Aus- und Weiterbildung 4.0

Über die Zukunft von Arbeit und Bildung (4.0)

Heute reden wir von Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge, jeder von uns benutzt ein Smart Phone und unsere Kinder werden schon als „digital natives“ bezeichnet. Wer kann sich denn noch an die Wählscheibe am Festnetztelefon oder gar an ein Büro ohne Computer erinnern? Die Digitalisierung ist schon lange im Gange. Als Folge davon verändern sich Abläufe und Gewohnheiten in unserem Lebensumfeld und in der Wirtschaft teilweise rasant. Gibt es dazu nun auch eine Aus- und Weiterbildung 4.0 und wie sieht diese aus?

Von Franz Fuchs-Weikl |
2017 10 17 iStock Rawpixel

Für welche Arbeitswelt sollen wir uns rüsten?

Es gibt verschiedenste Prognosen über die Zukunft der Arbeit: Bei optimistischer Betrachtung überwiegen die Chancen durch neue Jobs. Es gibt aber auch die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten. In einem sind sich die meisten Studien jedoch einig: Tätigkeiten, die eine geringe Qualifikation voraussetzen bzw. auch einen hohen Routineanteil haben, werden weniger nachgefragt werden. Dafür dürfen wir einen steigenden Bedarf nach „soft skills“, nach projektbezogener und fachübergreifender Zusammenarbeit und natürlich nach einer alltäglichen Verwendung der neuen Technologien erwarten. Allgemein wird es zu einer Anhebung der Anforderungen in fast allen Berufsbereichen kommen.

Welche Kompetenzen brauchen wir für die Digitalisierung?

In der Arbeitsmarkt- und Kompetenzforschung wird der bildliche Begriff eines „Rucksackes“ verwendet, den es mit Kenntnissen und Fertigkeiten zu füllen gilt:

  • Die fachlichen Kompetenzen, wie sie etwa in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vermittelt werden, bleiben wichtig.
  • Überfachliche Kompetenzen gewinnen an Bedeutung: Problemlösungsfähigkeit, Sprachkenntnisse (v. a. Englisch), der Umgang mit kultureller Vielfalt, ein gutes Verständnis für System- und Gesamtprozesse („die Dinge zu Ende denken können“), der Umgang mit Verantwortung und Sozialkompetenz (z. B. Teamfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Dinge optimistisch und aktiv angehen, …)
  • Querkompetenzen: Es wird für uns alle wichtiger, mit den neuen Medien und Technologien professionell umgehen zu können. Dazu gehören Datenschutz und Privacy, die Arbeit mit großen Datenmengen (Big Data), die Bewertung von Information, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Innovation.
  • Schließlich fallen selbstverständlich auch die digitalen Kompetenzen darunter: die Bedienung der verschiedensten Geräte, das Installieren und Updaten von Programmen, Informationssuche, …

Neue Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung

Die Schulen einschließlich der Lehre und die Erwachsenenbildung sind mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Es wird nicht reichen, die Infrastruktur (z. B. mehr Räume für Gruppenarbeiten) und IKT-Ausstattung (z. B. Tablets, WLAN, …) aufzurüsten. Darüber hinaus bedarf es Zeit und Geld für Aus- und Fortbildung der Unterrichtenden, Wartung der Geräte und Programme, …

Nicht zuletzt werden auch neue didaktische und methodische Ansätze erforderlich sein, um das Lernen anzupassen. Da Information heutzutage immer und überall zugänglich ist, verändert sich auch die Rolle der Lehrenden auf allen Bildungsebenen. Sie werden zu „Coaches“. Lernende müssen begleitet werden, die kritische Bewertung von Information muss erlernt werden, es müssen Zusammenhänge hergestellt werden. Und eine gezielte Wissensvermittlung wird trotzdem da und dort unabdingbar bleiben.
 

Lernende benötigen Orientierung, Zeit und Geld!

Die Welt wird komplexer. Wer heute nach einer geeigneten Ausbildung für sich oder die eigenen Kinder sucht, hat mehr Auswahlmöglichkeiten als früher. Dafür steigt aber auch die Anforderung an die Berufsorientierung: eine gute Ausbildung oder einen guten Beruf findet man eher, wenn man seine eigenen Interessen und Stärken gut kennt. Darüber hinaus ist es sehr empfehlenswert, einen guten Überblick über die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu haben (z. B. Schulbeihilfen, die Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium, die Bildungskarenz, die Bildungsteilzeit, das Fachkräftestipendium, den Bildungsscheck, usw.) In Summe ist es deshalb ist es sehr wichtig, bei anstehenden Entscheidungen eine Berufs- und/oder Bildungsberatung in Anspruch zu nehmen. 
Noch ein Ausblick: Die Notwendigkeit von Aus- und Weiterbildung steigt.

Wir werden daher nicht umhin kommen, die finanzielle Unterstützung für das Lebensbegleitende Lernen, z. B. mit dem sogenannten „Qualifizierungsgeld“ auszubauen. 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Franz Fuchs-Weikl
Franz Fuchs-Weikl

Autor

Franz Fuchs-Weikl

Franz Fuchs-Weikl ist Stellvertretender Geschäftsführer am bfi. Er hat viel Freude am Thema Bildung und vertritt die Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnet.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026