Virtuelle Reiseleitung oder Aufräumcoach als Beruf?

Neue Berufsbilder entdecken und Kompetenzen checken

Die Berufswelt ist im steten Wandel. Und die Digitalisierung trägt einiges zur Beschleunigung dieses Prozesses bei. Der Arbeitsmarkt fordert von uns „Future Skills“, wie z. B. digitales Verständnis, technologisches Wissen, Lösungsorientierung und Resilienz. Fähigkeiten, die wir uns angeeignet haben, und Arbeitsbereiche werden zunehmend stärker miteinander verknüpft. Dies erfordert manchmal eine Umorientierung und Kompetenzerweiterungen der Arbeitnehmer:innen. Kassierer:innen in großen Supermärkten müssen seit geraumer Zeit auch die Technik der Selbstbedienungskassen servicieren können. Viele Berufe haben sich in den letzten 20 Jahren stark gewandelt, sich weiterentwickelt oder neu erfunden. Zwei davon stellt uns Claudia Weiß von Frau & Arbeit im Folgenden vor.

Von Claudia Weiß |
Digitale Reiseleiterin oder Aufräumcoach als Beruf

Was willst du einmal werden?

Auf diese Frage wusste mein jugendliches Ich keine Antwort. Sehr gerne wollte ich Kindermädchen sein. In meiner Vorstellung war dieser Beruf einfach nur schön. Nach vier Wochen stellte ich fest, dass die Freude am Tun zwar schön, nur leider zu wenig ist und es mehr braucht, um Kinder gut umsorgen zu können. Beispielsweise eine pädagogische Ausbildung und auf jeden Fall Organisationstalent. Den eigenen Kompetenzen auf die Spur zu kommen, ist manchmal eine Herausforderung. Neugierde zahlt sich jedenfalls aus, denn Lust auf Neues kann dein Berufsleben enorm bereichern. Um drauf zu kommen was du kannst und wo Deine Talente liegen, kannst Du dir professionelle Unterstützung holen. Doch dazu kommen wir später. Erst einmal blicken wir auf die Veränderungen, die uns erwarten werden.

Berufswege und Berufsbilder ändern sich laufend

Die Arbeitswelt verändert sich, seit es Menschen gibt. Am prägendsten war wohl die Industrielle Revolution oder zuvor die Erfindung des Buchdrucks. Heute ist die Digitalisierung eine Art Revolution, die zunehmend unseren Alltag und vor allem unser Berufsleben beeinflusst. Bisher haben wir die Veränderungen gar nicht so einschneidend erlebt. Es hat sich etwas verändert und wir haben uns wie selbstverständlich angepasst. Doch nun sind da die Megatrends der Zukunft – sie versprechen massive Veränderungen und bringen neue Berufe hervor.

Die Megatrends wirken langfristig auf alle Lebensbereiche: beispielsweise ist die Lebenserwartung gestiegen. Wir werden also immer älter, aber auch immer digitaler. Künstliche Intelligenz ist Teil unseres Alltags. Wir kommunizieren über Soziale Medien, vernetzen uns und tauschen uns aus, das Klima verändert sich, Wissen ist jederzeit verfügbar. Und wir Menschen wollen beruflich etwas Sinnvolles machen.

Wenn eine virtuelle Brille neue Berufe schafft

Doch was sind denn diese Fähigkeiten der Zukunft? Und was musst du können? Ein Beispiel: Reiseleiter:in ist ein Beruf, der an Orte gebunden ist und in dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Wird das Berufsbild um ein digitales Tool ergänzt, nämlich eine virtuelle Brille, können alte oder kranke Menschen, die nicht mehr verreisen, zumindest virtuell andere Länder besuchen. Der klassische Beruf des Reiseleitenden wird um Know-how im digitalen Bereich ergänzt und es entsteht ein neues Berufsbild: virtuelle:r Reiseleiter:in oder Virtual Coach. Für diesen Job ist technisches Interesse und digitales Know-how wichtig, es braucht Empathie, Freude am Umgang mit Menschen und Kreativität. Mehr dazu findest Du in unserer "Gewusst wie" Box.

Aufraeumcoach_Bildungsbuch

Neues Berufsbild: Aufräumcoach

neues berufsbild: virtuelle reiseleiterin

Wenn eine virtuelle Brille neue Berufe schafft

Du liebst Struktur und Ordnung? Werde Aufräumcoach!

Auch Aufräumcoach ist einer dieser neuen Berufe, der in die Kategorie Individualisierung eingeordnet ist. Bisher wird dieser Beruf meist selbstständig ausgeübt, die Tätigkeiten und Aufgabenfelder sind äußerst vielseitig: anderen Menschen dabei zu helfen, Struktur und Ordnung schaffen in Wohnräumen, Büros, Garagen, Dachböden etc. Zusätzliche Services können sein: das Entsorgen nicht benötigter Dinge, Vermittlung des Verkaufs für aussortierte Gegenstände oder Workshops und Beratung zum Thema Ordnung. Dazu braucht es unter anderem ein Gefühl für Farben und Formen, Einfühlungsvermögen, räumliches Vorstellungsvermögen, gute Beobachtungsgabe, gestalterisches Know-how und Diskretion.

Diese Beispiele zeigen, dass bereits erlernte Fähigkeiten, Lebenserfahrung, Fachwissen und digitales Know-how kombiniert einen neuen Beruf oder einen neuen Aufgabenbereich ergeben. Genau das sind „Future Skills“: Fähigkeiten, die du schon hast, aber nicht weißt, wie du sie im Berufsleben einsetzen kannst. Und Fähigkeiten, die du erlernen möchtest – im Bereich Digitalisierung oder neue Technologien.

Checke Deine Kompetenzen mit uns und lass Dich überraschen was in Dir steckt

Mach den Kompetenzcheck mit eine:r Bildungsberater:in. Willst du beruflich neue Wege gehen und dich über Future Skills informieren? Oder Deine Fähigkeiten und Dein Wissen mit den Erfordernissen des Arbeitsmarkts abgleichen? Die Bildungsberater:innen sind Expert:innen auch für die neue Arbeitswelt. Frauen sind bei Frau & Arbeit zu diesem Thema bestens aufgehoben.

Aufräumcoach

Aufräumcoaches (m./w./d.) arbeiten in Häusern, Wohnungen, Lagern oder Büros zusammen mit ihren Kundinnen und Kunden. Dabei hantieren sie mit allerlei Gegenständen sowie mit Ordnungsmaterialien (z. B. Ordner, Ablagesysteme) aber auch Mitteln zur Entsorgung (z. B. Kisten, Müllsäcke). Neben der direkten Arbeit mit Kund:innen halten Aufräumcoaches auch Vorträge und Workshops oder bieten Onlineberatung zum Thema "Ordnung halten" an.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

InfoboxFrau & Arbeit

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Frau & Arbeit bietet:

  •  kostenlose Beratung
  • Coaching
  • Workshops

für Frauen zu Fragen rund um das Berufsleben. Das Angebot von Frau & Arbeit richtet sich an Frauen jeden Alters, die Unterstützung bei der beruflichen Integration und/oder Entwicklung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Ziele suchen.

Einfach telefonisch oder online Kontakt aufnehmen unter: 0662/ 880723-10 oder info@frau-und-arbeit.at.

Alle weiteren Infos findet ihr auf: 

www.frau-und-arbeit.at

Zuletzt aktualisiert am: 14.12.2020

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Amadeus Linzer bietet mit seinem Unternehmen Vitablick virtuelle Reisen speziell für alte Menschen

Hier findest Du eine Übersicht wo und wie man virtuell reisen kann

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2025 von BiBer Bildungsberatung