Team

Bildungsline

Alexander Loch

Bildungs- und Berufsberater

Alexander Loch ist Berufsberater bei der BiBer Bildungsberatung und als Jugendbetreuer im "betreuten Wohnen" tätig. Er hat ein Faible für Umwege, da es dabei immer mehr zu entdecken gibt. Sein Weg führte ihn über verschiedenste Serpentinen, Umwege und Sackgassen zum Thema Bildung. „Gegen Zielsetzungen ist nichts einzuwenden, sofern man sich dadurch nicht von interessanten Umwegen abhalten lässt.“ Mark Twain

Andreas Lutzmann

Bildungs- und Berufsberater

Andreas Lutzmann ist Berater bei der BiBer Bildungsberatung sowie beim Jugendcoaching der Einstieg GmbH. Er erlebt die Brücke zwischen Jugendlichen bis hin zu Älteren als sehr spannend und bereichernd. Jede Beratungssituation ist einzigartig und gibt einem auch viel zurück. Energie holt Andreas sich bei seiner Familie, in der Natur und der Musik.

Das Bildungsline Team ist unsere Schnittstelle zwischen aktiver Bildungsberatung und dem Blog. Hinter den Infos auf "Gewusst wie" steckt niemand geringeres als die Experten und Expertinnen unserer Netzwerk­partner:innen. Wenn du mehr Informationen benötigst, als du im Blog findest, ruf einfach bei der Bildungsline an und frag nach:

Montag bis Freitag
von 08.00 – 12.00 Uhr
unter 0800 208 400

Bildungsinfo aktuell

InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung