Buchtipp: Im Fallen lernt die Feder Fliegen

von Usama Al Shahmani

Eine junge Frau im Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Kulturen, Flucht und Traumata und der Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Abbildung des Buches

Aida spricht nicht gerne über ihre irakische Herkunft. Doch sie beginnt aufzuschreiben, was sie nicht sagen kann, lässt ihre Gefühle in arabische Buchstaben und deutsche Worte fallen.

Usama Al Shahmani, selbst aus dem Irak geflüchtet und seitdem in der Schweiz lebend, umkreist in seinem Roman viele Themen. Im Mittelpunkt steht eine junge Frau, die als Kind mit ihrer Familie aus dem Irak in die Schweiz geflüchtet ist und dort aufwächst. Die Schweizer Gesellschaft, ihre Sprache, Traditionen und Kultur bleiben ihren Eltern verschlossen, die an ihrer Lebens- und Denkweise aus dem Heimatland festhalten. In diesem Spannungsfeld wachsen die beiden Schwestern Aida und Nosche auf. Nach 16 Jahren Exil, 9 davon in einem kleinen Schweizer Ort, beschließen die Eltern, in ihr irakisches Heimatdorf zurückzukehren. Doch nichts ist dort wie es war, und die Eltern sind Fremde in der Heimat. Für Aida und Nosche wird das Dorf zu einem perspektivenlosen Gefängnis, und sie beschließen, ein zweites Mal zu flüchten, doch dieses Mal ohne ihre Eltern. 

Ein Buch über Heimat und Fremde

Im Fallen lernt die Feder fliegen ist ein Buch über Heimat und Fremde, woran unser Herz, Erwartungen und Erinnerungen hängen bleiben und was passiert, wenn Menschen, die wir lieben, und das, was wir für Heimat halten, sich verändert. Es ist aber auch ein Buch darüber, wie Kulturunterschiede überwunden werden können oder eben nicht und ob eine Beziehung zwischen zwei Liebenden aus unterschiedlichen Welten möglich ist, wenn die persönliche Vergangenheit unaussprechlich ist. 

Zitat

Bildreichtum der arabischen Sprache fließt in den Text ein”

Persönlicher Eindruck: Ein feinsinniger, spannender und vielschichtiger Roman. Das bemerkenswerteste daran ist aber seine Sprache. Auf ganz wunderbare Weise fließt hier der Metaphern- und Bildreichtum der arabischen Sprache in den deutschen Text ein, macht ihn poetisch und tiefsinnig und vermittelt damit auch einen Teil der mit ihr verbundenen Denkweise.        

Erschienen im Unionsverlag 2023, 237 Seiten

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026