Serie: Pionier_innen des Engagements

Warum sich engagieren?

Salzburg steckt voller Querdenker_innen und Visionär_innen, die Probleme beim Namen nennen und Dinge anpacken.

Von Carmen Bayer |
Interview Engagement Atom cienpies

Wir haben uns gefragt, was motiviert Menschen so sehr, dass sie sich neben ihrem Beruf ehrenamtlich engagieren? Sie quasi im Nebenher die Welt ein Stück besser machen, die Gegenwart verändern und damit auch die Zukunft gestalten. 

In Kooperation mit der Robert-Jungk-Bibliothek haben wir das große Glück, Pioniere und Pionierinnen der Anti-Atom, Umwelt-, Frauen-, Menschenrechts- und Friedensbewegung sowie der freien Kulturszene in Salzburg kennen zu lernen. 

"Wie aus Betroffenen Beteiligte wurden" heißt die Veranstaltungsreihe und trifft den Nagel auf den Kopf: Wir alle sind Betroffene von politischen Entscheidungen, Betroffen zu sein heißt aber nicht handlungsunfähig alles hinzunehmen und sich als Günstling oder Opfer der Umstände zu fühlen. In diesem Schwerpunkt wollen wir zeigen, wie Beteiligung funktionieren kann und euch inspirierende Menschen vorstellen, die für ihre Sache brennen. 

Was wollen wir damit erreichen?
Interesse wecken, zeigen, was möglich ist. Wir möchten großartige Leistungen von Menschen sichtbar machen, die sonst übersehen werden. Und wir möchten euch, liebe Leser_innen dazu motivieren, die eigenen Fähigkeiten und Potentiale zu entdecken, die so ein Engagement schnell sichtbar machen kann. 

Lass dich inspirieren und schau doch einfach bei uns im Stadtwerk vorbei!

Die Termine im Überblick

  • 15.05.2019: Salzburg – Stadt der Bürgerinitiativen. Wilfried Rogler über Bürgerproteste und das Engagement für Direkte Demokratie in Salzburg.  
  • 22.05.2019: Gegen die Mülllawine. Günter Gorbach, Initiator der Salzburger Müllplattform, im Gespräch. 
  • 12.06.2019: Die Anfänge der Alternativkultur in Salzburg. Bernhard Handlbauer, Mitbegründer der Bewegung für eine freie Kulturszene, im Gespräch. 
  • 26.06.2019: Frauenbewegung in Salzburg. Die langjährige Leiterin des Frauenbüros Salzburg Dagmar Stranzinger im Gespräch. 
  • 18.09.2019: Regionale Menschenrechtspraxis in Salzburg. Pepo Mautner von der Plattform für Menschenrechte im Gespräch. 
  • 02.10.2019: Die Friedensbewegung in Salzburg. Ulrike Koushan, frühere Leiterin des Friedensbüros Salzburg, im Gespräch.

TIPP: 

Die Interviews und mehr spannende Themen der Robert-Jungk-Bibliothek kannst du bei Radio Bob nachhören

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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Carmen Bayer
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung