Förderungen für Weiterbildungen in den Bundesländern

Wie finanziere ich mir meine Weiterbildung? Wir präsentieren eine Übersicht über die interessantesten Förderungen in den einzelnen österreichischen Bundesländern.

Weiterbildungen bringen persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Doch auch die Finanzierung muss gut geplant werden. Wir haben bei den Bildungsberatungen in den Bundesländern nachgefragt, welche Förderungen es jeweils gibt und haben hier ein paar der interessantesten Beispiele zusammengestellt. Wer selbst nachschauen möchte, welche es noch gibt, kann auch in der österreichweiten Förderdatenbank auf erwachsenenbildung.at suchen: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/  

Empfehlenswert ist in jedem Fall ein individuelles Gespräch bei der Bildungsberatung – immer in deiner Nähe, kostenlos, neutral und unabhängig. Ihr findet die einzelnen Links und Boxen mit den weiterführenden Infos zu Beratungsstellen und zu den Förderungen direkt im Text und auch in den Gewusst-wie-Boxen auf dieser Seite.

Von Daniela Bayer-Schrott |
Geld und Weiterbildung

Burgenland: Qualifikationsförderungszuschuss

Im Burgenland kann neben anderen Fördermöglichkeiten der Burgenländische Qualifikationsförderungszuschuss für Bildungsvorhaben genutzt werden. Dieser muss im Nachhinein binnen 4 (max. 8 für Arbeitsuchende) Monaten nach Bildungsabschluss beantragt werden, dh. man muss die Bildungsmaßnahme vorfinanzieren.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Bildungsmaßnahme muss die Arbeitssituation verbessern,
  • soll im Burgenland stattfinden, Ausnahmen sind aber möglich, zb. wenn es keine vergleichbare Ausbildung im Burgenland gibt oder es für den Förderwerber außerhalb des Burgenlands günstiger ist.
  • soll bei einem zertifizierten Bildungsinstitut (zB: öcert) oder an anderen Bildungseinrichtungen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind, absolviert werden. ACHTUNG: Keine akademischen Ausbildungen!
  • Bemessungsgrundlage des Haushalts beachten!
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Keine vom AMS, Wirtschaftsagentur oder anderen finanzierte Bildungsmaßnahme
  • Förderhöhe max. € 4.000,- /Jahr, zw. 50%-100% der Kurskosten (und Kursunterlagen)

Tipps und Infos aus der Beratungspraxis:

Barbara Klabischnig-Hörl, Bildungsberaterin bei der BiB (Bildungsinformation Burgenland), betont: „Da es viele Ausnahmen gibt, ist es wirklich wichtig, sich vor Beginn der Bildungsmaßnahme die Förderbedingungen auf der Homepage des Landes genau durchzulesen bzw. sich bei Unklarheiten telefonisch bei der Förderstelle oder bei uns, zu informieren.“

Seitens des Landes gibt es vorweg keine fixe Förderzusage. Die Bildungsmaßnahme muss vorfinanziert werden, der Qualifikationsförderungszuschuss kann erst im Nachhinein (binnen 4 Monaten nach Bildungsabschluss) online beantragt werden.

Eine Abrechnung ist auch semester- oder modulweise möglich, dann muss der Förderantrag binnen 4 Monaten nach Beendigung des Semesters/Moduls eingereicht werden.

„Folgenden Klient:innen empfehle ich das häufig: Arbeitnehmer:innen (unabhängig vom Umfang der Beschäftigung), Personen in Karenz, freie Dienstnehmer:innen und Arbeitsuchende, wenn sie binnen 8 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme eine Beschäftigungsbestätigung im entsprechenden Beruf vorlegen,“ berichtet Klabischnig-Hörl.

Der Burgenländische Qualifikationsförderungszuschuss:  https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Zitat

Information ist die Brücke zwischen einer Vision und ihrer Umsetzung!“ Barbara Klabischnig-Hörl, Bildungsinformation Burgenland

Kärnten: Schwerpunkt Pflege

Christa Kraigher, Bildungsberaterin bei der Bildungsberatung Kärnten, erklärt: „Da Gesundheit-Pflege-Soziales im Ranking der Mangelberufe ganz weit oben stehen, gibt es in unserem Bundesland Budget dafür.“ Sie reiht das Pflegestipendium sowie die Pflegeausbildungsprämie unter die wichtigsten Förderungen in diesem Bereich. „Beide sind interessant für Berufsumsteiger, Berufseinsteiger nach Bildungsabbrüchen oder bei Neuorientierung. Vorher machen wir meist eine Testung wegen der Eignung Sozialbereich und klären über das Berufsbild mit seinen Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen auf.“

Pflegestipendium

Das Pflegestipendium von mind. € 1.600/Monat ist die Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen.

