Ich will nicht in Ruhe gelassen werden

"Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen."

Es begann alles mit einem Mail an die Pfarrblattredakteur_innen:

Von Christina Repolust |
2017 09 26 iStock ich will nicht in ruhe

Ob sie weiterhin meine Zusendungen wünschen oder ob sie in der Ehrenamts-Pension seien. In diesem Mail erwähnte ich auch, dass man auch wünschen kann, in Hinkunft von mir in Ruhe gelassen zu werden. Drei schrieben postwendend – man stelle sich das bitte jetzt im Emailverkehr einfach adäquat vor – zurück: "Nein, sie möchten nicht in Ruhe gelassen werden, sie freuen sich über meine Texte und Aussendungen."

Ein Luftsprung im Kopf! Angekommen! Da hat jemand gelesen und reagiert!  Da kommen Aussendungen bei Menschen an, wie auch viele Mails bei mir so richtig reinfahren, meinen Tag abrunden und mich wissen lassen: Es ist nicht umsonst, sich Gedanken zu machen. Querzuleben und Querzulesen, Widerstand zu leisten, im Kopf und im Mail, im Alltag und in den Gedanken, die knapp vor dem Aufstehen im Kopf rumsausen. Freiwilligenarbeit lebt von Menschen, die sich melden, sich rühren und manchmal auch umrühren, im Widerstand und voller Anstand aus so manchem Nicht-Ruhe-Stand.

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung