Elternkarenz

Nachwuchs – was nun?

Die Ankündigung von Familienzuwachs stellt (angehende) Eltern vor organisatorische Aufgaben. Eine dieser Herausforderungen lautet: Kind und Karriere – Mutter- oder doch Vater-Karenz? Und was ist rein rechtlich möglich?

Von Stephanie Posch |
Karenz Eltern Infos petrenkod

Erster Überblick

Als Karenz wird der Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge mit Kündigungs- und Entlassungsschutz bezeichnet. Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruhen für die Dauer der Karenz aber die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Anspruch auf Karenz haben Arbeitnehmer_innen, Heimarbeiter_innen, Beamte und Beamtinnen, Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder und auch Lehrlinge. Für freie Dienstnehmer_innen ist keine Karenz vorgesehen. Auch Adoptiv- oder Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Karenz.

Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden. Der Elternteil, der Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Eine gleichzeitige Karenz beider Eltern ist nur beim erstmaligen Wechsel im Ausmaß von einem Monat möglich.

Beginn und Dauer

Die Karenz beginnt frühestens im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter nach der Geburt des Kindes. Die Karenzzeit endet spätestens mit Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes (dies unabhängig von der Wahl des Kinderbetreungsgeldmodelles).

Die Karenz kann bis zu zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Jeder Teil muss mindestens zwei Monate betragen. Beim erstmaligen Wechsel kann ein Monat Karenz gleichzeitig von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall endet die Karenz spätestens mit Vollendung des 23. Lebensmonats des Kindes. Die Dauer soll dem Arbeitgeber aus Beweissicherungsgründen schriftlich bekannt gegeben werden. Beachtet dabei die für Mütter und Väter unterschiedlichen Meldefristen für die Elternkarenz.

Recht auf Information

Während einer Karenz muss der/die Arbeitgeber_in die Mutter und den Vater über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen der Eltern berühren, insbesondere Insolvenzverfahren, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen, informieren.

Väterkarenz

Väterkarenz ist die Möglichkeit für Väter, sich für die Betreuung ihres Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch und können während ihrer Karenzzeit nicht gekündigt oder entlassen werden. Der Anspruch auf Karenz gilt längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes. 

Berufliche Beschäftigung während der Karenz

Wer innerhalb der Karenzzeit arbeiten möchte, der/die sollte beachten, dass ein Zuverdienst prinzipiell bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 €) möglich ist. Sollte die Anstellung in einem anderen Betrieb sein, als jenem, bei dem das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht, muss eben dieser/diese Arbeitgeber_in der Anstellung in einer anderen Firma zustimmen.

Eine Beschäftigung, bei welcher der Verdienst höher ist als die Geringfügigkeitsgrenze, kann nur für höchstens 13 Wochen pro Jahr ausgeübt werden.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

Für die Väterkarenz gilt: Nimmt der Vater die Karenz direkt nach der Schutzfrist der Mutter (in der Regel 8 Wochen) in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes. Ansonsten beginnt für Väter in Karenz der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Mitteilung der Karenz, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt dieser.

Geht die Mutter direkt nach der Schutzfrist in Elternkarenz oder Elternteilzeit, dann läuft der Kündigungs- und Entlassungsschutz weiter.

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach dem Karenzteil.

CC BY

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von Stephanie Posch
Stephanie Posch

Autorin

Stephanie Posch

Stephanie Posch ist Leiterin des Jugendreferates in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie ist überzeugt, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Aufstieg und ein erfülltes Leben ist.

InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxWiedereinstieg nach einer Familienphase

Inhalt anzeigen

Wie kann der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase gut gelingen? Je früher mit der Vorbereitung begonnen wird, desto besser! Gutes Zeitmanagement und Organisation sind hierfür gefragt.

Planung

  • Gutes Zeitmanagement und Organisation
  • Klarheit über den beruflichen Ist-Stand
  • In welche Richtung soll es in Zukunft gehen?

Unterstützung

  • BerufsInfoZentren bieten eine große Auswahl an Info-Mappen und Broschüren zu Berufen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Wiedereinstieg mit Zukunft“  ist ein Kursangebot,  speziell für Frauen. Es unterstützt Wiedereinsteigerinnen beim Einstieg in das Berufsleben, unter anderem durch Selbstlernphasen und Einzel-Coaching-Elemente.
  • Arbeitsmarktbezogene Frauenberatungsstellen und die Frauenberufszentren (FBZ) unterstützen durch konkrete Informationen und professionelle Unterstützung bei Fragen zu Kinderbetreuung, Bildung, Jobsuche, bei persönlichen, familiären und rechtlichen Fragestellungen.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie

  • eine Arbeit aufnehmen wollen,
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt.

Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.

Dauer:  Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 8.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

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Arbeitsrecht
Elternratgeber
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxElementarpädagogik

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Wege in die Elementarpädagogik – Überblick:

  • Das Berufsfeld der Elementarpädagogik bietet zahlreiche Einstiegsmöglichkeiten auf unterschiedlichen Niveaus – je nach Vorbildung  
  • Elementarpädagog:innen erziehen, begleiten und betreuen Kinder in Kindergärten, Horten, Kindergruppen etc.
  • Sie fördern Kinder in ihrer körperlichen, emotionalen, sprachlichen und sozialen Entwicklung und bereiten sie spielerisch auf die Schule vor. Unterstützt werden sie dabei von Kindergartenassistent:innen.

Abhängig von der Vorbildung gibt es unterschiedliche Wege, um im Bereich der Elementarpädagogik Fuß zu fassen.

Voraussetzungen (abhängig vom Ausbildungsweg)

  • BAfEP (5-jährig): Positives Zeugnis der 8. Schulstufe oder Aufnahmeprüfung, Eignungsprüfung
  • Kolleg (Vollzeit und berufsbegleitend): Eignungsprüfung, Strafregisterauszug, Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung
  • Studium Pädagogik mit Studienergänzung Elementarpädagogik: Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung
  • Fachschule (3-jährig): Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe, Eignungsprüfung, Fahrtenschwimmer
  • Ausbildung zur pädagogischen Zusatzkraft: Mindestalter 18 Jahre, Pflichtschulabschluss, gesundheitliche und psychische Eignung, Aufnahmegespräch
  • Allgemein für alle Wege: Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2), häufig Helferschein oder Fahrtenschwimmer, ggf. Erste-Hilfe-Kurs, Strafregisterauszug…,

Überblick zu den Ausbildungswegen

5-jährige Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP)

  • Beginn nach der 8. Schulstufe
  • Abschluss mit Matura und Berufsberechtigung als Elementarpädagog:in

Salzburg: www.bafep-salzburg.at

www.bafep-bhofen.at/

Vorarlberg: https://www.bafep-feldkirch.at/ 

3-jährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

  • Einstieg nach der 8. Schulstufe
  • Abschluss berechtigt zur Tätigkeit als pädagogische Assistenzkraft und ermöglicht den Einstieg in den Aufbaulehrgang zur Elementarpädagog:in oder der Berufsreifeprüfung

Salzburg: www.bafep-bhofen.at/

Vorarlberg: https://www.bafep-feldkirch.at/

Dreijähriger Aufbaulehrgang (AUL) für Elementarpädagogik

  • Richtet sich an Personen mit positivem Abschluss der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe oder positivem Abschluss einer dreijährigen Fachschule mit sozialem Schwerpunkt
  • Abschluss mit Matura und Berufsberechtigung als Elementarpädagog:in

https://bafep-bhofen.at/ausbildung/aufbaulehrgang/

Kolleg für Elementarpädagogik (Vollzeit 2 Jahre oder berufsbegleitend 3 Jahre)

  • Für Personen mit Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
  • Abschluss mit Diplom und Berufsberechtigung als Elementarpädagog:in

