Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt wurde (9 Jahre).
Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.
Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:
Fördermöglichkeiten:
Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.
Für die Förderung ist es nötig, beim AMS lehrstellensuchend gemeldet zu sein.
Ergänzung Salzburg:
Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at
Ergänzung Kärnten:
Kontakt bei WKO: Daniela Wilhelmer - Mitarbeiter:in - WKO
Kompetenz mit System (KmS) » Ausbildung nachholen | AMS
Weitere Informationen:
Lernunterlagen: Home - lap.at
(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung, ergänzt 2025 von den Netzwerken in den Bundesländern)