Zielgruppen:

  • arbeitslose Personen bzw. wegen der der geplanten Ausbildung karenzierte Personen, Selbstständige, die ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben
  • mind. 20 Jahre
  • Maturant:innen/Uni-/FH-Abbrecher:innen: Abstand von 2 Jahren nach Matura oder Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Schulabbrecher:innen mind. 2 Jahre Abstand nach Schulabbruch oder Anspruch auf Arbeitslosengeld

Das Pflegestipendium gibt es in ganz Österreich, weitere Infos in der Gewusst wie-Box oder beim AMS

Allgemeine Infos: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/stipendien/pflegestipendium

Pflegeausbildungsprämie

Sollte der Anspruch auf Pflegestipendium nicht bestehen, gibt es noch eine andere Fördermöglichkeit in Kärnten: Das Land Kärnten gewährt zur Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs im Gesundheits- und Sozialbereich eine Ausbildungsprämie von € 630/Monat.

Zielgruppe:

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/BSc),
  • Pflegefachassistenz (PFA),
  • Pflegeassistenz (PA),
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Altenarbeit;
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit,
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
  • Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich;
  • Heimhelfer:in im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich.

Die Infos zu den Voraussetzungen und Förderhöhen findet ihr in der Gewusst-wie-Box oder im Amt der Kärntner Landesregierung (Abt. 5) 

Niederösterreich: Weiterbildungsscheck und AK Bildungsbonus

„Da die Förderlandschaft sehr umfangreich ist, konzentrieren wir uns auf zwei Fördermöglichkeiten in Niederösterreich, die sich in der Praxis besonders bewährt haben,“ erklärt Seyhan Percin von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich: „Anhand eines konkreten Beispiels lässt sich der Nutzen dieser Unterstützungen anschaulich und verständlich darstellen.“

Ausgangssituation:

Eine Arbeitnehmerin mit Pflichtschulabschluss war jahrelang in der Gastronomie als Hilfskraft tätig. Sie überlegt nun, den Lehrabschluss nachzuholen und nimmt dazu eine Bildungsberatung in Anspruch.

Der Lehrabschluss stellt einen anerkannten formalen Abschluss in Österreich dar und qualifiziert zur Fachkraft. Ohne diesen Abschluss sind Arbeitnehmer:innen mit Nachteilen konfrontiert – insbesondere in Bezug auf Einkommen, Jobsicherheit, Pensionsansprüche und Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

In diesem Beratungsfall gehen wir gezielt auf zwei Förderungen ein, die optimal kombinierbar sind:

  1. NÖ Weiterbildungsscheck
  2. AK Bildungsbonus spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Der NÖ Weiterbildungsscheck eignet sich besonders gut zur Finanzierung von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung. Gefördert werden bis zu 90 % der Kurskosten (max. 3000 €) bei einem Selbstbehalt von 10 %.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss;
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
  • Arbeitnehmer:innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind;
  • Arbeitnehmer:innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen;
  • Arbeitnehmer:innen, die Weiterbildungsgeld beziehen;
  • Wiedereinsteiger:innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben;
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)

Sonstige Voraussetzungen und nähere Informationen:

Die nach Abzug des NÖ Weiterbildungsschecks offenen Restkosten lassen sich durch den AK Bildungsbonus spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung sehr gutabdecken.

Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 30 Unterrichtseinheiten) auf den außerordentlichen Lehrabschluss.

Es werden 50 Prozent der Kurskosten bis 500 € gefördert. Anspruch auf den AK Bildungsbonus-spezial haben alle Mitglieder der AK Niederösterreich. 

Nähere Informationen zum AK Bildungsbonus spezial finden Sie hier

„Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist ein formaler Abschluss der Schlüssel, um vorhandene Kompetenzen sichtbar und am Arbeitsmarkt verwertbar zu machen“, betont Seyhan Percin abschließend.

Oberösterreich: Bildungskonto und AK Bildungsbonus

In Oberösterreich gibt es neben vielen anderen Bildungsförderungen das Bildungskonto des Landes Oberösterreich und auch den Arbeiterkammer Bildungsbonus. „Anhand eines Beispiels möchten wir zeigen, wie eine Aus-/Weiterbildung mit diesen zwei Angeboten finanziell unterstützt werden kann“, sagt Melanie Benning, Bildungsberaterin bei der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Ausbildungen im Bereich der Elementarpädagogik werden generell derzeit gut gefördert und so auch der „Lehrgang pädagogische Assistenzkraft“. Der Kurs (2026VBVB523901) findet an einer anerkannten Bildungseinrichtung statt: dem BFI Oberösterreich. Die Ausbildungskosten betragen 2.410 €. Wenn man Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich ist, dann reduziert sich dieser Preis auf 2.210 € (AK-Leistungskartenermäßigung). Außerdem gibt es für diesen gekennzeichneten Kurs den AK Bildungsbonus in der Höhe von 150 €. Und zusätzlich zu den AK Ermäßigungen kann für diesen Lehrgang auch noch die Förderung des Landes Oberösterreich rückwirkend genutzt werden: das Bildungskonto. Der hier ausgewählte Kurs wird vom Bildungskonto mit 60% (max. 2.700 €) gefördert.

„Die restlichen Kosten kann man dann noch als Weiterbildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen! Einer Aus-/Weiterbildung im Bereich der Elementarpädagogik steht also nichts mehr im Weg!“ erklärt Melanie Benning.

Für weitere Fragen rund um Bildungsförderungen, Aus-/Weiterbildung und Berufsorientierung steht die Bildungsberatung Oberösterreich gerne zur Verfügung: www.bildungsberatung-ooe.at

Salzburg: Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen - erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei der allgemeine Höchstbetrag bei € 1.100 liegt. Bitte zu beachten, dass es für spezifische Personengruppen und Weiterbildungen unterschiedliche Höchstbeträge gibt.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg
  • Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
  • Berufsbezogenheit der Weiterbildungsmaßnahme
  • Ausbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger

Personengruppen

  • für Arbeitnehmer:innen,
  • freie Dienstnehmer:innen,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteiger:innen, 
  • Arbeitslose
  • Sozialunterstützungsbezieher:innen
  • selbständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen
  • Personen, die eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen
  • Personen die die Berufsreifeprüfung absolvieren
  • Personen die Deutschkurse (als Fremdsprache) besuchen, sofern kein Anspruch auf eine Förderung durch den Österr. Integrationsfonds (ÖIF) besteht.

Besonderheiten
Es gibt Personengruppen, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gefördert werden können, wie z.B. Akademiker:innen, Student:innen, Personen, die ein zweites Standbein aufnehmen wollen. Daher empfiehlt es sich immer die allgemein gültige Richtlinie des aktuellen Jahres im Vorfeld zu überprüfen (https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/SP-Dateien/wirtschaft_/Documents/Arbeitsmarkt/20251029_RL_BISS_2026__ENDVERSION_v2.pdf)


Weitere Infos über die Förderungshöhe sowie weitere Förderbedingungen für 2026 in der Gewusst wie Box und hier

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag (spätestens 3 Monate nach Kursbeginn)

Weitere Infos unter: Salzburger Bildungsscheck

Steiermark: Beihilfen und Förderung der Arbeiterkammer

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.

Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.

Schulbeihilfe der AK

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.

Die Berufsberatung der AK Steiermark

Das differenzierte und sich ständig erweiternde Bildungsangebot sowie tiefgreifende Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt verstärken das Bedürfnis nach Information, Orientierungshilfe und Beratung. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Steiermark bietet neutrale, schnittstellenübergreifende Bildungsberatung vom Elementarbereich bis zum tertiären Bildungssektor mit dem Ziel Schüler:innen, Maturant:innen, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw Weiterbildungswunsch bei ausbildungs- und berufsbezogenen Entscheidungsprozessen zu unterstützen. Durch diese persönlichen Beratungen kann vielen Personen geholfen werden und die Bildungsberater:innen können auf die Unterstützungen der AK aufmerksam machen.

Bildungsförderungen | Arbeiterkammer Steiermark

Tirol: Bildungsgeld update

Die Kurskostenförderung schlechthin für (fast) alle Tiroler:innen ist das Bildungsgeld update. Gefördert werden Kosten für Kurse zur Aus- und Weiterbildung, die von einem der über 300 beim Land Tirol anerkannten Bildungsträger:innen angeboten werden. Voraussetzungen sind ein ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis. Außerdem gibt es gestaffelte Einkommensgrenzen.

Förderbare Kurse sind in der Kursdatenbank (Tiroler Bildungskatalog) gekennzeichnet.

Den online-Antrag stellt man vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Danach kann man bis zu 50 Prozent der Kurskosten zurückbekommen. In der Förderperiode sind bis zu 3.500 € pro Person „im Fördertopf“.

Update ist in Tirol weitgehend bekannt und in der Bildungsberatung fast täglich nachgefragt. Die Bildungs- und Berufsberaterin Cornelia Passer berichtet: „Ob Massage oder Fitness, Vorbereitungskurs auf die Lehrabschluss- oder Meisterprüfung, Sprachkurs, Staplerschein, Nageldesign, Psychosoziale Beratung, Kindergartenassistenz, Buchhaltung, CNC-Fräskurs oder Marketing-Lehrgang und viele mehr: für update gibt es hunderte Erfolgsgeschichten!“

Weitere Infos über Zielgruppe, Voraussetzungen und Höhe der Förderung unter: www.mein-update.at

Vorarlberg: Bildungszuschuss

Der Bildungszuschuss beinhaltet mehrere Förderungen. Dazu gehört die Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen sowie für die Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung.

Die Bildungsprämie für die Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung ist eine pauschale Förderung von 2.100 € nach der erfolgreichen Absolvierung der Berufs- bzw. Studienberechtigungsprüfung. Voraussetzung sind der Hauptwohnsitz in Vorarlberg und es darf keine Pension bezogen werden.

Die Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen richtet sich an Personen, die über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg beschäftigt sind, keine Beihilfe des AMS erhalten (ausgenommen sind Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe) und deren Bruttoeinkommen unter 4.500 € liegt.

Gefördert werden:

  • Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung
  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Universitäts- und Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien
  • Werkmeisterschulen
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindestausmaß von 80 Unterrichtsstunden, wenn die Kurse in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.

Neu ist ab 2026 die Staffelung der Förderhöhe nach dem Einkommen. Genauere Infos darüber findet ihr in der Gewusst wie Box

Eine Zusammenstellung vorarlbergspezifischer Förderungen findest du auf der BIFO-Homepage

WIEN: Jobs PLUS Ausbildung

Das Förderprogramm Jobs PLUS Ausbildung ist eine Kooperation zwischen dem Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) und dem AMS Wien und bietet Ausbildungsplätze mit Jobgarantie in besonders gefragten Berufen an.

Jobs PLUS Ausbildung bietet:

  • eine kostenlose Ausbildung  
  • Geld und Versicherung während der Ausbildung  
  • einen fixen Job nach Ausbildungsende  

Das besondere an Jobs PLUS Ausbildung ist, dass man nach Abschluss der Ausbildung nicht auf Job-Suche gehen muss. Es wartet ein fixer Job bei dem Unternehmen, bei dem die Ausbildung absolviert wurde. Man lernt schon während der Ausbildung das Unternehmen genau kennen.

Für welche Bereiche gibt es die Förderung Jobs PLUS Ausbildung?

Gesundheit, Pflege, Soziales, Pädagogik, Gastronomie, Handel, Handwerk, Technik, IT, Büro und Verwaltung.


Voraussetzungen:

  • freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • beim Start der Ausbildung beim AMS als arbeitslos gemeldet
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • gute Deutsch-Kenntnisse

(Teils gelten für die jeweiligen Ausbildungen eigene Voraussetzungen wie zum Beispiel Mindestalter, Schulabschluss etc).

Weitere Infos hier: https://www.waff.at/jobs-ausbildung/jobs-mit-ausbildung/

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Bayer-Schrott
Daniela Bayer

Autorin

Daniela Bayer-Schrott

Redakteurin und PR-Fachfrau. Mag Vielfalt, Lernen und lacht gerne. Beruflich und privat sind ihr Weiterentwicklung und Offenheit für Neues wichtig. In ihrer Freizeit ist sie viel in Stadt und Land Salzburg unterwegs und liebt die bunte Mischung von Natur und Kultur.

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Slowakisch, Polnisch, Englisch, Arabisch, Persisch, Türkisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, BKS, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Do zwischen 9-12 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter der Beratungshotline 050/6906 3 von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildungberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Dezember 2025

InfoboxAK Förderungen in der Steiermark

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Beihilfen und Förderung der Arbeiterkammer Steiermark

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.

Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.

Schulbeihilfe der AK

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.

Die Berufsberatung der AK Steiermark

Das differenzierte und sich ständig erweiternde Bildungsangebot sowie tiefgreifende Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt verstärken das Bedürfnis nach Information, Orientierungshilfe und Beratung. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Steiermark bietet neutrale, schnittstellenübergreifende Bildungsberatung vom Elementarbereich bis zum tertiären Bildungssektor mit dem Ziel Schüler:innen, Maturant:innen, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw Weiterbildungswunsch bei ausbildungs- und berufsbezogenen Entscheidungsprozessen zu unterstützen. Durch diese persönlichen Beratungen kann vielen Personen geholfen werden und die Bildungsberater:innen können auf die Unterstützungen der AK aufmerksam machen.

Bildungsförderungen | Arbeiterkammer Steiermark

InfoboxBildungsgeld update Tirol

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Die Kurskostenförderung schlechthin für (fast) alle Tiroler:innen ist das Bildungsgeld update. Gefördert werden Kosten für Kurse zur Aus- und Weiterbildung, die von einem der über 300 beim Land Tirol anerkannten Bildungsträger:innen angeboten werden.

Voraussetzungen

sind ein ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis. Außerdem gibt es gestaffelte Einkommensgrenzen.

Förderbare Kurse

sind in der Kursdatenbank (Tiroler Bildungskatalog) gekennzeichnet.

Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Den Online-Antrag stellt man vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Danach kann man bis zu 50 Prozent der Kurskosten zurückbekommen. In der Förderperiode sind bis zu 3.500 € pro Person „im Fördertopf“.


Fördernehmer:innen

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
  • selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen


Weitere Infos über Zielgruppe, Voraussetzungen und Höhe der Förderung unter: www.mein-update.at

Förderdatenbank für ganz Österreich auf erwachsenenbildung.at: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxBildungskonto und AK Bildungsbonus Oberösterreich

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In Oberösterreich gibt es neben vielen anderen Bildungsförderungen das Bildungskonto des Landes Oberösterreich und auch den Arbeiterkammer Bildungsbonus.

Beispiel:

So kann eine Aus-/Weiterbildung mit diesen zwei Angeboten finanziell unterstützt werden. 

Ausbildungen im Bereich der Elementarpädagogik werden generell derzeit gut gefördert und so auch der „Lehrgang pädagogische Assistenzkraft“. Der Kurs (2026VBVB523901) findet an einer anerkannten Bildungseinrichtung statt: dem BFI Oberösterreich. Die Ausbildungskosten betragen 2.410 €. Wenn man Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich ist, dann reduziert sich dieser Preis auf 2.210 € (AK-Leistungskartenermäßigung). Außerdem gibt es für diesen gekennzeichneten Kurs den AK Bildungsbonus in der Höhe von 150 €. Und zusätzlich zu den AK Ermäßigungen kann für diesen Lehrgang auch noch die Förderung des Landes Oberösterreich rückwirkend genutzt werden: das Bildungskonto. Der hier ausgewählte Kurs wird vom Bildungskonto mit 60% (max. 2.700 €) gefördert.

Weitere Infos:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm oder

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskonto.html 

Für weitere Fragen rund um Bildungsförderungen, Aus-/Weiterbildung und Berufsorientierung steht die Bildungsberatung Oberösterreich gerne zur Verfügung: www.bildungsberatung-ooe.at

Förderdatenbank für ganz Österreich auf erwachsenenbildung.at: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungszuschuss Vorarlberg

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Der Bildungszuschuss beinhaltet mehrere Förderungen. Dazu gehört die Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen sowie für die Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung.

Die Bildungsprämie für die Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung ist eine pauschale Förderung von 2.100 € nach der erfolgreichen Absolvierung der Berufs- bzw. Studienberechtigungsprüfung. Voraussetzung sind der Hauptwohnsitz in Vorarlberg und es darf keine Pension bezogen werden.

Die Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen richtet sich an Personen, die über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg beschäftigt sind, keine Beihilfe des AMS erhalten (ausgenommen sind Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe) und deren Bruttoeinkommen unter 4.500 € liegt.

Gefördert werden:

  • Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung
  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Universitäts- und Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien
  • Werkmeisterschulen
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindestausmaß von 80 Unterrichtsstunden, wenn die Kurse in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.

Neu ist ab 2026 die Staffelung der Förderhöhe nach dem Einkommen. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.500 €

  • Bis zu 1.800 €: 50% der Kurskosten
  • Von 1.801 bis 3.000 €: 35% der Kurskosten
  • Von 3.001 bis 4.500 €: 20% der Kurskosten

Weiterführende Infos auf der BIFO-Homepage - eine Zusammenstellung vorarlbergspezifischer Förderungen: https://www.bifo.at/fileadmin/documents/pdf/2025_Webif%C3%B6_Endversion_aktualisiert_05_2025_ML.pdf

Förderdatenbank für ganz Österreich auf erwachsenenbildung.at: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxJobs PLUS Ausbildung in Wien

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Das Förderprogramm Jobs PLUS Ausbildung ist eine Kooperation zwischen dem Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) und dem AMS Wien und bietet Ausbildungsplätze mit Jobgarantie in besonders gefragten Berufen an.

Jobs PLUS Ausbildung bietet:

  • eine kostenlose Ausbildung  
  • Geld und Versicherung während der Ausbildung  
  • einen fixen Job nach Ausbildungsende  

Das besondere an Jobs PLUS Ausbildung ist, dass Sie nach Abschluss der Ausbildung nicht auf Job-Suche gehen müssen. Es wartet ein fixer Job bei dem Unternehmen, bei dem Sie die Ausbildung absolviert haben. Sie lernen schon während der Ausbildung das Unternehmen genau kennen.

Für welche Bereiche gibt es die Förderung Jobs PLUS Ausbildung?

Gesundheit, Pflege, Soziales, Pädagogik, Gastronomie, Handel, Handwerk, Technik, IT, Büro und Verwaltung.


Voraussetzungen:

  • freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • beim Start der Ausbildung beim AMS als arbeitslos gemeldet
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • gute Deutsch-Kenntnisse

(Teils gelten für die jeweiligen Ausbildungen eigene Voraussetzungen wie zum Beispiel Mindestalter, Schulabschluss etc).

Weitere Infos finden Sie hier: https://www.waff.at/jobs-ausbildung/jobs-mit-ausbildung/

InfoboxPflegeausbildungsprämie in Kärnten

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Sollte der Anspruch auf Pflegestipendium nicht bestehen, gibt es in Kärnten noch eine andere Fördermöglichkeit: Die Pflegeausbildungsprämie.

Das Land Kärnten gewährt zur Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs im Gesundheits- und Sozialbereich eine Ausbildungsprämie von € 630/Monat.

Zielgruppe:

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/BSc),
  • Pflegefachassistenz (PFA),
  • Pflegeassistenz (PA),
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Altenarbeit;
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit,
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
  • Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich;
  • Heimhelfer:in im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich.

Voraussetzung:

  • KEINE Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder Arbeitsmarktservicegesetz (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU), Stiftungsarbeitslosengeld, Fachkräftestipendium, Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Umschulungsgeld);
  • KEINE Ausbildung zur Pflegefachassistenz im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses zur KABEG
  • Verpflichtungserklärung: Bezieher:innen der Pflegeausbildungsprämie verpflichteten sich, innerhalb von fünf Jahren nach Ausbildungsende in einem der jeweiligen Ausbildung entsprechenden Beruf für einen Verpflichtungszeitraum mind. 20 Wochenstunden zu arbeiten.

