Buchtipp: „Geld“ von Marlene Engelhorn

Über Reichtum, Armut und den Wunsch nach einer gerechten Welt

Mit ihrer Aussage, sie möchte 90 Prozent ihres Vermögens spenden, erlangte die Millionenerbin Marlene Engelhorn mediale Aufmerksamkeit. Ihre Forderung „Besteuert mich endlich!“ löste eine Debatte über Vermögenssteuern aus. Nun hat sie ein Buch mit dem Titel „Geld“ geschrieben. Claudia Weiss von Frau und Arbeit hat es gelesen und für das Bildungsbuch rezensiert.

Von Claudia Weiß |
Buchtipp: „Geld“ von Marlene Engelhorn

Marlene Engelhorn wird ein riesiges Vermögen erben. Die 1992 geborene Studentin schreibt in der Einleitung ihres Buches:

Zitat

Ich will versuchen, eine Geldgeschichte zu erzählen, die zum Nachdenken anregt. Und weil ich diesen Text schreibe, beginne ich bei mir.

Die Autorin beschreibt in sieben Kapiteln, wie Geld wirkt, was Geld kann und was nicht, wie Überreichtum Macht verleiht und es Armut nur gibt, wenn manche sehr reich sind.

Was hat Geld mit Demokratie zu tun?

In unserer Gesellschaft gibt es drei vorherrschende Denkmuster zu Reichtum: Wir fragen uns, ob jemand verdient oder unverdient reich geworden ist. Mitgemeint ist, dass man auch verdienterweise arm sein kann. Doch alle drei Zuschreibungen sind unverdient und sollten in einer Demokratie nicht vorkommen. Den Grund dafür sieht Marlene Engelhorn unter anderem darin, dass die Sicht der Vermögenden mit einer Selbstverständlichkeit in der Öffentlichkeit vertreten wird, die gar keine ist. Denn die 10 Prozent der Vermögenden sprechen den restlichen 90 Prozent die Lebensrealität ab.

Das wiederum wirkt direkt auf politische und rechtliche Entscheidungen und in Folge auf Verfestigung der Ungleichheit. In der österreichischen Bundesverfassung steht: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Die Realität sieht anders aus. Anhand von Historie, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft beschreibt die Autorin die Bedeutung des Geldes.

Buchtipp_Engelehorn_Geld_Cover

Geld. Autorin: Marlene Engelhorn. 1 Auflage erschienen bei Kremayr & Scheriau 2022. ISBN: 978-3-218-01327-7

Verteilungsgerechtigkeit führt zu einem besseren Leben für alle - Utopie oder Vision?

Was mir gut gefällt ist, dass Marlene Engelhorn ein Thema aufgreift, das in Österreich kaum öffentlich diskutiert wird: die Besteuerung von Vermögen. Ihre Ansichten sollten Anregungen sein für politische Akteur:innen. Wer sich für das Thema Geld und Verteilungsgerechtigkeit interessiert, wird sich in den Ausführungen der Autorin sehr wahrscheinlich wiederfinden. Letztendlich beschreibt das Buch die Utopie einer Gesellschaft, in der niemand bevorzugt wird und Geld sich am guten Leben für alle orientiert. Bleibt zu hoffen, dass die Utopie zur Vision und die Vision zeitnah Realität wird.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung