BiBer Leseempfehlungen Juni 2016

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
ideen goodreads

Buchtipp

Dummheit – Warum wir heute die einfachsten Dinge nicht mehr wissen

von Ernst Pöppel, Beatrice Wagner

„Dummheit ist nicht zu vermeiden, sie gehört zu unserem psychologischen Erbe – ihre Fallen zu erkennen, kann jedoch durchaus hilfreich sein.“ Wir leben in einer Wissens- und Leistungsgesellschaft, in der sich unser Wissen stündlich zu vermehren scheint. Aber tut es das wirklich? Werden wir tatsächlich immer schlauer? Nein, sagen Ernst Pöppel und Beatrice Wagner. Die Hirnforschung zeigt, dass der Mensch für eine ungebremste Leistungssteigerung nicht geschaffen ist. Und dass es schlichtweg dumm ist, das intuitive Wissen und die emotionale Intelligenz auszublenden. Ein Plädoyer für eine Intelligenz der Langsamkeit, der Pausen und des Unperfekten.

Verlag

Goldmann 2015

Zusätzliche Infos

Beatrice Wagner ist Paar- und Sexualtherapeutin, Ernst Pöppel ist Professor für Medizinische Psychologie und Hirnforscher.

Buchtipp

Gutes besser tun – Wie wir mit effektivem Altruismus die Welt verändern können

von William MacAskill

Soll ich einen Flüchtling bei mir beherbergen? Ist es sinnvoll, nach Naturkatastrophen zu spenden? Übernehme ich besser die Patenschaft für ein Kind aus Äthiopien oder für ein Kind aus Deutschland? Helfe ich den Betroffenen, oder beruhige ich nur mein Gewissen? William MacAskill hat mit dem Konzept des effektiven Altruismus eine Antwort gefunden. Er nennt die Kriterien für sinnvolles und nachhaltiges Helfen. Oft sind es scheinbar kleine Handlungen, die Großes bewirken: Eine einfache Wurmkur verbessert die Lebensqualität afrikanischer Kinder mehr als eine teure Wasserpumpe fürs ganze Dorf. MacAskill zeigt, warum gut gemeint und gut gemacht zwei verschiedene Dinge sind und wie wir Veränderungen am besten erreichen können.

Eines der kontroversesten Sachbücher der diesjährigen Frankfurter Buchmesse.

Verlag

Ullstein Verlag 2016

Zusätzliche Infos

Der Schotte William McAskill ist Professor für Philosophie am Lincoln College, Oxford.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung