Bescheidenheit bei Bewerbungen, besonders wenn das Gehalt dadurch sinken könnte! Wer aber wirklich nicht einschätzen kann, ob die eigenen Fähigkeiten noch mit den Anforderungen zusammen passen, ist in der Bildungsberatung gut aufgehoben. Meist klären sich Sorgen und Befürchtungen schon nach einem kurzen Gespräch.

2. Wenn das Zeugnis fehlt

Kompetenzen werden entweder gar nicht wahrgenommen oder stark unterbewertet, nach dem Motto: "wenn ich kein Zeugnis habe, dann ist mein Wissen nichts wert". Manche Frauen aber auch Männer unterschlagen in ihren Lebensläufen mehrere Berufsjahre, weil sie "nur" Teilzeit beschäftigt waren, am Ende gekündigt wurde und ähnliches. Teilweise werden in Lebensläufen nicht mal jahrelang geführte selbstständige Tätigkeiten, wie etwa ein eigenes Geschäft, angeführt. Eine Beratungskundin hatte ein eigenes Geschäft gegründet aber die Jahre, in denen sie selbständig war, als Lücke im Lebenslauf gelassen. Diese Lücke im Lebenslauf wird oft so begründet: "Ich habe ja kein Arbeitszeugnis".

Berufspraxis zählt! Das wird euch jede_r Personalist_in bestätigen. Und auch die informellen Fähigkeiten, die während Pflege, Kindererziehung, Ehrenamt und ähnliches erworben wurden, sind genauso wertvoll wie die formell (also in der Schule, Weiterbildung, Lehre, …) erlernten Kompetenzen. Projekte wie „Du kannst was!“ von der Arbeiterkammer Salzburg berücksichtigen diese informellen Kompetenzen lassen sie zumeist in Lehrabschlüsse einfließen. Infos dazu im Blog: Du kannst was!

3. Zählt Ehrenamt denn gar nicht?

Informelle Kompetenzen sind am schwersten Nachzuweisen. Aber es gibt auch hier bereits Möglichkeiten, sich etwa freiwillige Tätigkeiten bestätigen zu lassen: Keine Urkunde = Nichts gelernt? oder unter Freiwilligenweb.at

Betrachte all deine Lebens- und Berufserfahrungen mal ganz objektiv, unabhängig davon ob es dafür ein Zeugnis gibt, ob es sich um klassische Arbeit, Ehrenamt, Kindererziehung oder Pflege handelt und sei stolz auf das, was du schon geleistet hast! Damit ist der erste und wichtigste Schritt zur selbstbewussten Bewerbung nämlich schon geschafft. Wenn du dann immer noch unsicher bist oder Fragen hast, dann hol dir Unterstützung von der Bildungsberatung. Ein Beratungstermin dauert etwa eine Stunde, ist kostenfrei und dort können wir in aller Ruhe deine Fragen und/oder Bewerbungsunterlagen besprechen.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Slowakisch, Polnisch, Englisch, Arabisch, Persisch, Türkisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, BKS, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Do zwischen 9-12 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter der Beratungshotline 050/6906 3 von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildungberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Dezember 2025

InfoboxBiBer Bildungsberatung

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Bei der BiBer Bildungsberatung bekommst du vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung und Information zu allen Fragen der Aus- und Weiterbildung. Du kannst im Gespräch deine persönlichen Interessen und Fähigkeiten klären, die passende Aus- und Weiterbildung finden und finanzielle Förderungen erfragen. Damit sicherst du dir deine berufliche Zukunft!

Ziel der Bildungsberatung ist es, dass du nach dem Gespräch informierter und motivierter bist, deine Entscheidungsfähigkeit gestiegen ist und du die nächsten Schritte in deinem Bildungs- und Berufsweg kennst.

Inhalte einer Bildungsberatung:

  • Wahl der Ausbildung und Weiterbildung
  • Berufsorientierung
  • Wege zur Höherqualifizierung
  • Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Berufsausbildungen und Schulausbildungen)
  • Info zu Kursangeboten (Deutsch als Fremd-/Zweitsprache, Sprachkurse, Weiterbildungen usw.)
  • Jobfindungsstrategien
  • Förderungen

Wo gibt es die BiBer Bildungsberatung:

Die Zentrale befindet sich in der Strubergasse 18 in Salzburg. Zusätzliche Beratungen finden in der Stadtbibliothek Lehen und an der AK Salzburg statt. Wir haben außerdem in allen Bezirken Außenstellen mit zahlreichen Beratungsterminen vor Ort.  Zusätzlich kooperieren wir mit der AK in Stadt und Land Salzburg.

Unsere Außenstellen und Beratungsorte findest du in:

Ruf einfach an oder schreib eine E-Mail und vereinbare einen Termin für ein persönliches, ca. einstündiges Beratungsgespräch!

Wenn du willst, kannst du auch selbst unkompliziert online buchen unter Termine BiBer Bildungsberatung.

Kontakt: 0699/10203012 // office@biber-salzburg.at

Hilfreiche Links:

biber-salzburg.at

zuletzt aktualisiert am 14.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxUnsere liebsten Bewerbungs-Tipps

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Hilfreiche Links zur Erstellung des Lebenslaufs:

Bewerbungstipps der AK Niederösterreich zum Thema Online Bewerben:

Bewerbungstipps aus Vorarlberg:

zuletzt aktualisert im Juni 2026

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Bewerbung
Bildungsberatung
InfoboxBildungsline

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Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026