Salzburg: www.bafep-salzburg.at

www.bafep-bhofen.at/

Vorarlberg: Tageskolleg für Elementarpädagogik, Lauterach: https://bafep-lauterach.at/

Abendkolleg für Elementarpädagogik, Feldkirch: https://www.bafep-feldkirch.at/bildungsangebot/#kolleg

Kolleg Dual für Elementarpädagogik, Feldkirch: https://www.bafep-feldkirch.at/bildungsangebot/#dual

Bachelorstudium Pädagogik mit Studienergänzung Elementarpädagogik

  • Für Personen mit Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
  • Insgesamt 180 ECTS (davon 24 ECTS in der Studienergänzung „Elementarpädagogik“)
  • Bachelorabschluss und Berufsberechtigung als Elementarpädagog:in

https://www.plus.ac.at/studium/studienangebot/bachelor-und-diplomstudien/bachelorstudien/paedagogik/

Quereinstieg in die Elementarpädagogik

Die neuen Lehrgänge zum Quereinstieg in die Elementarpädagogik richten sich an Personen mit akademischer Vorbildung.

Voraussetzung für beide Lehrgänge ist ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorniveau (mind. 180 ECTS).

  • HLG Elementarpädagogik (60 ECTS, 2 Semester):
    Für Absolvent:innen von BA Pädagogik oder BEd Lehramt Primarstufe (facheinschlägig).
  • HLG Quereinstieg Elementarpädagogik (120 ECTS, 4 Semester):
    Für Absolvent:innen anderer Studienrichtungen mit mind. Bachelorabschluss (nicht facheinschlägig).

https://phsalzburg.at/fwb/hlg/

Hochschullehrgang Inklusive Elementarpädagogik

  • Zusatzausbildung mit Schwerpunkt auf inklusiver Bildung und Förderung
  • Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer BAfEP oder HLG Elementarpädagogik (60 ECTS).

Salzburg: https://phsalzburg.at/fwb/hlg/

Pädagogische Hochschule Vorarlberg: https://www.ph-vorarlberg.ac.at/fortbildung/hochschullehrgaenge/angebote/inklusive-elementarpaedagogik

Pädagogische Zusatzkraft / Kindergartenhelfer:in

Wer zunächst als Unterstützungskraft in elementarpädagogischen Einrichtungen arbeiten möchte, kann eine Ausbildung zur pädagogischen Zusatzkraft absolvieren:

  • Dauer: 6 Monate bis 1 Jahr, berufsbegleitend
  • Aufgaben: Begleitung und Unterstützung der Elementarpädagog:innen, Durchführung von Spielen, Bastelarbeiten und Aktivitäten, Vor- und Nachbereitung der Gruppenräume
  • Kurse am WIFI oder BFI

https://www.wifisalzburg.at/kurs/11117x-lehrgang-paedagogische-zusatzkraefte-ihre-chance-in-der-elementarpaedagogik-lehrgang-kindergartenhelferin

https://www.bfi-sbg.at/schulische-abschluesse/elementarpaedagogik/paedagogische-zusatzkraft?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=8841624718&utm_content=87931047966&utm_term=&pk_campaign=cpc&pk_kwd=&gad_source=1&gad_campaignid=8841624718&gclid=Cj0KCQjwwZDFBhCpARIsAB95qO2-sSCONiLNLMV8qsEcZ4hnviQIefBWYk-5pFe-yLIoFqqCBVTJpusaAqLXEALw_wcB

Vorarlberg:

Basislehrgang elementarpädagogische Assistenz (wifi):  https://www.vlbg.wifi.at/Kursbuch/kurs_detail.php?eKey=Bf&eTypNr=50

Kinderbetreuung- Basislehrgang  (bfi Feldkirch): https://www.bfi-vorarlberg.at/de/kurs/16/1/5/Kinderbetreuung
Modular aufbauende Lehrgänge (Schloss Hofen, Lochau): https://www.schlosshofen.at/bildung/elementarpaedagogik