Förderhöhe:

  • € 630/ Monat
  • DGKP: 3 Jahre,
  • PFA: 2 Jahre,
  • PA: 1 Jahr,
  • F-SOB-AA/BA/BB: 2 Jahre,
  • D-SOB-AA/BA/BB: 1 weiteres Jahr,
  • Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens: für die Dauer der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich,
  • Heimhelfer:in: 2 Monate.

Nähere Infos und Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung (Abt. 5)

https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=1251

Alle Förderungen in Österreich finden Sie in der Förderdatenbank auf erwachsenenbildung.at: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxPflegestipendium

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Das Pflegestipendium von mind. € 1.600/Monat ist die Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen.

Zielgruppe:

  • arbeitslose Personen bzw. wegen der der geplanten Ausbildung karenzierte Personen, Selbstständige, die ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben
  • mind. 20 Jahre
  • Maturant:innen/Uni-/FH-Abbrecher:innen: Abstand von 2 Jahren nach Matura oder Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Schulabbrecher:innen mind. 2 Jahre Abstand nach Schulabbruch oder Anspruch auf Arbeitslosengeld

Voraussetzung:

  • max. 4 Jahre
    • mindestens 25 Wochenstunden 
    • förderbare Ausbildungen:
      • Pflegeassistenz
      • Pflegefachassistenz
      • Sozialbetreuungsberufe (alle Schwerpunkte: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, ach-/Diplomniveau)
      • Nur Vollzeit wird gefördert
      • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (an Österreichischen Fachhochschulen) derzeit befristet bis 31.08.2026.

Förderhöhe:

  • mind. € 1.600/Monat
  • ist das Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe höher, wird der Leistungsanspruch weiter gewährt.
  • Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Nähere Infos und Kontakt: 

​​​​​​​AMS: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium 

InfoboxQualifikationsförderungszuschuss Burgenland

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Im Burgenland kann neben anderen Fördermöglichkeiten der Burgenländische Qualifikationsförderungszuschuss für Bildungsvorhaben genutzt werden:

Dieser muss im Nachhinein binnen 4 (max. 8 für Arbeitsuchende) Monaten nach Bildungsabschluss beantragt werden, dh. man muss die Bildungsmaßnahme vorfinanzieren.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Bildungsmaßnahme muss die Arbeitssituation verbessern,
  • soll im Burgenland stattfinden, Ausnahmen sind aber möglich, zb. wenn es keine vergleichbare Ausbildung im Burgenland gibt oder es für den Förderwerber außerhalb des Burgenlands günstiger ist.
  • soll bei einem zertifizierten Bildungsinstitut (zB: öcert) oder an anderen Bildungseinrichtungen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind, absolviert werden. ACHTUNG: Keine akademischen Ausbildungen!
  • Bemessungsgrundlage des Haushalts beachten!
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Keine vom AMS, Wirtschaftsagentur oder anderen finanzierte Bildungsmaßnahme
  • Förderhöhe max. € 4.000,- /Jahr, zw. 50%-100% der Kurskosten (und Kursunterlagen)

Förderempfänger:innen

Arbeitnehmer:innen unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, sowie Arbeitslose und Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdiener:innen, freie Dienstnehmer:innen sowie Personen in Karenz, welche sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden oder ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten.

Mehr Infos, auch zu Einkommensgrenzen und Ausnahmen, sowie Online-Antragstellung:

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Förderdatenbank auf erwachsenenbildung.at mit Infos über alle Förderungen:

https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxWeiterbildungsscheck und AK Bildungsbonus Niederösterreich

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NÖ Weiterbildungsscheck und AK Bildungsbonus können optimal kombiniert werden.

Ausgangssituation/Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin mit Pflichtschulabschluss war jahrelang in der Gastronomie als Hilfskraft tätig. Sie überlegt nun, den Lehrabschluss nachzuholen. 

Wer kann die Lehrabschlussprüfung beantragen?

  • Lehrlinge,
  • Personen, die die festgesetzte Lehrzeit allenfalls unter Anrechnung einer schulmäßigen Ausbildung beendet haben und
  • Personen, die auf Grund einer schulmäßigen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen.

1) Der NÖ Weiterbildungsscheck eignet sich besonders gut zur Finanzierung von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung. Gefördert werden bis zu 90 % der Kurskosten (max. 3000 €) bei einem Selbstbehalt von 10 %.

  1. Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss;
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
  • Arbeitnehmer:innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind;
  • Arbeitnehmer:innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen;
  • Arbeitnehmer:innen, die Weiterbildungsgeld beziehen;
  • Wiedereinsteiger:innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben;
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  • Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. Nähere Informationen dazu unter: www.bildungsberatung-noe.at
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 3.000 € Förderung in Anspruch genommen werden. Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
  • Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
  •  Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Nähere Informationen online unter:

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_Weiterbildungscheck.html

2) Die nach Abzug des NÖ Weiterbildungsschecks offenen Restkosten lassen sich durch den AK Bildungsbonus spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung sehr gutabdecken.

Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 30 Unterrichtseinheiten) auf den außerordentlichen Lehrabschluss.

Wieviel wird gefördert?

50 Prozent der Kurskosten bis 500 €

Wer hat Anspruch auf den AK Bildungsbonus-spezial?

