Das Netzwerk Bildungsberatung stellt sich vor

Weiterbildung, Berufsfindung, Berufsumorientierung - wenn die Lage im Bildungsdschungel mal unübersichtlich wird ist das Netzwerk Bildungsberatung erste Anlaufstelle.

Dazu gibt es verschiedene kostenfreie Beratungseinrichtungen, die entsprechend den Bedürfnissen der Suchenden eine Lösung finden.

Von Veronika Ellecosta |
netzwerk

Im Grunde ist das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle für Erwachsene im Bundesland Salzburg: 6 Beratungseinrichtungen bieten an 36 Standorten persönliche Beratung und Information.

Das Team hinter den vielen Worten

Was ist unser Ziel?

Ziel ist es, Menschen in Bildungs- und Berufsfragen gut zu beraten und gemeinsam Möglichkeiten zu entdecken und die nächsten Schritte planbar zu machen. Projektträger des Netzwerks ist die Salzburger Erwachsenenbildung, die mit ihren 23 Mitgliedern zugleich den Austausch und das Ineinandergreifen von Bedarfen und abgestimmten Angeboten ermöglicht. Netzwerke der Bildungsberatung gibt es auch in den anderen Bundesländern, wie auch eine österreichweite Zusammenarbeit, die zum Ziel hat, die Professionalität und Qualität abzustimmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Was hast du von diesem Netzwerk?

Konkret bedeutet das: Menschen, die auf ihrem Bildungs- und/oder Berufsweg an Kreuzungen stehen, werden genau dort von den Partner_innen im Netzwerk Bildungsberatung abgeholt. Es wird ihnen Orientierung und Überblick in der Weiterbildungs- und Berufswelt geboten, der Weg zum Wunschberuf verkürzt und somit auch möglichen Fehlentscheidungen vorgebeugt. Viele Menschen, die sich an die Bildungsberatung wenden, haben bereits konkrete Zukunftsvorstellungen, die gilt es dann gemeinsam zu besprechen. Dabei ist abzuklären, wie sich die Vorstellungen mit der Lebensrealität vereinbaren lassen, ob es eventuell Fördermöglichkeiten gibt, ob dazu noch Abschlüsse nachgeholt werden müssen. Hier bedarf es also nur noch einer Stütze für die Realisierung. Das geschieht meist über eine persönliche Beratung, die an 36 Standorten in ganz Salzburg möglich ist. Wem eine Beratung via Mail oder Telefon lieber ist, oder wer einfach nur schnell eine kurze Info braucht ist im Netzwerk Bildungsberatung Salzburg auch richtig. Es steht nämlich immer das Anliegen der Person im Vordergrund. Neben den persönlichen Beratungen werden auch viele tolle Workshops geboten zu Themen wie „Kompetenz+Beratung“, „Zeitmanagement für Gründerinnen“, „Meine Zukunft: Visionen und Ziele“. Die alle auch auf www.bildungsberatung-salzburg.at zu finden sind.

Bildungsline?!

Den Kern des Netzwerks stellen die Beratungseinrichtungen im Bundesland Salzburg: die Arbeiterkammer Salzburg, das Berufsinformationszentrum, die BiBer Bildungsberatung, Frau&Arbeit, Verein VIELE und WKS Talentecheck.

Gemeinsam bieten die Partner_innen die Nummer für die Weiterbildung an: Die BILDUNGSLINE an und stellen das gebündelte Know-How zur Verfügung. Erfahrene Berater_innen freuen sich über Anrufe und Mails und nehmen sich Zeit für Bildungs- und Berufsfragen. Wie das geht? Einfach 0800 208 400 anrufen oder ein E-Mail an frage@bildungsberatung-salzburg.at

Voilá! Das Team der Bildungsline

Gemeinsam steht das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg seit 2011 für professionelle und umfassende Information und Beratung und stellt für alle Fragen rund um Weiterbildung, Förderungen und Bildungsanliegen mit Freude sehr viel Expertise zur Verfügung.

Seit 2016 zusätzlich das Bildungsbuch, der Blog, in dem Du gerade schmökerst und zu Bildungsthemen auch weiter schmökern kannst.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Veronika Ellecosta
Veronika Ellecosta

Autorin

Veronika Ellecosta

Veronika Ellecosta ist Wahlsalzburgerin auf Zeit. Und irgendetwas zwischen italophiler Studentin der Romanistik, literaturaffiner fast-Germanistin und Journalistin in den Kinderschuhen bei Fräulein Floras Favourite Hangouts.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026