15 Fragen an … Hannes Fabian

Hannes Fabian, Bildungs- und Berufsberater in Kärnten

MMag. Hannes Fabian maturierte an der HTL und studierte anschließend Philosophie und Psychologie. Im Anschluss an das Studium absolvierte er erfolgreich den Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ und machte eine Ausbildung zum Anti Gewalt- und konfrontativen Ressourcentrainer. Eigentlich wollte er ja Hubschrauberpilot werden. Dann entdeckte er seine Höhenangst.

Von Marlene Dietrich-Gsenger |
Hannes Fabian

Name:     Hannes Fabian
Beruf:     Bildungs- und Berufsberater, Bildungsberatung Kärnten
Besonderheit:  Hannes ist besonders vielseitig und engagiert. Er verfügt über jahrelange Erfahrung in der Jugendarbeit und in der Betreuung von jungen Erwachsenen. Wenn er nicht gerade Zeit mit seiner Familie verbringt, leitet er einen Männerchor, entspannt beim Wäsche aufähngen oder dreht eine Runde mit seiner Vespa.

1. Wie bist Du zur BiBe gekommen?

Sehr klassisch, durch eine Zeitungsannonce auf die mich beworben habe.

2. Als Kind wäre ich gerne … geworden:

Hubschrauberpilot. Allerdings habe ich irgendwann gemerkt, dass ich Höhenangst habe.

3. Was ist aus Deiner Sicht die größte Herausforderung der heutigen Zeit?


Durch die Schnelllebigkeit und durch die Flut an Informationen, nicht sich selbst zu verlieren.

4. Was war der größte Erfolg Deines Lebens?

Da gibt es sicher viele Ausbildungshöhepunkte. Aber auch, dass ich Obmann im Pfarrgemeinderat war – dies wird ja von der Bevölkerung gewählt. Oder die Wahl zum Männergesangsverein-Obmann. Aber ich denke DER größte Erfolg ist mein Familienleben mit meiner Ehefrau und meinen zwei Kindern.

5. Was war Dein größtes AHA-Erlebnis in der Bildungsberatung?

Ich komme ja aus der Jugendhilfe, von daher hab ich die Bildungsberatung nicht gekannt. Es war also die gesamte Bildungsberatung zu Beginn ein AHA-Erlebnis für mich. Aber dann in weiterer Folge, wie viel Potenzial ich in kürzester Zeit bei den Beratungen und Workshops freisetzen konnte.

6. Ich glaube an…

Die Einsicht im einzelnen Menschen.

7. Was ist Dein Sport der Wahl?

Ich schaue gerne beim Sport zu. Vor allem Fußball und Motorsport. Fürs laufen kann ich mich momentan schwer motivieren, dafür fahre ich jetzt öfter Fahrrad mit der Familie oder gehe spazieren und wandern.

8. Mit wem hättest Du gerne ein Selfie?

Da gibt es jetzt keine spezielle Person. Es gibt so viele tolle Menschen und ein bisschen halte ich es mit Meister Eckhart: Der bedeutendste Mensch ist immer der, der dir gerade gegenübersteht.

Hannes Fabian beim Kochen

9. Bist Du eher ein Hunde- oder Katzenmensch? Warum?

Eindeutig ein Hundemensch. Hunde denken: Menschen füttern, streicheln und umsorgen mich, sie müssen Götter sein. Katzen denken: Menschen füttern mich, ich muss Gott sein.

10. Was ist für Dich so richtig entspannend?

Wäsche aufhängen und abnehmen.

11. Womit hast Du Dein erstes Geld verdient?

Naja, das war für Hilfstätigkeiten in der Familie. Aber quasi mit Lohnzettel war es bei einem Ferialpraktikum bei der Firma Pago. Ich habe dort in der Produktion gearbeitet.

12. Wenn Du als Bonus die Wahl hast zwischen einem lebenslangen Massage-Abo oder einem neuen Auto, was würdest Du wählen?

Das lebenslange Massage-Abo. Denn ansonsten bin ich motorisiert am liebsten mit meiner Vespa unterwegs.

13. Was bringt Dich zur Weißglut?

Wenn ich an meinem Sohn Dinge erkenne, die mich an mich erinnern.

14. Worüber kannst Du herzhaft lachen?

Das ist sehr oft situationsbedingt. Aber auch Komedians wie Thomas Stipsits oder Alex Kristan finde ich immer sehr lustig.

15. Hast Du ein Motto, nach dem Du lebst/arbeitest? Wie lautet es?

Also ich habe jetzt nicht wirklich ein Credo dem ich folge, dafür finde ich ist das Leben zu dynamisch – oder wie Heraklit sagte: Alles ist im Fluss.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Marlene Dietrich-Gsenger
Marlene Dietrich-Gsenger

Autorin

Marlene Dietrich-Gsenger

Marlene Dietrich-Gsenger studierte Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt Gender Studies. Sie ist begeisterte Storytellerin und brennt für Themen wie digitale Bildung, Chancengleichheit und Medienkompetenz.

InfoboxBildungsberatung Kärnten - online

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Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

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Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
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Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung: 
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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024