Der neue Weg zum Lehrabschluss

"Du kannst was!"

Bei einem gemeinsamen Treffen in den Räumen der Arbeiterkammer Salzburg erfahren wir von Hilla Lindhuber (AK) und Rudolf Eidenhammer (Wirtschaftskammer) was das Projekt "Du kannst was!" ist, welche Chancen es mit sich bringt und wie der Pilotversuch verlaufen ist.

Von Carmen Bayer |
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Was macht das Projekt "Du kannst was!" so besonders?

Lindhuber: Bei "Du kannst was!" geht es nicht nur um eine Kompetenzanalyse, sondern hier wird sozusagen eine Inventur des beruflichen Wissens vorgenommen. In Form eines ersten "Qualifikations-Checks" finden wir heraus, was der/die Teilnehmer_in kann – daher auch der Name "Du kannst was". Auf der Basis vom aktuellen Wissensstand werden dann für jede_n Einzelne_n die passenden Weiterbildungen angeboten, um abschließend beim zweiten "Qualifikations-Check" ein reguläres Lehrabschlusszeugnis zu erhalten.

Wie sieht eine Teilnahme am Projekt im Detail aus?

Lindhuber: Als Teilnehmer_in wirst du bei uns von Beginn an bis zum Ende der Ausbildung unterstützt. Dadurch, dass bei diesem Projekt ArbeiterkammerBFIWirtschaftskammer, wie auch WIFITAZLand SalzburgEuropäischer Sozialfond sowie AMS und ÖGB eine sehr gute Projektpartnerschaft haben, wird der/die Teilnehmer_in die gesamte Ausbildungszeit über professionell begleitet. Die Praxis findet im Rahmen der AK-Kompetenzberatung am BFI statt, wo die Kompetenz-Checks, wie auch die darauffolgende Weiterbildungsplanung, individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer_innen angepasst werden.

Rudolf Eidenhammer & Hilla Lindhuber

Worauf muss ich mich als Teilnehmer_in beim ersten Qualifiaktions-Check vorbereiten?

Lindhuber: Wir arbeiten mit Portfolio Mappen, in welchen die Berufsbilder in einzelne Kompetenzen aufgegliedert werden. Beispielsweise enthält die Portfolio Mappe für den Beruf Bürokauffrau/man das Kapitel Rechnung, wo, unter anderen, abgefragt wird, ob der/die Teilnehmer_in die gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung kennt. Nach diesem Format kann ich dann Schritt für Schritt überprüfen, was mir noch an Wissen fehlt.

Wie lange dauert der gesamte Ausbildungsweg?

Eidenhammer: Die genaue Dauer ist von den benötigten Weiterbildungen der Teilnehmer_innen abhängig, aber im Schnitt muss Man/Frau mit zwei Semestern +/- rechnen. In diesem Rahmen hat man dann genügend Zeit, die eigenen Fähigkeiten und vor allem die Theorie hinter der Praxis im Schritt für Schritt Verfahren zu lernen und regelmäßig, anhand der Portfolio Mappe, zu überprüfen.

Das klingt nicht ganz kostengünstig?

Lindhuber: Mag man glauben. Der Großteil ist über die Projektmittel gefördert, da die Weiterbildungen aber individuell gestaltet sind, fallen hier, je nach Bedarf, mehr oder weniger Kurskosten an. In der Regel kann man allerdings sagen, dass ca. 400€ Eigenanteil bleiben. Diese Summe wird wiederum vom Salzburger Bildungscheck gefördert und so bleiben unterm Strich für den/die Teilnehmer_in am Ende zwischen 200 - 400€ + Prüfungsgebühren an Selbstkosten.

2012 wurde der Pilotversuch von „Du kannst was!“ durchgeführt, könnt ihr mir hierzu etwas erzählen?

Lindhuber: Eine unserer Erfahrungen ist, dass die Teilnehmer_innen ihr Wissen unterschätzen. Mit einem Blick auf das Durchschnittsalter und die Arbeitserfahrung wird schnell ersichtlich, wie viel Fachwissen sich die Teilnehmer_innen im Laufe ihres Berufslebens bereits angeeignet haben. So lag das Durchschnittsalter bei 35 und die Berufserfahrung bei 10 Jahren, in diesem Zeitraum sammeln sich viele Kompetenzen an. 
Von diesen Personen hatten etwa 75  Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung und fast 70 Prozent auch keine über die Pflichtschule hinausgehende schulische Bildung. Durch die erwachsenengerechte Begleitung der Teilnehmer_innen waren die Ergebnisse bei den Abschlussprüfungen überwiegend positiv, selbst die Prüfer_innen zeigten sich begeistert von der Qualifikation unserer Teilnehmer_innen.

Eidenhammer: Genau das ist der Clou bei "Du kannst was!". Während den Vorbereitungen zur Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist jede_r auf sich alleine gestellt, bei  "Du kannst was!" wirst du hingegen, bildlich gesprochen, bei der Hand genommen. Jeder Schritt wird professionell begleitet und die Teilnehmer_innen wissen genau, welche Anforderungen zu erfüllen sind. So minimiert der gemeinsame Weg zum Abschluss das Risiko, die Prüfung nicht zu schaffen, um ein Vielfaches.

Gibt es einen Unterschied zum regulären Lehrabschluss?

Eidenhammer: Nein, das ist kein 'billiger' Lehrabschluss, es gelten dieselben Anforderungen für alle – egal ob regulär oder über "Du kannst was!". Ein Berufsabschluss ist ein Wertpapier, bietet mehr Chancen und bringt neue, berufliche Perspektiven mit sich. Unser Anliegen ist es, diese Ausbildung erwachsenengerecht anzubieten und ich denke, dass uns das gelungen ist.

Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Landes Salzburg und der AK Salzburg finanziert.

Bericht in Salzburg Heute zum Projekt "Du kannst was!" am 19.11.2016

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026