Wenn uns die Wörter verlassen ...

Was bleibt übrig, wenn uns die Wörter verloren gehen?

Ein philosophisches Märchen über Lügen, Wahrheiten und alles dazwischen. 

Von Carmen Bayer |
Buchtipp Sedmak Andrei Kisliak

Buchtipp

Das Land, in dem die Wörter wohnen.

von Clemens Sedmak

Es gibt Bücher, die nimmt man in die Hand und ahnt: "Dieses Buch wird mich beschäftigen." Genau so ein Buch möchte ich euch heute vorstellen. 

"Das Land, in dem die Wörter wohnen" ist ein Märchen. Ein Märchen, das durch seine einfache aber mitreisende Sprache Kapitel für Kapitel große und kleine Leser_innen durch die genügsame aber fabelhafte Welt der Wörter begleitet. 

Die Geschichte erstaunt immer wieder mit elegant umschriebenen aber umso treffsicheren Bezügen zur Gegenwart: Schönklingende Wörter die der Lüge verpflichtet sind, Begriffe wie Frömmigkeit oder Anmut, die sich um ihre Zukunft sorgen müssen und belangloses Geschwätz, dass sich im Land der Wörter als gewaltiger Sumpf manifestiert. 

All diese Entwicklungen der Sprache und damit auch des Miteinanders der Menschen stellen die Geschwister Günter, Pia und Brigitte vor große Herausforderungen. Ihrem Land sind nämlich die Wörter verloren gegangen, und es liegt an ihnen, in die Fremde zu reisen und sie wieder zurückzubringen.

Mit ihrem kindlichen Blick verstehen sie schnell die Welt der Wörter und ermöglichen es auch uns Leser_innen darin einzutauchen. Gemeinsam harren wir am Turm des Wortlosen aus, waten durch den Sumpf des Geschwätzes und treten dem Herrn der Lügen gegenüber. 

Persönlicher Eindruck

Vorweg muss ich gestehen, befangen zu sein. Denn Bücher im Kleinformat mit integriertem Lesezeichen und liebevoll gestalteten Kapitelübergängen führen bei mir zu einem ausgeprägten WILLHABEN-Effekt.

Neben den Guzis, die ein Buch bieten kann, ist "Das Land, in dem die Wörter wohnen" ein kurzer Ausflug in eine andere Welt, ein Blick durch vergessene Kinderaugen. Kinderaugen, die den Bezug zur Realität und ihren gesellschaftlichen Herausforderungen zu sehen verstehen.

Wer ein Faible für den kleinen Prinzen hat, wird auch dieses Buch nicht mehr vom Nachttisch nehmen. 

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026