Schon lange ist uns bewusst, dass sich die Gesellschaft in einem demographischen Wandel befindet, zusehend überaltert und Pflegeeinrichtungen händeringend qualifiziertes Pflegepersonal suchen. Mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hat im Juli 2016 auch der Gesetzgeber auf die großen Herausforderungen im Pflegebereich reagiert und die Pflegeausbildung neu geregelt.
Pflegeausbildung – Quo vadis?

Das ist neu an der Pflegeausbildung:
Die Ausbildung zur Pflegehilfe wurde durch die Pflegeassistenz ersetzt. Die Pflegefachassistenz ist ein neues Berufsbild und ist gemessen an den geforderten Kompetenzen und Verantwortungsbereich zwischen Pflegeassistenz und dem Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege einzuordnen. Die dreijährige Diplomausbildung bleibt bestehen, wird jedoch langfristig nur mehr als Bachelorstudium an der Fachhochschule angeboten.
Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz
Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage gehört die Pflegehilfe der Vergangenheit an. Die neue Grundqualifikation für Pflegeberufe ist die Pflegeassistenz. Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr und umfasst im Vergleich zur Pflegehilfe auch neue Aufgabengebiete wie Blutabnahme oder Absaugen. Die geänderte Kompetenzverteilung und das erweiterte Berufsbild der Pflegeassistenz im Vergleich zur Pflegehilfe bedeutet für dich als Pflegehelfer_in, dass du dir entweder durch diplomierte Kollegen_innen im Haus oder durch eine externe Weiterbildung diese Kompetenzen aneignen musst.
Mehr Kompetenzen und Verantwortung für Pflegefachassistenz
Pflegefachassistenten und Pflegefachassistentinnen decken zukünftig im Vergleich zur Pflegeassistenz einen noch größeren Verantwortungsbereich ab und schließen damit die "Lücke" zu den diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_innen.
Du arbeitest als Pflegehelfer_in und möchtest dich beruflich weiterentwickeln? Dann ergreife die Initiative und mache eine Aufschulung zur Pflegefachassistenz, denn für Absolventen und Absolventinnen der einjährigen Pflegehilfeausbildung ist auch eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistenz möglich. Die ansonsten zweijährige Ausbildung dauert dann aufbauend nur ein Jahr.
Pflegediplom im Sekundarbereich bis 2024
Auch die Ausbildung der gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege wird durch die Gesetzesreform neu geregelt. Die dreijährige Ausbildung zum Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege wird künftig nur mehr in Form eines Bachelorstudiums ausgebildet. An der Fachhochschule umfasst diese Ausbildung den Bachelor of Science in Health Studies (BSc). Im Sekundarbereich wird die Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_in nur mehr im Rahmen der Übergangsfrist bis 2024 angeboten. Aktuell besteht für Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen die Möglichkeit bei zweijähriger Berufserfahrung eine verkürzte, 2-jährige Ausbildung zum Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege auch im Sekundarbereich zu absolvieren.
Fachkräftestipendium für Pflegeausbildung
Wenn du bereits eine Pflegehilfeausbildung absolviert hast, kannst du diese als Sprungbrett in den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nutzen. Informiere dich am besten über das Fachkräftestipendium NEU. Dieses gilt für Ausbildungen, die zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2018 begonnen werden und finanziert bis zu drei Jahre den Lebensunterhalt der Stipendienbezieher. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du zuvor mindestens vier Jahre einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen bist. Die Abwicklung erfolgt über das AMS.

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Autorin
Daniela Walkner
Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenenbildung.
Fachkräftestipendium
Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.
Förderbarer Personenkreis
- Beschäftigungslose
- Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
- Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
- Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.
Förderbare Ausbildungen
- Förderbar sind alle Ausbildungen gemäß Punkt 13 dieser Bundesrichtlinie, die spätestens am 31.12.2025 beginnen oder wiederaufgenommen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.
- Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.
Dauer der Förderung
- Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.
Wie hoch ist die Unterstützung?
- Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Hilfreiche Links:
Zuletzt aktualisiert am: 22.05.2024 von BiBer Bildungsberatung
Pflegeassistenz
Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
>> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.
Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.
Ausbildungsorte:
- SALK (Salzburger Landeskliniken):
- Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach
- BFI Salzburg In Kooperation mit der Privatklinik Wehrle-Diakonissen
Voraussetzungen:
- Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
- Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
- Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2)
- Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung
- Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)
Aufschulung
- Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
- Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
- EDV-Kenntnisse
Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom
Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.
Hilfreiche Links:
- Klinikum Schwarzach
- Informationen zur Ausbildung in den Salzburger Landeskliniken (SALK)
- Allgemeine Infos: BFI Gesundheitsberufe - Pflegefachassistenz
Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung
Pflegefachassistenz
Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
>> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.
Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.
Ausbildungsorte:
- SALK (Salzburger Landeskliniken):
- Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach
- BFI Salzburg In Kooperation mit der Privatklinik Wehrle-Diakonissen
Voraussetzungen:
- Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
- Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
- Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2)
- Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung
- Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)
Aufschulung
- Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
- Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
- EDV-Kenntnisse
Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom
Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.
Hilfreiche Links:
- Klinikum Schwarzach
- Informationen zur Ausbildung in den Salzburger Landeskliniken (SALK)
- Allgemeine Infos: BFI Gesundheitsberufe - Pflegefachassistenz
Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung
Von der Pflegefachassistenz zum Bachelor of Science– ohne Matura
In Kooperation mit der Arbeiterkammer Salzburg und der Fachhochschule Salzburg, bietet das BFI Salzburg Pflegefachassistent:innen die Möglichkeit eines Vorbereitungslehrganges, der den Weg zum Bachelor of Science verringern kann.
Du kannst dich nach dem zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang mit zusätzlicher Matura oder Ergänzungsprüfungen für den Einstieg in das dritte Semester an der Fachhochschule bewerben.
Dauer:
Zwei Semester Vorbereitungslehrgang in Salzburg
o Do. Nachmittag und Fr. ganztags
Voraussetzungen:
Abgeschlossene Pflegefachassistenz-Ausbildung; Deutsch-Niveau B2
Wenn keine Matura vorhanden ist, muss diese neben dem Vorbereitungskurs nachgeholt werden: entweder Berufsreifeprüfung oder Ergänzungsprüfungen in Deutsch und Englisch (entspricht der Studienberechtigungsprüfung)
Abschluss:
- Erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungslehrganges
- Zusätzlich Nachweis Matura oder Ergänzungsprüfungen
- Berechtigung zur Absolvierung des Aufnahmetests an der Fachhochschule Salzburg mit der Möglichkeit ins 3. Semester des Studienganges „Gesundheits- und Krankenpflege“ einzusteigen.
Kosten:
Der Vorbereitungslehrgang ist kostenlos (wird vom Land Salzburg und der Arbeiterkammer Salzburg gefördert)
Der Weg zur Hochschulreife (Matura etc.) muss selbst finanziert werden – gegebenenfalls mit Bildungsscheck förderbar
Beginn der Ausbildung:
- Beginn des Vorbereitungslehrganges: November
Hilfreiche Links:
Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung
Bachelorstudium: Gesundheits- und Krankenpflege
Angeboten wird dies an der FH Salzburg oder PMU (Paracelsus Medizinische Privatuniversität).
Dauer: Mindestens 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- Studienzulassung mit allgemeiner Hochschulreife
- Matura oder Abitur, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
- an der PMU jedoch nur für Personen, die sich bereits in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis nach dem Pflegeberufsgesetz befinden
Standort:
- FH Salzburg: Uniklinikum LKH, Campus Urstein, Campus Schwarzach
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität: Kooperationen mit mehreren Lehrkrankenhäusern und Ausbildungseinrichtungen in Salzburg, Bayern, Oberösterreich
- Die PMU bietet darüber hinaus auch ein Online Bachelorstudium Pflegewissenschaft an.
Abschluss:
- Bachelor of Science in Health Studies (BSc) – FH-Studium
- Bachelor of Science in Nursing (BScN) - Ausbildung an der PMU
- An der PMU kann auch das Diplom in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege erlangt werden.
Hilfreiche Links:
- Info-Broschüre Gesundheits- und Krankenpflege Bachelor - FH
- Informationen über die Ausbildung an der PMU
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2024 von BiBer Bildungsberatung
Förderungen
Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.
Hilfreiche Links (Bundesländer):
- Salzburger Bildungsscheck
- Bildungsgutschein AK Wien
- Weiterbildungsförderung Wien-Waff
- Arbeitnehmer*innenförderung Kärnten
- Bildungskonto Oberösterreich
- Bildungsförderung NEU - Niederösterreich
- Bildungsscheck AK Steiermark
- Qualifikationszuschuss Burgenland
- Vorarlberger Bildungszuschuss
- Bildungsgeld Tirol
Hilfreiche Links (Österreichweit):
Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2024 von BiBer Bildungsberatung
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