Pflege – ein Zukunftsberuf im Wandel

Die Reform der Gesundheits- und Krankenpflege im heurigen Jahr brachte neue Berufsbilder und neue Ausbildungen. Was das für euer Berufsleben bedeutet, könnt ihr hier nachlesen.

Von Christine Bauer-Grechenig |
2017 09 05 Pflege Beruf Ivan balvan

Die Veränderungen auf den Punkt gebracht:

Die bisherige Pflegehilfe wird in Pflegeassistenz (PA) umbenannt, dauert nach wie vor ein Jahr und soll vor allem für die Grundpflege zuständig sein.

Neu eingeführt wurde die zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA), die zu einem Großteil dem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der jetzigen Diplomausbildung entspricht.

Die Pflegefachkräfte im gehobenen Dienst (derzeit Diplomausbildung) sollen künftig akademische Abschlüsse haben, d.h. sie schließen nach einem dreijährigen Studium mit einem Bachelor (BScN) ab. Somit ist auch ein Zugang zu Master- und Doktoratsstudien offen.

Die bisherigen dreijährigen Diplomausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen werden derzeit zwar noch angeboten, laufen aber bis spätestens 2024 aus.

Wo liegen die Unterschiede zum alten System?

Die Grundvoraussetzungen wie Freude am Umgang mit Menschen, Geduld, körperliche und psychische Eignung, Verlässlichkeit ... bleiben gleich und gelten für alle Ausbildungen.

Der große Unterschied ergibt sich aus den formalen Zugangsvoraussetzungen: für die Pflegeassistenz genügen 9 positiv absolvierte Schulstufen, für die Pflegefachassistenz braucht man 10 positiv absolvierte Schulstufen beziehungsweise neun Jahre und einen Lehrabschluss. Für den gehobenen Pflegedienst jedoch wird in Zukunft eine Matura (bzw. Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) notwendig sein, da die Ausbildung an einer Hochschule stattfinden wird.

Für die Berufsberechtigung von Personen, die bereits im Pflegebereich arbeiten, ändert sich derzeit nichts. Doch werden in Zukunft Aufschulungen und Weiterbildungen angeboten, die eine Spezialisierung und berufliche Weiterentwicklung auf allen Ebenen ermöglicht. Für die Finanzierung stehen je nach individuellen Voraussetzungen und Ausbildung Bildungskarenz, Fachkräftestipendium, Stiftungen, Salzburger Bildungsscheck oder Studienförderungen zur Verfügung.

Die Beratungseinrichtungen des österreichweiten Netzwerkes Bildungsberatung unterstützen bei der Wahl der passenden Weiterbildung und beraten kostenlos und vertraulich. (erwachsenenbildung.at). In Salzburg steht gerne BiBer-Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung.

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"Du arbeitest als Pflegehelfer_in und möchtest dich beruflich weiterentwickeln? Dann ergreife die Initiative und mache eine Aufschulung zur Pflegefachassistenz, denn für Absolventen und Absolventinnen der einjährigen Pflegehilfeausbildung ist auch eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistenz möglich. Die ansonsten zweijährige Ausbildung dauert dann aufbauend nur ein Jahr.

Wir können euch zum Abschluss noch einen Blick auf das Video von whatchado - "Wie werde ich Pflegeassistent_in?" empfehlen!

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christine Bauer-Grechenig

Autorin

Christine Bauer-Grechenig

Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiterzukommen.
www.biber-salzburg.at

InfoboxPflegeassistenz

Inhalt anzeigen

Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
>> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.

Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.

Ausbildungsorte:

Voraussetzungen:

    • Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
    • Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
    • Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
    • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2) 
    • Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung 
    • Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)

    Aufschulung

    • Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
    • Gesundheitliche Eignung
    • Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
    • Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
    • EDV-Kenntnisse

    Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom

    Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.

    Hilfreiche Links:

    Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

    InfoboxPflegefachassistenz

    Inhalt anzeigen

    Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
    >> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.

    Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.

    Ausbildungsorte:

    Voraussetzungen:

      • Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
      • Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
      • Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
      • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2) 
      • Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung 
      • Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)

      Aufschulung

      • Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
      • Gesundheitliche Eignung
      • Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
      • Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
      • EDV-Kenntnisse

      Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom

      Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.

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      Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

      InfoboxVon der Pflegefachassistenz zum Bachelor of Science– ohne Matura

      Inhalt anzeigen

      In Kooperation mit der Arbeiterkammer Salzburg und der Fachhochschule Salzburg, bietet das BFI Salzburg Pflegefachassistent:innen die Möglichkeit eines Vorbereitungslehrganges, der den Weg zum Bachelor of Science verringern kann.

      Du kannst dich nach dem zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang mit zusätzlicher Matura oder Ergänzungsprüfungen für den Einstieg in das dritte Semester an der Fachhochschule bewerben.

      Dauer: 

      • Zwei Semester Vorbereitungslehrgang in Salzburg

        o    Do. Nachmittag und Fr. ganztags

      Voraussetzungen:

      • Abgeschlossene Pflegefachassistenz-Ausbildung; Deutsch-Niveau B2

      • Wenn keine Matura vorhanden ist, muss diese neben dem Vorbereitungskurs nachgeholt werden: entweder Berufsreifeprüfung oder Ergänzungsprüfungen in Deutsch und Englisch (entspricht der Studienberechtigungsprüfung

      Abschluss:

      • Erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungslehrganges
      • Zusätzlich Nachweis Matura oder Ergänzungsprüfungen
      • Berechtigung zur Absolvierung des Aufnahmetests an der Fachhochschule Salzburg mit der Möglichkeit ins 3. Semester des Studienganges „Gesundheits- und Krankenpflege“ einzusteigen.

      Kosten:

      • Der Vorbereitungslehrgang ist kostenlos (wird vom Land Salzburg und der Arbeiterkammer Salzburg gefördert)

      • Der Weg zur Hochschulreife (Matura etc.) muss selbst finanziert werden – gegebenenfalls mit Bildungsscheck förderbar

      Beginn der Ausbildung:

      •    Beginn des Vorbereitungslehrganges: November

      Hilfreiche Links:

      Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

      InfoboxFörderungen

      Inhalt anzeigen

      Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

      Hilfreiche Links (Bundesländer):

      Hilfreiche Links (Österreichweit):

      Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2024 von BiBer Bildungsberatung

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      Pflege
      Weiterbildung
      InfoboxBildungsline

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      Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

      Kostenfreie Informationen & Beratung

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      Bildungsinfo aktuell

      InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

      Inhalt anzeigen

      Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

      Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

      • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
      • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
      • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

      Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

      Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

      Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

      • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
      • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
      • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

      Weiterführende Links:

      Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
      Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

      Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

      In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

      Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

      Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

      TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

      Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung