Pflegeausbildung – Quo vadis?

Welche Auswirkungen hat die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes?

Schon lange ist uns bewusst, dass sich die Gesellschaft in einem demographischen Wandel befindet, zusehend überaltert und Pflegeeinrichtungen händeringend qualifiziertes Pflegepersonal suchen. Mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hat im Juli 2016 auch der Gesetzgeber auf die großen Herausforderungen im Pflegebereich reagiert und die Pflegeausbildung neu geregelt.

von Daniela Walkner | | Ratgeber Lest mehr zum Thema:
Weiterbildung, Pflege, Förderung
2017 09 05 iStock pflege

Das ist neu an der Pflegeausbildung:

Die Ausbildung zur Pflegehilfe wurde durch die Pflegeassistenz ersetzt. Die Pflegefachassistenz ist ein neues Berufsbild und ist gemessen an den geforderten Kompetenzen und Verantwortungsbereich zwischen Pflegeassistenz und dem Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege einzuordnen. Die dreijährige Diplomausbildung bleibt bestehen, wird jedoch langfristig nur mehr als Bachelorstudium an der Fachhochschule angeboten.

Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz

Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage gehört die Pflegehilfe der Vergangenheit an. Die neue Grundqualifikation für Pflegeberufe ist die Pflegeassistenz. Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr und umfasst im Vergleich zur Pflegehilfe auch neue Aufgabengebiete wie Blutabnahme oder Absaugen. Die geänderte Kompetenzverteilung und das erweiterte Berufsbild der Pflegeassistenz im Vergleich zur Pflegehilfe bedeutet für dich als Pflegehelfer_in, dass du dir entweder durch diplomierte Kollegen_innen im Haus oder durch eine externe Weiterbildung diese Kompetenzen aneignen musst.

Mehr Kompetenzen und Verantwortung für Pflegefachassistenz

Pflegefachassistenten und Pflegefachassistentinnen decken zukünftig im Vergleich zur Pflegeassistenz einen noch größeren Verantwortungsbereich ab und schließen damit die "Lücke" zu den diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_innen.  

Du arbeitest als Pflegehelfer_in und möchtest dich beruflich weiterentwickeln? Dann ergreife die Initiative und mache eine Aufschulung zur Pflegefachassistenz, denn für Absolventen und Absolventinnen der einjährigen Pflegehilfeausbildung ist auch eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistenz möglich. Die ansonsten zweijährige Ausbildung dauert dann aufbauend nur ein Jahr.

Pflegediplom im Sekundarbereich bis 2024

Auch die Ausbildung der gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege wird durch die Gesetzesreform neu geregelt. Die dreijährige Ausbildung zum Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege wird künftig nur mehr in Form eines Bachelorstudiums ausgebildet. An der Fachhochschule umfasst diese Ausbildung den Bachelor of Science in Health Studies (BSc). Im Sekundarbereich wird die Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_in nur mehr im Rahmen der Übergangsfrist bis 2024 angeboten. Aktuell besteht für Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen die Möglichkeit bei zweijähriger Berufserfahrung eine verkürzte, 2-jährige Ausbildung zum Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege auch im Sekundarbereich zu absolvieren.

Fachkräftestipendium für Pflegeausbildung

Wenn du bereits eine Pflegehilfeausbildung absolviert hast, kannst du diese als Sprungbrett in den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nutzen. Informiere dich am besten über das Fachkräftestipendium NEU. Dieses gilt für Ausbildungen, die zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2018 begonnen werden und finanziert bis zu drei Jahre den Lebensunterhalt der Stipendienbezieher. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du zuvor mindestens vier Jahre einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen bist. Die Abwicklung erfolgt über das AMS.

Gewusst wie...

Fachkräftestipendium

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Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

Förderbarer Personenkreis

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
  • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
  • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

Förderbare Ausbildungen

  • Förderbar sind alle Ausbildungen gemäß Punkt 13 dieser Bundesrichtlinie, die spätestens am 31.12.2022 beginnen oder wiederaufgenommen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

Dauer der Förderung

  • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 02.11.2020

Gewusst wie...

Pflegeassistenz

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Dauer: in der Regel 1 Jahr
Form: Vollzeit (Unterricht geblockt); Praktika sind extra zu absolvieren
Zielgruppen: Berufsumsteiger; Berufswiedereinsteiger; Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen aller Art ohne gesetzlich anerkannte pflegerische Ausbildung.

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschlussprüfung
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung & Vertrauenswürdigkeit
  • Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B1)
  • Soziale Kompetenz
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention oder Niederlassungsbewilligung

Abschluss: Pflegeassistenzzeugnis
Weiterbildungsmöglichkeiten: Aufschulung zur Pflegefachassistenz (meist 1 Jahr)

Ausbildungsorte:

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 29.09.2020

Gewusst wie...

Pflegefachassistenz

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Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
>> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken angeboten.

Zielgruppe: Pflegeassistentinnen / Pflegeassistenten mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger_innen.

Ausbildungsorte:

Voraussetzungen:

    • Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
    • Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
    • Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
    • Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)
    • Schriftlicher Aufnahmetest

    Aufschulung

    • Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
    • Gesundheitliche Eignung
    • Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
    • Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
    • EDV-Kenntnisse

    Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom

    Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.

    Hilfreiche Links:

    Zuletzt aktualisiert am: 29.09.2020

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    Von der Pflegefachassistenz zum Bachelor of Science– ohne Matura

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    In Kooperation mit der Arbeiterkammer Salzburg und der Fachhochschule Salzburg, bietet das BFI Salzburg Pflegefachassistent*innen die Möglichkeit eines Vorbereitungslehrganges, der den Weg zum Bachelor of Science verringern kann.

    Du kannst dich nach dem zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang mit zusätzlicher Matura oder Ergänzungsprüfungen für den Einstieg in das dritte Semester an der Fachhochschule bewerben.

    Dauer: 

    • Zwei Semester Vorbereitungslehrgang in Salzburg

      o    Do. Abend und Sa. ganztags

    Voraussetzungen:

    • Abgeschlossene Pflegefachassistenz-Ausbildung; Deutsch-Niveau B2

    • Wenn keine Matura vorhanden ist, muss diese neben dem Vorbereitungskurs nachgeholt werden: entweder Berufsreifeprüfung oder Ergänzungsprüfungen in Deutsch und Englisch (entspricht der Studienberechtigungsprüfung)

    Abschluss:

    • Erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungslehrganges
    • Zusätzlich Nachweis Matura oder Ergänzungsprüfungen
    • Berechtigung zur Absolvierung des Aufnahmetests an der Fachhochschule Salzburg mit der Möglichkeit ins 3. Semester des Studienganges „Gesundheits- und Krankenpflege“ einzusteigen.

    Kosten:

    • Der Vorbereitungslehrgang ist kostenlos (wird vom Land Salzburg und der Arbeiterkammer Salzburg gefördert)

    • Der Weg zur Hochschulreife (Matura etc.) muss selbst finanziert werden – gegebenenfalls mit Bildungsscheck förderbar

    Beginn der Ausbildung & Bewerbungsfrist:

    •    Beginn des Vorbereitungslehrganges: Oktober

    Hilfreiche Links:

    Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2020

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    Vom Pflegediplom zum Bachelor of Science – mit oder ohne Matura

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    Die Fachhochschule Salzburg bietet für diplomierte Pflegepersonen die Möglichkeit eines akademischen Aufbaulehrganges vom Pflegediplom zum Bachelorabschluss.

    Du kannst in nur drei Semestern den Bachelorabschluss erreichen. Dabei gliedert sich das Programm in einen zweisemestrigen akademischen Zertifizierungslehrgang, der dazu berechtigt, dich für das 6. (sprich letzte) Semester des FH Studiums Gesundheits- und Krankenpflege zu bewerben und damit nach einem Semester Studium an der FH mit dem Bachelor of Science in Health Studies abzuschließen.

    Dauer:

    •  Akademischer Lehrgang: zwei Semester
      • Beginnt im Sommersemester; ca. 9 Blöcke à 4 Tage
    • Studium an der FH: ein Semester

    Abschluss:

    • Abschlusszertifikat des Lehrganges im Schloss Urstein: Akademische*r Expert*in in der Gesundheits- und Krankenpflege
      • Damit hast du die Berechtigung, dich für den Einstieg in das 6. Semester des Bachelorstudiums Gesundheits- und Krankenpflege zu bewerben.
    • Abschluss FH: Bachelor of Science in Health Studies, BSc

    Voraussetzungen:

    • Diplom für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege; Kinder- und Jugendlichenpflege oder psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
    • Allgemeine Hochschulreife

    • Wenn keine Matura vorliegt müssen Zusatzprüfungen in Deutsch und Englisch (entspricht der Studienberechtigungsprüfung) abgelegt werden

    Kosten:

    • 4.800 Euro + ÖH-Beitrag (dzt. 20,20 Euro).
    • Für das anschließende Studium entstehen Studiengebühren von 363 Euro + ÖH Gebühren

    Hilfreiche Links:

    Zuletzt aktualisiert am: 13.10.2020

    Gewusst wie...

    Bachelorstudium: Gesundheits- und Krankenpflege

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    Angeboten wird dies an der FH Salzburg oder PMU (Paracelsus Medizinische Privatuniversität).

    Dauer: Mindestens 6 Semester

    Form: Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • Studienzulassung mit allgemeiner Hochschulreife
      • Matura oder Abitur, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

    Standort:

    • FH Salzburg: Uniklinikum LKH, Campus Urstein, Campus Schwarzach
    • Paracelsus Medizinische Privatuniversität: Kooperationen mit mehreren Lehrkrankenhäuser und Ausbildungseinrichtungen in Salzburg, Bayern, Oberösterreich
    • Die PMU bietet darüber hinaus auch ein Online Bachelorstudium Pflegewissenschaft an.

    Abschluss:

    • Bachelor of Science in Health Studies (BSc) – FH-Studium
    • Bachelor of Science in Nursing (BScN) - Ausbildung an der PMU
    • An der PMU kann neben dem Bachelor auch das Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege erlangt werden.

    Hilfreiche Links:

    Das Bachelorstudium Pflegewissenschaft 2in1-Modell ist ein Kooperationsprodukt der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität und ausgewählten Schulen für allgemeine und psychiatrische Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpflege in Österreich.

    Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2020

    Gewusst wie...

    Förderungen

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    Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

    Hilfreiche Links (Bundesländer):

    Hilfreiche Links (Österreichweit):

    Zuletzt aktualisiert am: 29.09.2020

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    CC BY

    Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

    von Daniela Walkner
    Daniela Walkner

    Über die Autorin

    Daniela Walkner

    Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

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