Ich will nicht in Ruhe gelassen werden

"Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen."

Es begann alles mit einem Mail an die Pfarrblattredakteur_innen:

Von Christina Repolust |
2017 09 26 iStock ich will nicht in ruhe

Ob sie weiterhin meine Zusendungen wünschen oder ob sie in der Ehrenamts-Pension seien. In diesem Mail erwähnte ich auch, dass man auch wünschen kann, in Hinkunft von mir in Ruhe gelassen zu werden. Drei schrieben postwendend – man stelle sich das bitte jetzt im Emailverkehr einfach adäquat vor – zurück: "Nein, sie möchten nicht in Ruhe gelassen werden, sie freuen sich über meine Texte und Aussendungen."

Ein Luftsprung im Kopf! Angekommen! Da hat jemand gelesen und reagiert!  Da kommen Aussendungen bei Menschen an, wie auch viele Mails bei mir so richtig reinfahren, meinen Tag abrunden und mich wissen lassen: Es ist nicht umsonst, sich Gedanken zu machen. Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen. Freiwilligenarbeit lebt von Menschen, die sich melden, sich rühren und manchmal auch umrühren, im Widerstand und voller Anstand aus so manchem Nicht-Ruhe-Stand.

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen - erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Personengruppen

  • für Arbeitnehmer:innen,
  • freie Dienstnehmer:innen,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteiger:innen, 
  • Arbeitslose
  • Sozialunterstützungsbezieher:innen
  • selbständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen
  • Personen, die eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen
  • Personen die die Berufsreifeprüfung absolvieren
  • Personen die Deutschkurse (als Fremdsprache) besuchen, sofern kein Anspruch auf eine Förderung durch den Österr. Integrationsfonds (ÖIF) besteht.

Anspruchsvoraussetzungen

Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Berufsbezogenheit der Aus- oder Weiterbildung, Ausbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss) 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200
  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 220 € werden nicht gefördert
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30% physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen die 100% online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung stattfinden.

Beachte: Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten), die Förderbedingungen für 2026 finden Sie hier: https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/SP-Dateien/wirtschaft_/Documents/Arbeitsmarkt/20251029_RL_BISS_2026__ENDVERSION_v2.pdf
Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.

ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden! 
Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Nähere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung