15 Fragen an … Christa Sieder

Bildungs- und Berufsberaterin bei der Bildungsberatung Niederösterreich

Christa Sieder ist Bildungs- und Berufsberaterin bei der Bildungsberatung in Niederösterreich. Neben ihrer Beratungstätigkeit ist ihr ehrenamtliches Engagement sehr wichtig. Sie ist bei den Pfadfinder:innen aktiv und in der Telefonseelsorge engagiert.

Von Marlene Dietrich-Gsenger |
Christa Sieder

1. Wie bist du zur Bildungsberatung gekommen?

Seit 2011 bin ich beim BhW tätig. Davor war ich lange Jahre Lernbegleiterin im Projekt Basisbildung. Das hat mir viel Freude gemacht, und Berufe/Ausbildungen/Bildungswege waren da auch schon oft Thema. Als ich dann gehört habe, dass das BhW Niederösterreich im Projekt Bildungsberatung dabei sein wird, habe ich gleich mein Interesse bekundet und mich auch sofort für den Lehrgang in Strobl angemeldet.

2. Als Kind wäre ich gerne geworden ...

Die erste Frau in der Spanischen Hofreitschule.

3. Was ist aus deiner Sicht die größte Herausforderung der heutigen Zeit?

Einsamkeit

4. Was war der größe Erfolg deines Lebens?

Es gibt eigentlich nicht „den einen“ großen Erfolg. Ich war immer dann erfolgreich, wenn ich zur richtigen Zeit am richtigen Ort war – und dann dafür gearbeitet habe. Das trifft zum Beispiel auf meinen Studienabschluss zu.

5. Was war dein größtes AHA-Erlebnis in der Bildungsberatung?

Zu sehen, was in Menschen steckt, denen ich das auf den ersten Blick gar nicht zugetraut hätte. Ich habe einen Mann beraten, der schon viel in seinem Leben erlebt hat und sich dennoch mutig auf eine neue Ausbildung einlässt – das finde ich einfach toll und überrascht mich immer wieder.

15 Fragen an Christa Sieder
15 Fragen an Christa Sieder

6. Ich glaube an ...

…die Fähigkeit meines Bücherregals, sich unendlich auszudehnen, um all die Bücher zu beherbergen, die ich haben möchte ;)

Außerdem glaube ich an die Veränderungsfähigkeit bei Menschen und das Gute.

7. Was ist dein Sport der Wahl?

Wandern, am liebsten zu einem See oder Fluss, in den ich dann auch hineinspringen kann – oder zumindest die Füße reinhalten kann!

8. Mit wem hättest du gern ein Selfie?

Johanna Dohnal, Taylor Swift, Siri Hustvedt oder Charlotte Brontë

9. Bist du eher ein Hunde- oder Katzenmensch? Und warum?

Ich bin beides! Seit ich klein bin wollte ich schon immer einen Hund, am besten einen Bernhardiner oder Berner Sennenhund. Da das in einer Wohnung und mit viel Pendeln schwer ist, habe ich seit einem Jahr einen Kater und der ist toll! In der Bildungsberatung Österreich kennt man ihn schon aus vielen Online-Meetings, bei denen er gern sein Hinterteil in die Kamera hält.

10. Was ist für dich so richtig entspannend?

Im Kaffeehaus sitzen und lesen, aufs Wasser schauen (Meer, Fluss, Bach, Teich…)

11. Womit hast du dein erstes Geld verdient?

Mit Fenster putzen.

12. Wenn du als Bonus die Wahl hast zwischen einem lebenslangen Massage-Abo oder einem neuen Auto, was würdest du wählen?

Das neue Auto - aber nur wenn es ein großer Camper oder Bus wäre, mit dem ich dann in den Urlaub fahren kann.

13. Was bringt dich zur Weißglut?

Präpotenz ohne jegliche zugrundeliegende Kompetenz.

14. Worüber kannst du herzhaft lachen?

Über Wortwitze, über meine Katze, wenn sie graziös sein will und es nicht so klappt und über mich selbst.

15. Hast du ein Motto, nach dem du lebst/arbeitest? Wie lautet es?

Wir schaffen das.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Marlene Dietrich-Gsenger
Marlene Dietrich-Gsenger

Autorin

Marlene Dietrich-Gsenger

Marlene Dietrich-Gsenger studierte Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt Gender Studies. Sie ist begeisterte Storytellerin und brennt für Themen wie digitale Bildung, Chancengleichheit und Medienkompetenz.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026