Alle Mitglieder der AK Niederösterreich. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eine AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular oder per ausgedrucktem Antragsformular.
  • Ansuchen müssen bis längstens 6 Monate nach positivem Abschluss der Ausbildung (es gilt das Prüfungsdatum) gestellt werden.
  • Die Kosten des Kurses wurden selbst (privat) getragen.
  • Ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- bzw. Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis wird benötigt. Die jeweiligen Detailanforderungen entnehmen Sie bitte den Papierformularen und Förderrichtlinien.
  • Der Kurs muss mindestens 30 Übungseinheiten aufweisen.

Nähere Informationen finden Sie online unter: https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/foerderungen/Ausserordentliche_Lehrabschlusspruefung.html

Förderdatenbank für ganz Österreich auf erwachsenenbildung.at: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

InfoboxBildungsberatung Burgenland - online

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www.bib-burgenland.at 

Kontakt und Terminvereinbarung für kostenlose Beratung zu Bildungs- und Berufsfragen

für alle unsere Beratungsangebote unter:


Telefonische Beratung
Unter den oben erwähnten Nummern steht das Burgenländische Bildungstelefon für alle Fragen zu Bildung und Beruf zur Verfügung.
Montag – Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr


Persönliche Beratung in Eisenstadt

Einfach einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren!


Beratung im Gehen

Du bevorzugst Einzelberatung in Bewegung im Freien? Vereinbare einen Termin in Eisenstadt!


Mail-Beratung

Unter info@bib-burgenland.at kann Beratung auch per mail in Anspruch genommen werden.


Online-Video Beratung 
Wir bieten auch Online-Bildungsberatung und nutzen dafür die Plattform ZOOM.  

Nach Terminvereinbarung schicken wir einen Einladungslink per mail.


Workshops und Gruppenberatungen 

Gerne führen wir auf Anfrage unsere Workshops und Gruppenberatungen zu diversen bildungs- bzw. berufsspezifischen Themen auch bei kooperierenden Institutionen in ganz Burgenland durch.

Bei Interesse bitte obige Kontaktdaten nutzen.

Kontaktaufnahme ist auch via WhatsApp und FB Messenger möglich.

InfoboxBildungsberatung Kärnten - online

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https://www.bildungsberatung-kaernten.at/home/  

Online-Video Beratung 
Vereinbaren Sie einen Termin unter 0463 504 650 oder office@bildungsberatung-kaernten.at 

Online-Seminare und Workshops  
… zu verschiedenen Themen der Bildungs- und Berufsberatung sind in Planung. Die Termine und Themen finden Sie unter https://termine.bildungsberatung-kaernten.at/

Telefonische Beratung 
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 0463 504 650 oder per E-Mail unter office@bildungsberatung-kaernten.at

Online-Terminbuchung:

Buche deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung online: https://termine.bildungsberatung-kaernten.at/

aktualisiert im Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Niederösterreich - online

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https://www.bildungsberatung-noe.at/  

Online Video Beratung 
bei unseren Berater:innen zu fixen buchbaren Terminen – siehe dazu die unterschiedlichen Termine in den verschiedenen Regionen auf unserer Webseite.

E-Mail Beratung 
Bei unseren Berater:innen in den unterschiedlichen Regionen – siehe dazu die Liste unserer Berater*innen auf unserer Webseite.

Gruppenberatungen – offener Beratungsraum online 
Jeden Mittwoch von 10 – 12 Uhr wird ein virtueller Beratungsraum zu einem bestimmten Thema geöffnet (z.B. Abschlüsse nachholen, Job pausieren für Bildung, berufliche Neuorientierung). Es können Fragen gestellt werden, die Expert:innen der Bildungsberatung geben Antworten auf die Fragen und es kann sich untereinander ausgetauscht werden – nähere Infos dazu sowie der Link in den virtuellen Raum finden Sie hier.

Telefonische Beratung 

  1. über unsere Beratungshotline 02742 25 025  
    Mo – Do von 8 – 16 Uhr, Fr von 8 bis 14 Uhr  

  2. bei unseren Berater:innen zu fixen buchbaren Terminen – siehe dazu die unterschiedlichen Termine in den verschiedenen Regionen auf unserer Webseite.

  3. bei unseren Berater:innen ohne Terminvereinbarung – siehe dazu die Liste unserer Berater:innen auf unserer Webseite.  

Telefonische Beratung für Migrant:innen (muttersprachliche Beratung) 

  1. Bei unseren Berater:innen der Diakonie Flüchtlingsdienst – BACH Bildungszentrum in den Sprachen Englisch, Farsi, Dari, Russisch, Deutsch – siehe dazu die Info auf unserer Webseite.   

Online-Terminbuchung: 

Buche deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung online: https://www.bildungsberatung-noe.at/termin/

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Oberösterreich - online

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http://www.bildungsberatung-ooe.at 

Online-Video Beratung  
Terminanfragen an: bildungsinfo@akooe.at  
Infos zur Videoberatung findest du auf unserer Website.  

Telefonische Beratung 
Die Bildungsberater:innen stehen Dir in ganz Oberösterreich für Fragen zu Aus- und Weiterbildung kostenlos zur Verfügung. Du erreichst uns von Montag bis Donnerstag von  07:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr unter 050 6906 - 1601.

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Salzburg - online

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BiBer Bildungsberatung Salzburg 
 

Online Video Beratung
Terminbuchung und Kontakt +43 (0)699 10203012 oder office@biber-salzburg.at 
Wir verwenden vorwiegend das Programm Zoom. Auf Wunsch führen wir die Beratungen jedoch auch auf Jitsi oder Skype durch.
Alle weiteren Infos zur Onlineberatung findet ihr hier

Telefonische Beratung 
Terminbuchung und Kontakt +43 (0)699 10203012 oder office@biber-salzburg.at  
Das Team von BiBer ist gerade dabei, weitere Beratungsangebote für euch zu entwickeln.

Frau & Arbeit 

Online-Seminare und Workshops
Ihr könnt euch ganz bequem einen Überblick über die aktuellen Seminare und Workshops verschaffen.
Entweder auf Facebook oder unter diesem Link.

Telefonische Beratung 
Anmeldung über die Nummer: +43 662 880723-10 

AK Salzburg 

Online-Video Beratung 
Alle notwendigen Informationen zur Online-Videoberatung findet ihr hier.
Es können die Plattformen Skype oder Zoom genutzt werden. 

Online-Seminare und Workshops 
Hier findet ihr kostenlose Webinare für AK-Mitglieder.  
https://www.bfi-sbg.at/bildungsprojekte/projekte_ak

Kontakt
bildung@ak-salzburg.at 

Online-Terminbuchung

Buche deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung online: https://termine.bildungsberatung-salzburg.at/

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Tirol - online

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https://www.bildungsberatung-tirol.at/  

Online-Video Beratung 
Ein Termin für eine Video-Beratung kann über unsere Homepage gebucht werden.  

Telefonische Beratung 
Terminvereinbarungen und Kontakt: 0512 / 56 27 91 – 40  
oder 0800 500 820 

Online-Terminbuchung

Buche deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung online: https://termine.bildungsinfo-tirol.at/

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Vorarlberg - online

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www.bildungsberatung-vorarlberg.at 

Kontakt und Terminbuchung für alle Angebote
0800 010204, info@bildungsberatung-vorarlberg.at oder 05572 31717, info@bifo.at 

Online-Video Beratung 
Gemeinsam mit dem/der Berater:in werden im Gespräch weitere Kommunikationsmittel festgelegt, um eine qualitativ hochwertige Beratung zu garantieren. Wir nutzen die Plattform Jitsi.  

Online-Messenger Beratung  
Über den Messenger-Dienst Signal kann man von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00-16:00 und Freitag zwischen 09:00-15:00 in Anspruch nehmen. Nähere Infos unter: https://www.bifo.at/beratung/onlineberatung/

Telefonische Beratung
Unter der Nummer: 0800 010204 

Online-Terminbuchung

Deinen Termin für deine kostenlose Bildungsberatung kann du gleich hier online buchen: https://www.bifo.at/veranstaltungen/onlineveranstaltungen/

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsberatung Wien – online

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https://www.bildungsberatung-wien.at/  

Online-Video Beratung 
Wählen Sie Ihren Beratungstermin: Video-Termin buchen
Weitere Informationen finden Sie hier: Link FAQ

Online-Seminare, Workshops und Gruppenberatungen  
Wir stellen Schritt für Schritt auch unsere Gruppenberatungen und Workshops auf ein Online-Angebot um. Alle Angebote finden Sie hier > Veranstaltungen. Wir nutzen für Online Seminare die Plattform Zoom. 

Telefonische Beratung 
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Telefon-Beratungstermin. Dauer: ca. 30 Minuten. Sie werden von Ihrer:Ihrem Berater:in zum gebuchten Termin angerufen.  
Oder rufen Sie uns während unserer Öffnungszeiten an:  
Mo - Fr zwischen 9 und 13 Uhr, gratis-Tel.: 0800 20 79 59 

Online-Terminbuchung:

Buche deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung online: https://termin.bildungsberatung-wien.at

aktualisiert: Juni 2024

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxAK Förderungen in der Steiermark

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Beihilfen und Förderung der Arbeiterkammer Steiermark

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.

Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.

Schulbeihilfe der AK

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.

Die Berufsberatung der AK Steiermark

Das differenzierte und sich ständig erweiternde Bildungsangebot sowie tiefgreifende Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt verstärken das Bedürfnis nach Information, Orientierungshilfe und Beratung. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Steiermark bietet neutrale, schnittstellenübergreifende Bildungsberatung vom Elementarbereich bis zum tertiären Bildungssektor mit dem Ziel Schüler:innen, Maturant:innen, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw Weiterbildungswunsch bei ausbildungs- und berufsbezogenen Entscheidungsprozessen zu unterstützen. Durch diese persönlichen Beratungen kann vielen Personen geholfen werden und die Bildungsberater:innen können auf die Unterstützungen der AK aufmerksam machen.

Bildungsförderungen | Arbeiterkammer Steiermark