Grenzenlos mutig: Arbeiten im Ausland

Im Interview erklärt die Vorarlbergerin Sandra Oberrauter* von ihrer Arbeitserfahrung im Ausland

Was erwartet mich im Ausland? Wie muss ich mich versichern? Welche Regelungen werden wichtig für mich? Diese und viele andere Unbekannte begegnen Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Österreich oft bevor sie einen Job im Nachbarland antreten. Im Interview erklärt die Vorarlbergerin Sandra Oberrauter* von ihren eigenen Erfahrungen, als sie für eine spannende Stelle den Sprung über die Grenze gewagt hat.

Von Christine Klas |
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Warum bist du für einen Job ins Ausland gegangen?

Im Ausland konnte ich in einem sehr interessanten Fachbereich arbeiten, wozu ich in Vorarlberg einfach nicht die Möglichkeit gehabt hätte und konnte mich dadurch auch beruflich weiterentwickeln. Mein Arbeitgeber hat damals ganz konkret im grenznahen Ausland nach Fachkräften gesucht, wodurch ich erst auf den Job aufmerksam geworden bin.

Warum hast du deinen sicheren Job aufgegeben?

Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung hatte ich noch einen Job in Österreich, den ich eigentlich ganz okay fand. Es war sicher auch ein Risiko, den eigentlich "sicheren" Job aufzugeben und ins Ausland zu gehen. Schlussendlich war das Jobangebot aus Deutschland aber so eine einmalige Gelegenheit für mich, dass ich nicht lange überlegen musste. Dass die neue Arbeitsstelle im Ausland ist, hat dabei eigentlich keine große Rolle gespielt. Der neue Arbeitgeber hat sich außerdem sehr um mich bemüht und ein entsprechend gutes Angebot gemacht, wodurch mir die Entscheidung dann nicht schwergefallen ist.

Was sind die Vorteile und worauf sollte man achten, wenn man den beruflichen Sprung über die Grenze wagt?

Der größte Vorteil ist ganz klar, dass ich dadurch in einer verantwortungsvollen Position in einen unglaublich spannenden, herausfordernden Fachbereich einsteigen konnte, in den ich ohne den "täglichen Sprung" ins Ausland niemals hineingekommen wäre. Diese Berufserfahrung kann auch im weiteren Berufsleben für Tätigkeiten im Inland von Vorteil sein.

Ein Nachteil war für mich der deutlich längere Arbeitsweg durch das tägliche Pendeln vom Wohn- zum Arbeitsort und wieder zurück (was aber natürlich nur an der Entfernung liegt, egal ob Job im In- oder Ausland). Ein weiterer Umstand, an den ich mich als Grenzgängerin gewöhnen musste, ist, dass im Vergleich zur Tätigkeit im Inland Vieles komplizierter, umständlicher und oftmals mit einem höheren Aufwand verbunden ist - man ist immer die Ausnahme. Damit meine ich Fragen zu Versicherung, Steuerrecht, Arbeitsrecht usw., wobei viele Dinge am Ende dann gar nicht so kompliziert waren, wie anfangs vermutet.

Hättest du den gleichen oder einen ähnlichen Job in Vorarlberg bzw. Österreich machen können?

Nein. Vergleichbare Stellen in diesem Bereich gibt es in Vorarlberg nicht und für die wenigen Stellen, die es im Rest Österreichs gibt, hat man ohne viel einschlägige Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen und teilweise auch gute Beziehungen kaum Chancen.

Wie hat die Eingewöhnung am Arbeitsplatz in einem fremden Land geklappt?

Es hat sich bei mir nicht sehr "fremd" angefühlt. Ich wurde von den Arbeitskollegen und meinem Team als "ausländische Arbeitskraft" freundlich aufgenommen und die Eingewöhnung war gleich wie bei einem Job im Inland. Ungewohnt war für mich die lange Probezeit von 6 Monaten, die ich in Österreich so nicht kannte, die ich aber als positiv für beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgber) erlebt habe.

Welche Formalitäten müssen geklärt werden?

Man muss sich beim Finanzamt als Grenzgänger*in anmelden und noch eine Reihe weiterer Behördengänge erledigen. Je nachdem, in welchem Land man arbeiten möchte, gibt es unterschiedliche Abkommen und Regelungen. Als Grenzgängerin von Österreich nach Deutschland musste ich mich z.B. bei einer Krankenversicherung in Deutschland anmelden und bei der GKK in Österreich abmelden, vom Finanzamt eine Ansässigkeitsbestätigung ausstellen lassen, um Lohnsteuer-Freistellung in Deutschland ansuchen, usw.

Wo hast du dich am besten über diesen grenzüberschreitenden Jobwechsel informieren können?

Ich habe mich anfangs vor allem in Internet informiert und andere Grenzgänger*innen nach ihren Erfahrungen gefragt. Sehr hilfreich fand ich zudem die EURES-Grenzgängerbroschüre, in der man wichtige Informationen aus den Bereichen Arbeit, Soziales und Steuern speziell für Grenzgänger*innen im Bodenseeraum findet.

Was würdest du angehenden beruflichen Grenzgänger*innen raten? Welche Tipps fallen dir ein?

Ganz wichtig ist: Nicht abschrecken lassen!
Die unterschiedlichen Steuerrechts-, Arbeitsrechts- und Versicherungssysteme und Regelungen fand ich anfangs ziemlich undurchsichtig und verwirrend. Schlussendlich konnten aber alle Angelegenheiten immer zufriedenstellend gelöst werden und vieles war am Ende dann doch nicht so kompliziert, wie es anfänglich den Anschein machte. Ich persönlich fand die Unterstützung durch eine/n Steuerberater*in, dessen Schwerpunkt auf der Arbeit mit Grenzgängern*innen liegt, als besonders hilfreich.

Wenn die Rahmenbedingungen und Inhalte des Jobs passen, ist Arbeiten im Ausland sicher eine gute Option. Ich persönlich habe den Schritt nie bereut und würde alles wieder genauso machen.

*Name von der Redaktion geändert

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christine Klas
Christine Klas

Autorin

Christine Klas

Christine Klas ist Bildungs- und Berufsberaterin beim BIFO in Dornbirn. Unzählige Vorarlberger/innen pendeln täglich in die Schweiz, nach Deutschland oder nach Liechtenstein. Die Bildungs- und Berufsberaterinnen sind auch für diese Themen gerüstet und geben Tipps.

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aktualisiert: Juni 2024

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Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

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aktualisiert: Dezember 2025

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

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Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxBildungsline

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Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026