Zusatzinformationen aus Kärnten:

Kleinkindbetreuung:

IBB – Institut für Bildung und Beratung

Universitas | Institut für Aus- & Weiterbildung

Lehrgang KleinkinderzieherIn / Tageseltern - Herzog Personaltraining

Start - Motolino

Kleinkinderzieher:in & Tagesmutter/Tagesvater WIFI Kärnten | WIFI Kärnten

Studium, Kolleg für Elementarpädagogik über die Diakonie, Ausbildung in Bafeb für 5 Jahre/3 Jahre oder Kolleg:

BAfEP Kärnten | Bundes-Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

Kolleg für Elementarpädagogik - Zukunftsberufe

Elementarpädagogikstudium - PH Kärnten

Zusatzinformationen aus NÖ/Wien:

5-jährige Ausbildungen

https://bafep.scp.ac.at/ - Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Sacré Coeur Pressbaum, Schulstiftung der Erzdiözese Wien

https://bafepamstetten.ac.at/profil/ - Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Trägerverein der Franziskanerinnen Amstetten

https://hlm-bafep-wrn.ac.at/ - Bildungsanstalt und Kolleg für Elementarpädagogik der Stadt Wiener Neustadt

https://basop-bafep-stp.ac.at/ - Bundes-Bildungsanstalt für Elementar- und Sozialpädagogik St. Pölten

https://www.hlwmistelbach.ac.at/bafep - Bundes-Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Mistelbach

https://www.stachristiana.at/hlw-bafep-frohsdorf/ - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Bildungsanstalt für Elementarpädagogik - Schulverein Institut Sta. Christiana Lanzenkirchen

Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik (Vollzeit) in Wien

https://www.kenyon.at/bafep - Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Kenyongasse - Bildungszentrum Mater Salvatoris

Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik (Berufsbegleitend) in Wien

https://www.mariaregina-clarafey.at/bafep/ - Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Maria Regina - Vereinigung von Ordensschulen Österreichs

Kolleg

Vollzeit

https://hlm-bafep-wrn.ac.at/ - Bildungsanstalt und Kolleg für Elementarpädagogik der Stadt Wiener Neustadt

https://basop-bafep-stp.ac.at/ - Bundes-Bildungsanstalt für Elementar- und Sozialpädagogik St. Pölten

https://www.stachristiana.at/hlw-bafep-frohsdorf/ - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Bildungsanstalt für Elementarpädagogik - Schulverein Institut Sta. Christiana Lanzenkirchen

http://www.kollegzwettl.ac.at/ - Kolleg für Elementarpädagogik Zwettl

Berufsbegleitend

https://bafep.scp.ac.at/ - Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Sacré Coeur Pressbaum, Schulstiftung der Erzdiözese Wien

https://www.hlwmistelbach.ac.at/bafep - Bundes-Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Mistelbach

Studium

Fachhochschulstudium Bachelor Elementarpädagogik

 https://www.hcw.ac.at/ - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW)

Hochschulstudium Elementarpädagogik (BABE+) – berufsbegleitend mit fixem Job bei KIWI (Kinder in Wien) in Teilzeit

https://www.babeplus.at/ - KIWI-Akademie (in Kooperation mit der Hochschule Koblenz)

Weiterbildungsstudium (FH) Elementarpädagogik (BPr)

https://www.hcw.ac.at/ - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW)

Hochschullehrgang Elementarpädagogik

https://www.ph-noe.ac.at/ - Pädagogische Hochschule Niederösterreich - Campus Baden

Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik

https://www.ph-noe.ac.at/ - Pädagogische Hochschule Niederösterreich - Campus Baden

Sonstige Ausbildungen

Lehrgang Elementarpädagogik für Absolvent*innen der BASOP

https://www.bafep8.at/ - BAfEP8 - Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik - Lange Gasse und Albertgasse

erstellt im November 2025 von Laura Eder, BiBer Bildungsberatung

mit Ergänzungen aus den Bundesländern.