Ich will nicht in Ruhe gelassen werden

"Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen."

Es begann alles mit einem Mail an die Pfarrblattredakteur_innen:

Von Christina Repolust |
2017 09 26 iStock ich will nicht in ruhe

Ob sie weiterhin meine Zusendungen wünschen oder ob sie in der Ehrenamts-Pension seien. In diesem Mail erwähnte ich auch, dass man auch wünschen kann, in Hinkunft von mir in Ruhe gelassen zu werden. Drei schrieben postwendend – man stelle sich das bitte jetzt im Emailverkehr einfach adäquat vor – zurück: "Nein, sie möchten nicht in Ruhe gelassen werden, sie freuen sich über meine Texte und Aussendungen."

Ein Luftsprung im Kopf! Angekommen! Da hat jemand gelesen und reagiert!  Da kommen Aussendungen bei Menschen an, wie auch viele Mails bei mir so richtig reinfahren, meinen Tag abrunden und mich wissen lassen: Es ist nicht umsonst, sich Gedanken zu machen. Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen. Freiwilligenarbeit lebt von Menschen, die sich melden, sich rühren und manchmal auch umrühren, im Widerstand und voller Anstand aus so manchem Nicht-Ruhe-Stand.

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung