Digitalisierung des Alltags

Big Data & Algorithmen – Eine Einführung

Egal von welchem Lebensbereich man spricht: Am Thema Digitalisierung kommt man nicht vorbei. 

Von Tobias Hinterseer - AK-Salzburg (Gastautor:in) |
big data erklaerung iStock Besjunior

Digitalisierung umfasst Begriffe wie Social Media, Smartphones, digitalisierte Fabriken (Industrie 4.0), Smart Cities, Smart Buildings, Verkehr, Konsum, …. Die Liste ließe sich beinahe endlos fortsetzen. Man kann also sagen: Die Digitalisierung ist Teil unseres Alltags.

Digitalisierung im Alltag

Das bedeutet: Ganz egal, ob man nun bargeldlos oder mit Karte bezahlt, ein Smartphone hat oder nicht: Man ist Teil der Digitalisierung. Es werden Unmengen von Daten digital erfasst. Diese Big Data werden mit Hilfe von Algorithmen nutzbar gemacht: Mathematische Systeme filtern die Daten nach bestimmten Merkmalen und erkennen Muster, die dem verhalten bestimmter Gruppen entsprechen: Das betrifft etwa unser Einkaufsverhalten oder die Verkehrssteuerung.

Angst vor Algorithmen?

Diese Algorithmen sind auch die Basis für Künstliche Intelligenz. Müssen wir davor jetzt Angst haben? Ist das was Schlechtes? Auch wenn es oft den Anschein hat: 

  1. Die Digitalisierung ist nicht plötzlich über uns herein gebrochen: Schon seit vielen Jahren gibt es digitale Technologien.
  2. Die künstlichen Intelligenz hat große Fortschritte gemacht. Trotzdem steckt die Technologie noch in den Kinderschuhen.
  3. Wie der Autor und Aktivist Sasha Lobo festhält, sind Algorithmen wie Zahnräder: Sie können in einem Mofa und einer Waffe stecken. Algorithmen sind als per se nichts Schlechtes. Die Frage ist nur: Wie und für was werden sie eingesetzt und vor allem von wem?

Keine Panik, sondern Debatte

Um diese wichtigen Fragen zu klären braucht es eine breite Debatte darüber, wem Technologien gehören sollen und für was sie eingesetzt werden. Denn richtig eingesetzt verbessern digitale Innovationen unser Leben: Beispiele sind ein effizienterer Umgang mit Ressourcen, Durchbrüche in der Medizin und weniger harte und monotone Arbeit.

Big Data nochmal schnell und einfach erklärt!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026