Die Weiterbildungszeit 2026: Ablösung der „alten“ Bildungskarenz

Bildungsberaterin Laura Eder gibt einen umfassenden Einblick

Die „Bildungskarenz“ ist Geschichte. Wer die neue „Weiterbildungszeit“ in Anspruch nehmen kann, welche Voraussetzungen es gibt, und was noch zu beachten ist: Unsere Interviewpartnerin Laura Eder, Bildungs- und Berufsberaterin bei BiBer Bildungsberatung, gibt dazu einen umfassenden Einblick. 

Von Daniela Bayer-Schrott |
Frau über einem Heft beim Lernen und Schreiben

Was ist die Weiterbildungszeit?

Ich kann mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ich für eine bestimmte Zeit für eine berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt werde – und in dieser Zeit muss ich nicht komplett auf ein Einkommen verzichten.

Es gibt zwei Varianten: In der Weiterbildungszeit werde ich voll freigestellt; in der Weiterbildungsteilzeit kann ich mir aussuchen, ob ich meine bisherige Arbeitszeit um 25% oder um 50% reduzieren möchte.

Was sind die Voraussetzungen, damit ich die Weiterbildungs(teil)zeit in Anspruch nehmen kann?

  • Die Hauptvoraussetzung ist, dass ich bereits ein Jahr beim Dienstgeber angestellt sein muss. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Ich darf nicht mehr der Ausbildungspflicht (bis 18 Jahre) unterliegen.
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit darf kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen worden sein.
  • Auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist Voraussetzung.
  • Bei abgeschlossenem Master oder Diplomstudium muss ich mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtig in Österreich gearbeitet haben.
  • Der Antrag ist erst ab Mitte des Jahres 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist.

Welche Aus- oder Weiterbildungen werden gefördert? Gibt es eine Mindestanzahl von Wochenstunden?

Es werden „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen gefördert, und sie müssen überbetrieblich verwertbar sein. Vom Umfang her müssen es mindestens 2 Monate Ausbildung sein und mindestens 20 Wochenstunden bzw. ECTS. Wenn man allerdings kinderbetreuungspflichtig ist, dann reichen 16 Wochenstunden bzw. ECTS.

Bei Weiterbildungsteilzeit muss die Ausbildung mindestens 4 Monate dauern und es müssen mindestens 10 Wochenstunden oder ECTS erreicht werden. Hat man Kinderbetreuungspflichten, reichen 8 Stunden.

Wie viel Geld bekomme ich und von wem?

Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice). Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen – der Mindestbetrag ist 41,49 Euro pro Tag. Bei Einkommen über einer bestimmten Grenze (derzeit 3.465 Euro brutto, Stand Jänner 2026) muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen. Bei einem niedrigen Einkommen (derzeit 3.465 Euro brutto, Stand Jänner 2026, bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) ist eine Bildungsberatung bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich für alle eine individuelle Beratung direkt beim AMS, um die Höhe der Förderung zu erfragen.

Darf ich etwas dazu verdienen?

Bei Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Stunden, die man weiterhin beim Arbeitgeber arbeitet. Ansonsten darf man nichts mehr dazuverdienen, das betrifft übrigens ab sofort alle AMS-Leistungen. Es gibt Ausnahmeregelungen und auch hier meine Empfehlung: Lasst euch unbedingt individuell beraten – https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg

Wo muss ich den Antrag auf Weiterbildungszeit einreichen?

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie.

Wie lange kann meine Weiterbildung höchstens dauern?

Die Weiterbildungszeit wird höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren gefördert. Bei Teilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Ja, man braucht die Zustimmung des Arbeitgebers und diese muss auch schriftlich vereinbart sein. Danach kann ich erst den Antrag stellen.

Muss ich noch etwas beachten?

Bei niedrigen Einkommen (derzeit 3.465 Euro brutto, Stand Jänner 2026, bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) ist eine Bildungsberatung bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend.

Die Weiterbildung muss nachweislich durchgeführt worden sein (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung) und diese Nachweise müssen über das e-AMS-Konto hochgeladen werden.

Nun noch eine Frage zu deiner Beratungspraxis: Wie viele Anfragen in deinen Bildungsberatungen betreffen die Bildungskarenz/Weiterbildungszeit, seit die Regierung angekündigt hat, die Bildungskarenz zu verändern?

Es gibt regelmäßig Anfragen zur „ehemaligen“ Bildungskarenz, unter diesem Namen ist die Förderung ja noch bekannt. Aber oft ist es ein Begleitthema, wenn eine Ausbildung- oder Weiterbildung gestartet werden möchte: Wir bei BiBer Bildungsberatung schauen uns als unabhängige Bildungsberatung immer an, wie die Finanzierung einer gewünschten Weiterbildung aussehen könnte. Bis Ende 2025 konnten wir nur den Hinweis geben, dass die Richtlinie in Ausarbeitung ist und wir nur vorläufige Infos geben können.

Wir informieren unsere Beratungskund:innen immer über verschiedene Fördermöglichkeiten. Bei Anfragen weisen wir aber explizit darauf hin, dass für die konkrete Abklärung und zur Planungssicherheit der Kontakt mit der jeweiligen Förderstelle unerlässlich ist, in dem Fall das AMS.

Sind es eigentlich eher Männer oder Frauen, die sich dafür interessieren? Und wie alt sind die Menschen, die sich für die Weiterbildungszeit interessieren?

Sowohl als auch – da gibt es keinen erkennbaren Trend. Das betrifft auch die Frage zum Alter: Die Interessierten sind gemischt, meist nicht ganz junge Menschen, sondern Menschen mit Berufserfahrung, die sich gezielt weiterbilden möchten.

Es handelt sich um eine sehr gute Fördermöglichkeit für berufstätige Menschen, die an einer längeren Aus- oder Weiterbildung interessiert sind und ihre Berufstätigkeit weiterführen möchten.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Bayer-Schrott
Daniela Bayer

Autorin

Daniela Bayer-Schrott

Redakteurin und PR-Fachfrau. Mag Vielfalt, Lernen und lacht gerne. Beruflich und privat sind ihr Weiterentwicklung und Offenheit für Neues wichtig. In ihrer Freizeit ist sie viel in Stadt und Land Salzburg unterwegs und liebt die bunte Mischung von Natur und Kultur.

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Slowakisch, Polnisch, Englisch, Arabisch, Persisch, Türkisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, BKS, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Do zwischen 9-12 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter der Beratungshotline 050/6906 3 von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildungberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Dezember 2025

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung