Beihilfen und Förderung der Arbeiterkammer Steiermark
Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.
Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Schulbeihilfe der AK
Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.
Die Berufsberatung der AK Steiermark
Das differenzierte und sich ständig erweiternde Bildungsangebot sowie tiefgreifende Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt verstärken das Bedürfnis nach Information, Orientierungshilfe und Beratung. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Steiermark bietet neutrale, schnittstellenübergreifende Bildungsberatung vom Elementarbereich bis zum tertiären Bildungssektor mit dem Ziel Schüler:innen, Maturant:innen, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw Weiterbildungswunsch bei ausbildungs- und berufsbezogenen Entscheidungsprozessen zu unterstützen. Durch diese persönlichen Beratungen kann vielen Personen geholfen werden und die Bildungsberater:innen können auf die Unterstützungen der AK aufmerksam machen.





