Ein fester Händedruck und ein freundliches Lächeln

Die Situation des Bewerbungsgesprächs ehrlich beschrieben.

Von Helmut Moser |
2017 iStock haendedruck

Ein Arbeitssuchender bewirbt sich bei einer Firma für einen Job.

Die erste Hürde hat er übersprungen, seine Bewerbung wurde  von der Sekretärin gelesen und weitergeleitet.

Der Arbeitssuchende findet die Tür dieser Firma, betritt die Eingangshalle. Eine Sekretärin holt ihn ab und begleitet ihn in einen imposanten Raum, in dem das, genauer gesagt, sein Vorstellungsgespräch stattfindet.

Als optimistischer Arbeitssuchender hat er immer ein Lächeln auf den Lippen und begrüßt die anwesenden Personaler mit einem festen Händedruck. Ein fester Händedruck ist wichtig. Der stellvertretende Abteilungsleiter sollte das eigentlich wissen, sein Händedruck ist schlapp.

Der Arbeitssuchende nimmt Platz. Sobald er den Job hat, ist es endlich vorbei mit Bewerbungen schreiben. Dann ist auch sein Leben im Standby-Modus beendet.

Dann ist er wieder mit dabei, muss nicht auf Abruf bereit sein, er nicht und sein freundliches Lächeln auch nicht.

 Der Arbeitssuchende räuspert sich und sagt mit kräftiger Stimme „Ja“. Wozu? Auf die Frage, ob auch er einen Kaffee möchte.

Das ist doch ein wirklich guter Anfang.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Helmut Moser
Helmut Moser

Autor

Helmut Moser

Helmut Moser ist Techniker mit Leidenschaft oder besser technischer Zeichner. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt orientiert er sich neu. Helmut hat die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer absolviert und arbeitet gemeinsam mit einem ehemaligen Arbeitskollegen am Aufbau eines mentalen Trainingscenters.

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung