Die richtige Ausfahrt

Bei der Berufssuche hat man oft das Gefühl, sich in einem Kreisverkehr, mit vier Ausfahrten ohne Hinweis in welche Richtung man fährt, zu befinden.

Ein Pfeil führt direkt zum Erfolg, der andere führt mit einem Umweg zum Erfolg, der nächste führt ins Niemandsland und der letzte führt in eine Sackgasse.

Von Helmut Moser |
2017 09 26 iStock Ausfahrt

Ich fahre in den Kreisverkehr ein. Keiner der vier Ausfahrten gibt mir nur den geringsten Hinweis darauf, wo die Reise hingeht. Da ich von keiner der vier Ausfahrten weiß, wo sie hinführt, drehe ich eine gefühlte Ewigkeit eine Runde nach der anderen.Bei jeder Ausfahrt komme ich ins Grübeln, ob ich hier die richtige Richtung einschlageoder bei der nächsten, oder der nächsten, oder der nächsten.

Da ich mir nach dem x-ten Umlauf immer noch nicht im Klaren bin, welcher Weg der richtige ist, drehe ich noch ein paar Ehrenrunden.

Panik macht sich in mir breit.

Da ich bei keiner Ausfahrt eine Richtung erkennen kann, drehe ich eine Runde nach der anderen, bei jeder Umrundung stellt sich für mich die gleiche Frage: Welche Ausfahrt soll ich nehmen.

Da ich ja von keiner Ausfahrt weiß, wo sie hinführt, um den richtigen Weg einzuschlagen, wird mir nichts anderes übrig bleiben, als auf mein Bauchgefühl zu hören, und die Ausfahrt zu nehmen, von der ich glaube, mit ihr den richtigen Weg einzuschlagen. Mein Bauchgefühl hat mich nicht verlassen, ich habe die Abfahrt Richtung Erfolg erwischt. Ich habe zwar nicht den direkten Weg gewählt, kann aber mit einem Umweg das von mir gesteckte Ziel erreichen.

Zitat

Das Ziel trotz eines Umweges zu erreichen, kommt einem Siegesgefühl bei einer großen Sportveranstaltung gleich.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Helmut Moser
Helmut Moser

Autor

Helmut Moser

Helmut Moser ist Techniker mit Leidenschaft oder besser technischer Zeichner. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt orientiert er sich neu. Helmut hat die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer absolviert und arbeitet gemeinsam mit einem ehemaligen Arbeitskollegen am Aufbau eines mentalen Trainingscenters.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026