Geboren als Digital Native?

Kennst du sie noch, die Spielzeugtelefone, kunterbunt und unzerstörbar?

Heute suchst du sie im Spielzeuggeschäft vergeblich. Das digitale Zeitalter hat auch hier Einzug gehalten. Das Leben eines Digital Natives beginnt mit dem Spielzeug-Smartphone.

Von Daniela Walkner |
iStock Digi natives

Was ist ein Digital Native?

Der Begriff Digital Native schwirrt immer öfter durch die Medien und bezeichnet alle Kinder und Jugendlichen, die in der digitalen Welt aufgewachsen sind. Sie kennen kein Wählscheibentelefon und keine Schreibmaschinen mehr.

Ihr Freundschaftsalbum ist auf Facebook. Spiele sind nur mehr auf der Playstation, XBOX oder Wii cool. Das Kinderfernsehen mit Tom Turbo und 1, 2, oder 3 wurde durch Video on Demand auf Netflix und Co. abgelöst. Natürlich ist das ein überspitztes Bild der heutigen Kinder und Jugendlichen, zeigt aber trotzdem gut, wie rasant sich der Medienkonsum in den letzten 20 Jahren verändert hat.

Kommen wir als Eltern oder Lehrer_innen da noch mit?

Smartphone, Tablet und Laptop – Fluch oder Segen?

Spätestens mit 10 Jahren gehört ein Smartphone zur Grundausstattung eines_r Schüler_in. Sonst ist sie/er die/der Einzige ohne. Wenn alle Freunde und Schulkolleg_innen Snapchatbilder teilen, auf Facebook posten und WhatsApp Nachrichten versenden, kann das zu einer Außenseiterrolle führen.

Ab dem ersten Smartphone kannst du dein Kind auch nur mehr durch begrenztes mobiles Datenvolumen und einen abgeschalteten WLAN-Router vom Bildschirm trennen. Doch die Nutzung dieser „Digital Devices“ ist schon lange nicht mehr nur auf die Freizeit beschränkt.

Tablet und Laptop halten ab der 8. Schulstufe immer öfter auch Einzug in die Klassenräume und den Unterricht.

Sind wir bereit für eine bücherlose Schule?

Werden handschriftliche Notizen und dicke Bücher der Vergangenheit angehören? Ist das gut so? Ersetzt ein Handyfoto der Tafel die Mitschrift?

Verwenden Schüler_innen zukünftig statt Lexikon und Wörterbuch einfach Wikipedia und Duden online? Sind die Schulen dafür gerüstet? Wer soll das bezahlten? Wie man sieht sind hier viele Fragen offen, auf die derzeit noch niemand wirklich konkrete Antworten geben kann.

Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht

Auf der Strecke bleiben im schulischen Umfeld derzeit noch die Themen Urheberrecht sowie Jugend- und Datenschutz, denn auch wenn unsere Jugendlichen ihre Smartphones und Laptops mit einer Leichtigkeit bedienen, sind vielen von ihnen die großen Gefahren des Internets nicht bewusst.

Unzählige Viren, Bots und Schadprogramme legen ganze Unternehmen lahm, Webcams werden gehackt, User ausspioniert, Passwörter geknackt, Kinofilme illegal 'gestreamt' und urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung verwendet.

Das sind viele Gefahren und gesetzliche Bestimmungen, die auch im Unterricht Beachtung finden müssen. Doch sind die Lehrer_innen dafür ausgebildet? Bleibt im Schulalltag die Zeit, um sich diesen Sicherheitsproblematik zu widmen? Diese Zeit muss sein!

Der verantwortungsvolle Umgang mit sozialen Medien und dem Internet sollten besser heute als morgen Teil der schulischen Bildung sein.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung