Buchtipp: „Geld“ von Marlene Engelhorn

Über Reichtum, Armut und den Wunsch nach einer gerechten Welt

Mit ihrer Aussage, sie möchte 90 Prozent ihres Vermögens spenden, erlangte die Millionenerbin Marlene Engelhorn mediale Aufmerksamkeit. Ihre Forderung „Besteuert mich endlich!“ löste eine Debatte über Vermögenssteuern aus. Nun hat sie ein Buch mit dem Titel „Geld“ geschrieben. Claudia Weiss von Frau und Arbeit hat es gelesen und für das Bildungsbuch rezensiert.

Von Claudia Weiß |
Buchtipp: „Geld“ von Marlene Engelhorn

Marlene Engelhorn wird ein riesiges Vermögen erben. Die 1992 geborene Studentin schreibt in der Einleitung ihres Buches:

Zitat

Ich will versuchen, eine Geldgeschichte zu erzählen, die zum Nachdenken anregt. Und weil ich diesen Text schreibe, beginne ich bei mir.

Die Autorin beschreibt in sieben Kapiteln, wie Geld wirkt, was Geld kann und was nicht, wie Überreichtum Macht verleiht und es Armut nur gibt, wenn manche sehr reich sind.

Was hat Geld mit Demokratie zu tun?

In unserer Gesellschaft gibt es drei vorherrschende Denkmuster zu Reichtum: Wir fragen uns, ob jemand verdient oder unverdient reich geworden ist. Mitgemeint ist, dass man auch verdienterweise arm sein kann. Doch alle drei Zuschreibungen sind unverdient und sollten in einer Demokratie nicht vorkommen. Den Grund dafür sieht Marlene Engelhorn unter anderem darin, dass die Sicht der Vermögenden mit einer Selbstverständlichkeit in der Öffentlichkeit vertreten wird, die gar keine ist. Denn die 10 Prozent der Vermögenden sprechen den restlichen 90 Prozent die Lebensrealität ab.

Das wiederum wirkt direkt auf politische und rechtliche Entscheidungen und in Folge auf Verfestigung der Ungleichheit. In der österreichischen Bundesverfassung steht: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Die Realität sieht anders aus. Anhand von Historie, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft beschreibt die Autorin die Bedeutung des Geldes.

Buchtipp_Engelehorn_Geld_Cover

Geld. Autorin: Marlene Engelhorn. 1 Auflage erschienen bei Kremayr & Scheriau 2022. ISBN: 978-3-218-01327-7

Verteilungsgerechtigkeit führt zu einem besseren Leben für alle - Utopie oder Vision?

Was mir gut gefällt ist, dass Marlene Engelhorn ein Thema aufgreift, das in Österreich kaum öffentlich diskutiert wird: die Besteuerung von Vermögen. Ihre Ansichten sollten Anregungen sein für politische Akteur:innen. Wer sich für das Thema Geld und Verteilungsgerechtigkeit interessiert, wird sich in den Ausführungen der Autorin sehr wahrscheinlich wiederfinden. Letztendlich beschreibt das Buch die Utopie einer Gesellschaft, in der niemand bevorzugt wird und Geld sich am guten Leben für alle orientiert. Bleibt zu hoffen, dass die Utopie zur Vision und die Vision zeitnah Realität wird.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung