Generation Praktikum

Ein schlecht oder unbezahltes Praktikum als Voraussetzung für einen bezahlten Arbeitsplatz? Muss das sein?

Der Begriff "Generation Praktikum" ist in den letzten Jahren auch in Österreich geläufig geworden und bezeichnet eine Generation von Studierenden und Akademiker_innen, die – oft im Widerspruch zu ihrer Lebensplanung und gegen ihre konkreten Jobvorstellungen – schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika absolvieren, um sich so für ein unbefristetes, fixes Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

Von Stephanie Posch |
2017 09 11 iStock Praktikum

Definitionen verschwimmen

Der Überbegriff "Praktika" steht für verschiedene Arbeitsformen, denen gemeinsam ist, dass es sich um eine Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Ausbildung und Beruf handelt. Das Hauptproblem ist, dass es im österreichischen Arbeitsrecht keine Legaldefinition des Begriffs Praktikum gibt. Das lässt zwei Gestaltungsmöglichkeiten zu:

  1. Entweder es steht die Arbeitsverpflichtung und die Einbindung der Praktikant_innen in den Betrieb im Vordergrund, dann ist auch Arbeitsrecht anzuwenden und entsprechend zu entlohnen.
  2. Oder man betrachtet das Praktikum als Ausbildungszeit, in der Praktikant_innen kurzfristig Berufserfahren schnuppern können und keine Arbeitsverpflichtung zutrifft.

In der Praxis verschwimmen diese beiden Formen oft: Das Praktikum wird als Ausbildungsverhältnis oder gar nicht deklariert und bezahlt, aber wie ein Arbeitsverhältnis organisiert. Es ist daher empfehlenswert sich vor Beginn des Praktikums von den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer beraten zu lassen.

Wie finde ich ein gutes Praktikum?

Gerade Praktikumsplätze bei bekannten Unternehmen sind begehrt. Die Chancen auf ein interessantes Praktikum können maximiert werden, wenn auch die Angebote kleinerer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Bei der Suche nach einem Praktikum sind online Plattformen, wie beispielsweise der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), hilfreich. Die ÖH hat in Zusammenarbeit mit der AK ein eigenes Gütesiegel für faire Praktika entwickelt.

Wie viel Praktikum gut tut?

Praktika sollten für beide Seiten gewinnbringend sein und einen Lerneffekt haben. Problematisch wird es, wenn sich un- oder schlecht bezahlte Praktika durch die gesamte Studienzeit und auch noch danach ziehen, in der Hoffnung eine Festanstellung zu ergattern.

Verbesserung der Rahmenbedingungen

Hier bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen. Neben einer vollen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Absicherung braucht es ein Verbot von unbezahlten Praktika nach einer erfolgreichen facheinschlägigen Ausbildung.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Stephanie Posch
Stephanie Posch

Autorin

Stephanie Posch

Stephanie Posch ist Leiterin des Jugendreferates in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie ist überzeugt, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Aufstieg und ein erfülltes Leben ist.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026