Generation Praktikum

Ein schlecht oder unbezahltes Praktikum als Voraussetzung für einen bezahlten Arbeitsplatz? Muss das sein?

Der Begriff "Generation Praktikum" ist in den letzten Jahren auch in Österreich geläufig geworden und bezeichnet eine Generation von Studierenden und Akademiker_innen, die – oft im Widerspruch zu ihrer Lebensplanung und gegen ihre konkreten Jobvorstellungen – schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika absolvieren, um sich so für ein unbefristetes, fixes Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

Von Stephanie Posch |
2017 09 11 iStock Praktikum

Definitionen verschwimmen

Der Überbegriff "Praktika" steht für verschiedene Arbeitsformen, denen gemeinsam ist, dass es sich um eine Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Ausbildung und Beruf handelt. Das Hauptproblem ist, dass es im österreichischen Arbeitsrecht keine Legaldefinition des Begriffs Praktikum gibt. Das lässt zwei Gestaltungsmöglichkeiten zu:

  1. Entweder es steht die Arbeitsverpflichtung und die Einbindung der Praktikant_innen in den Betrieb im Vordergrund, dann ist auch Arbeitsrecht anzuwenden und entsprechend zu entlohnen.
  2. Oder man betrachtet das Praktikum als Ausbildungszeit, in der Praktikant_innen kurzfristig Berufserfahren schnuppern können und keine Arbeitsverpflichtung zutrifft.

In der Praxis verschwimmen diese beiden Formen oft: Das Praktikum wird als Ausbildungsverhältnis oder gar nicht deklariert und bezahlt, aber wie ein Arbeitsverhältnis organisiert. Es ist daher empfehlenswert sich vor Beginn des Praktikums von den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer beraten zu lassen.

Wie finde ich ein gutes Praktikum?

Gerade Praktikumsplätze bei bekannten Unternehmen sind begehrt. Die Chancen auf ein interessantes Praktikum können maximiert werden, wenn auch die Angebote kleinerer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Bei der Suche nach einem Praktikum sind online Plattformen, wie beispielsweise der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), hilfreich. Die ÖH hat in Zusammenarbeit mit der AK ein eigenes Gütesiegel für faire Praktika entwickelt.

Wie viel Praktikum gut tut?

Praktika sollten für beide Seiten gewinnbringend sein und einen Lerneffekt haben. Problematisch wird es, wenn sich un- oder schlecht bezahlte Praktika durch die gesamte Studienzeit und auch noch danach ziehen, in der Hoffnung eine Festanstellung zu ergattern.

Verbesserung der Rahmenbedingungen

Hier bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen. Neben einer vollen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Absicherung braucht es ein Verbot von unbezahlten Praktika nach einer erfolgreichen facheinschlägigen Ausbildung.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

von Stephanie Posch
Stephanie Posch

Autorin

Stephanie Posch

Stephanie Posch ist Leiterin des Jugendreferates in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie ist überzeugt, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Aufstieg und ein erfülltes Leben ist.

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Praktikum
Ausbildung
Arbeitsrecht
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxAltersteilzeit

Inhalt anzeigen

Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung