Die bessere Mama sein?!

Wenn der Vater in Karenz geht

Väterkarenz – Du willst wissen, was dich als Papa in Karenz erwartet? Unser Autor schreibt aus Erfahrung.

von Andreas Lutzmann | | Angeeckt Lest mehr zum Thema:
Familie&Beruf, Elternratgeber, Väterkarenz, Elternkarenz
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Heutzutage plant man ja Kinder! So haben es sich jedenfalls meine Frau und ich vorgestellt. Und wenn schon alles geplant wird, dann natürlich auch die Zeit der Karenz. Was ich bei unserer Tochter 2014 schon vier Monate lang gemacht habe, muss natürlich beim Sohn 2017 auch wieder sein – Papa geht in Karenz. Und das besser gleich fünf Monate, weil es einfach schön ist, daheim zu sein.

Die Vorbereitungen

Die Rahmenbedingen gehören selbstverständlich noch geklärt. Glücklicherweise verdienen meine Frau und ich annähernd dasselbe – der Kredit zahlt sich ja nicht von alleine zurück, ich koche gerne und ich meine von mir behaupten zu können, dass ich auch im restlichen Haushalt Hand anlegen kann.

Dazu kommt mein soziales bzw. pädagogisches Studium, das mich ja auch befähigen sollte mit der Situation zu Rande zu kommen. Schnell noch die Karenzierung mit dem/der Arbeitgeber_in geklärt – meine Frau arbeitet in der Zeit ja wieder bei Ihrem Arbeitgeber und ich muss bei zwei Arbeitgeber_innen (weil zweimal Teilzeit angestellt) das Einverständnis holen. Hat Gott sei Dank geklappt, aber bei einem Betrieb schon mit einer kleinen Auflage, nämlich, dass mein Ersatz schon schwer ist, und ich somit zumindest geringfügig - so ca. 1mal die Woche in der Karenz weiter arbeite. Für diese Tage noch schnell die Oma gecheckt und fertig – es kann losgehen!

Willkommen im Alltag

Ich starte also mit meinem 1-jährigen Sohnemann und meiner 3-jährigen Tochter ins das zweite Abenteuer Karenz. Die Realität holt einen dann doch schneller als erwartet ein. So schön es damals mit einem kleinen schlafenden Windelträger war (in meiner ersten Karenz war meine Tochter gerade mal 3 bis 7 Monate alt), wollen nun vom ersten Tag weg beide Kinder „bespaßt“, gefüttert, gewickelt und natürlich auch gefördert werden. Trotzdem soll die Wohnung nicht in totales Chaos versinken, bis meine Frau wieder von der Arbeit zurück ist.

„Die Realität holt einen dann doch schneller als erwartet ein.”

Also auch einkaufen, die Wäsche, vielleicht die eine oder andere kleine Putzaktion etc. Dann noch Kinderarzt- Termine, vielleicht mal Großeltern besuchen und so weiter, und so weiter. Es ist fast wie ein Wettlauf gegen die Zeit, bis dann endlich mal der Mittagsschlaf und im späteren Tagesverlauf der nicht ganz so ruhige Nachtschlaf ein bisschen Ruhe zulassen.

Mit Papa am Spielplatz

Mit einer gehörigen Portion Struktur, Zeitmanagement, Gelassenheit und Freude am Sein gelingt es dann doch, nach ein paar Wochen das Wort Routine über die Lippen zu bringen und das große Ganze als echt tolle Zeit und nicht wiederbringliche Erfahrung für einen Selbst und für die Kinder zu sehen.

Obwohl das Thema Väterkarenz immer wieder in aller Munde ist, begegnet man praktisch keinem anderen Vater, der sich über die vielerorts klassische bzw. von Firmenseite mittlerweile geduldete zweimonatige Karenzzeit hinauswagt, der mehr als nur Morgens-, Abends- und Wochenends- Papa sein will und dies auch noch als Genuss bezeichnen kann.

Sehr erfreulich, dass ich eigentlich überall bestärkt oder gelobt wurde und mich kein komischer Blick oder dummer Spruch traf.

Plötzlich weiß man, wie es jeden Tag zu Hause abrennt, welche Kleidungsstücke die Kinder denn so haben, wie kleine Änderungen im Tagesablauf gut oder schlecht für das Gemüt der Kinder sind, wie Entwicklungen beim Malen, Robben, Krabbeln, Laufradfahren, Reden, Spielen, selbstständig essen,… tagtäglich vor sich gehen und wie viel Persönlichkeit in so kleinen Menschen steckt!

Kinder, wie die Zeit vergeht …

Und wenn man es dann zu genießen anfängt und sagt „ich könnt noch deutlich länger daheim bei den Kindern bleiben“, ist die Zeit auch schon wieder um, der Karenzwechsel steht vor der Tür und die tägliche Arbeit ruft.

Dann, ja dann weiß man, was „Familienmanagement“ bedeutet, was da dahinter steckt und freut sich auch wieder auf die Arbeit.

Mich hat dieser Schritt dann aber doch zu Beginn noch viele graue Zellen gekostet hat – denn Karenz spricht GANZ ANDERE Hirnregionen an als meine Arbeit in der Bildungsberatung.

„Die bessere Mama musst du als Karenzpapa nicht sein. Trau dich einfach, die Herausforderung anzunehmen!”

Gewusst wie...

Väterkarenz

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In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Gut informiert und vorbereitet haben Eltern auch hierzulande verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abstimmung von Beruf und Familie, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Nicht nur Mütter, sondern auch unselbständig erwerbstätige Väter haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin einen rechtlichen Anspruch auf Karenz (= Freistellung vom Betrieb).

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zwei Mal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel

Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Meldung an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Ende der Karenz

Für Kinder, die vor dem 1.11.2023 geboren sind

  • Spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes
  • Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines Karenzmonats von Mutter und Vater endet das Gesamtausmaß der Karenz mit dem 23. Lebensmonat des Kindes.

Für Kinder, die ab dem 1.11.2023 geboren sind

  • Spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes, WENN
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • Sie Alleinerzieher:in sind 
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt

Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der oben genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung oder eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze mit zeitlicher Einschränkung:

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von € 518,44 (2024) pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich. (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht)
  • Eine Beschäftigung über dieser Einkommensgrenze ist nur sehr eingeschränkt zulässig
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024

Gewusst wie...

Wiedereinstieg nach einer Familienphase

Inhalt anzeigen

Wie kann der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase gut gelingen? Je früher mit der Vorbereitung begonnen wird, desto besser! Gutes Zeitmanagement und Organisation sind hierfür gefragt.

Planung

  • Gutes Zeitmanagement und Organisation
  • Klarheit über den beruflichen Ist-Stand
  • In welche Richtung soll es in Zukunft gehen?

Unterstützung

  • BerufsInfoZentren bieten eine große Auswahl an Info-Mappen und Broschüren zu Berufen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Wiedereinstieg mit Zukunft“  ist ein Kursangebot,  speziell für Frauen. Es unterstützt Wiedereinsteigerinnen beim Einstieg in das Berufsleben, unter anderem durch Selbstlernphasen und Einzel-Coaching-Elemente.
  • Arbeitsmarktbezogene Frauenberatungsstellen und die Frauenberufszentren (FBZ) unterstützen durch konkrete Informationen und professionelle Unterstützung bei Fragen zu Kinderbetreuung, Bildung, Jobsuche, bei persönlichen, familiären und rechtlichen Fragestellungen.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie

  • eine Arbeit aufnehmen wollen,
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt.

Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.

Dauer:  Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 8.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

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Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

von Andreas Lutzmann
Andreas Lutzmann

Über den Autor

Andreas Lutzmann

Andreas Lutzmann ist Berater bei der BiBer Bildungsberatung sowie beim Jugendcoaching der Einstieg GmbH. Er erlebt die Brücke zwischen Jugendlichen bis hin zu Älteren als sehr spannend und bereichernd. Jede Beratungssituation ist einzigartig und gibt einem auch viel zurück. Energie holt Andreas sich bei seiner Familie, in der Natur und der Musik.

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