Jobsuche? Online gefunden werden!

Deine Profile im Internet sind für Bewerbung und Jobsuche wie eine digitale Visitenkarte.

Online-Profile können mittlerweile für weit mehr als nur den privaten Austausch zwischen Freunden auf Facebook, Instagram oder Twitter genutzt werden. Berufliche Netzwerke wie Xing oder LinkedIn unterstützen dich bei deiner Berufssuche und helfen als professionelle Vernetzungsplattform dabei, dich am Arbeitsmarkt zu präsentieren.

Von Daniela Walkner |
iStock oatawa online bewerbung job

Wie präsentiere ich mich?

Den ersten Eindruck über Bewerber_innen erhalten Personalverantwortliche natürlich weiterhin durch das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf. Immer öfter möchten Arbeitgeber_innen jedoch mehr über die Person hinter den Unterlagen erfahren und recherchieren online nach weiteren Informationen.
Für uns bedeutet das: nicht in den sozialen Netzwerken vertreten zu sein, reduziert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt genauso, wie online zu sein, sich dabei aber nicht von der besten Seite zu präsentieren.

Zitat

Besser kein Online-Profil, als ein schlecht gewartetes.

Es versteht sich von selbst, dass auch Social-Media-Profile, wie etwa Facebook, den ersten Eindruck beeinflussen können und  daher bewerbungstauglich aufbereitet werden sollten.

Möchte ich, dass meine künftigen Vorgesetzten solche Bilder oder Statements von mir sehen?

Es empfiehlt sich, auf Facebook aktiv mit Privatsphäre-Einstellungen zu arbeiten, damit private Inhalte auch privat bleiben.

In drei Schritten zum gesicherten Profil!

Wie nutze ich LinkedIn und Co?

Im Gegensatz zu Facebook sind Netzwerke wie Xing und LinkedIn rein beruflicher Natur. Im deutschsprachigen Raum ist besonders Xing von Bedeutung. International und auf Konzernebene hat sich LinkedIn als Plattform profiliert. Beide Netzwerke lassen sich zum Kontakte knüpfen, Vernetzen sowie zur aktiven Stellensuche und Karriereplanung nutzen.

Die genannten Plattformen bieten viele Möglichkeiten, das eigene Portfolio und relevante Informationen aufzubereiten. Ausbildungen, Laufbahn und Erfahrungen, wichtige Qualifikationen und Sprachkenntnisse, wie auch der Wunsch nach Weiterbildung, stellen einen Teil des Profils dar.

Ein aktuelles Bild, Infos zu Interessen und Hobbys sowie Verweise zu weiteren Online-Profilen, Blogs oder thematisch relevanten Gruppen, an denen du mitwirkst, gehören zum persönlichen Teil eines Profils. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Inhalte in unterschiedlichen Netzwerken übereinstimmen.

Zusätzlich zu den genannten Netzwerken bieten auch viele Online-Jobportale bereits die Möglichkeit an, ein ansprechendes Profil zu erstellen und sich auch auf diesem Weg Personalverantwortlichen zu präsentieren.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Deine Online-Reputation ist kein Selbstläufer! Das Google-Suchergebnis für den eigenen Namen sollte regelmäßig kontrolliert werden. Erscheinen Profile und Beiträge auf, mit denen man sich präsentieren möchte, ist man auf einem guten Weg. Wenn nicht, muss reagiert werden.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026