Bildung 2.0

Du möchtest dich beruflich verändern, hast aber wenig Zeit? Dann MOOC doch mal!

Sich unabhängig von Raum, Zeit, und finanziellen Mitteln weiterbilden? Mit MOOCs, Massive Open Online Courses, ist das möglich.

Von (Gastautor:in) |
2017 moocs iStock

MOOCs sind kostenfreie Online-Kurse, die allen Lernwilligen zur Verfügung stehen, frei nach dem Motto: Bildung für alle.

Erfunden in den USA, gehören sie dort längst zum Lernalltag. Auch in Österreich befasst man sich mit diesem Phänomen. Allen voran die Universität Graz, die mit ihrer Lernplattform iMooX "i mog’s", von der Europäischen Kommission sogar ausgezeichnet wurde.

Uni-Wissen für alle

Anlass für die Entstehung von MOOCs gaben die explosionsartig gestiegenen Studiengebühren in den USA. Um allen Menschen die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen, entwickelten Elite-Hochschulen sogenannte Massive Open Online Courses, kurz MOOCs. MOOCs sind internetbasierte Kurse, die einer unbegrenzten Teilnehmer_innenzahl zur Verfügung steht. Zugangsbeschränkungen gibt es keine, Bildungsabschlüsse sind nicht erforderlich. Einzige Voraussetzungen um teilnehmen zu können: ein Computer und ein Internetzugang.

Auf der Webiste www.openeducationeuropa.eu findest du Zugang zu einer Vielzahl von MOOCs und offenen Bildungsressourcen!

MOOCs

Unabhängig von Ort und Zeit können sämtliche Lernmaterialen verschiedenster Themengebiete genutzt werden. Dabei handelt es sich um Videos, die beliebig oft abgespielt werden können. Interaktive und unterhaltsame Formate machen Lernen spannend und unterhaltsam. Tests, Hausaufgaben und Quizzes geben Aufschluss über den Lernfortschritt. Die Vernetzung mit Gleichgesinnten über Blogs, Facebook und Lernplattformen ermöglichen die Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen. Live-Chats sollen soziale Isolation verhindern und ein „Wir-Gefühl“ entstehen lassen.

Zahlen, Daten, Fakten

Die Vorteile liegen auf der Hand, die Nutzerzahlen sprechen für sich: Hunderttausende weltweit nutzen unterschiedlichste Angebote um sich (kostenlos) weiterzubilden, oder zu studieren.

Möchte man mit MOOCs ein Hochschulstudium absolvieren sollte man darauf achten, dass Prüfungen nur bei manchen Anbieter_innen für ausgewählte Kurse gegen Bezahlung abgelegt werden können. Bei Bestehen erhält man Credit Points (ECTS), die grundsätzlich auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können. Die deutschsprachige kommerzielle Open-Course-Plattform iversity bietet diese Möglichkeit für bestimmte MOOCs um 99 EUR an.

Ob Kosten anfallen und für welche Leistungen diese verrechnet werden unterscheidet sich je Anbieter_in. Daher ist es ratsam, sich vorab schlau zu machen.Ein Großteil der Interessierten nutzt die Angebote allerdings ohnehin „nur“ um sich zu informieren, schließt die Kurse jedoch nie ab. Das mag daran liegen, dass diese Art des Studierens sehr viel Selbstmotivation und Eigenengagement erfordert.

Graz als Vorreiter in Österreich

Die Universität Graz und die Technische Universität Graz betreiben gemeinsam die einzige MOOC-Plattform in Österreich, iMooX (i mog’s). Die vielfältigen Angebote von iMooX sind, im Gegensatz zu vielen kommerziellen Anbietern, gänzlich kostenfrei. Man kann aus einem breiten Angebot auswählen. So gibt es etwa den Kurs „Gratis Online Lernen“, der zeigt, wie man sich am besten kostenfrei im Internet weiterbilden kann. Außerdem gibt es Marketing-, Projektmanagement, Programmier- und IT-Kurse, um nur einige zu nennen. Manche Kurse können, sofern man als Student_in der Uni Graz teilnimmt, auch für das Studium angerechnet werden. Der Großteil des Angebots dient eher der Weiterbildung. Nimmt man aktiv an Online-Veranstaltungen teil, erhält man eine kostenlose Teilnahmebestätigung.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung