Asylwerbende und Arbeit

Wenn Asylwerbende nach Österreich kommen, ist ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erstmal verwehrt. Wir geben Einblick, welche Möglichkeiten dennoch bestehen.

Arbeit bedeutet nicht nur Selbsterhalt, sie gibt das Gefühl von Sinnhaftigkeit, Selbstwert und Würde. Welche Arbeitsmöglichkeiten Asylwerbende haben, könnt ihr hier nachlesen!

Von Veronika Ellecosta |
2017 09 05 Asyl Arbeit Tetyana Koryenyeva

Hilfstätigkeiten im Quartier

In organisierten Quartieren dürfen Asylwerbende Hilfstätigkeiten wie Reinigung, Küchendienst oder Transportaufgaben übernehmen. Voraussetzung ist dabei, dass diese in direktem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen. Für diese Tätigkeiten wird ein Anerkennungsbeitrag (z.B. 5 € pro Stunde) ausbezahlt. Asylwerbende sind im Rahmen der Grundversorgung krankenversichert. Eine Unfallversicherung wird empfohlen.

Gemeinnützige Beschäftigung

Einen breiteren Fächer an Angeboten bietet die gemeinnützige Beschäftigung, Arbeit, die dem Gemeinwohl dient. Sie wird von Gemeinde, Land, oder Bund ausgeschrieben und von den Asylwerbenden, die schon länger als drei Monate zum Asylverfahren zugelassen wurden, freiwillig erbracht. Dazu zählen Landschaftspflege in Parks und Sportanlagen, Tätigkeiten in Kindergärten, Schulen und anderen Sozialeinrichtungen. Aber auch Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen und Mitarbeit bei lokalen Veranstaltungen gelten als gemeinnützig. Zu beachten ist, dass die Körperschaften, die gemeinnützige Tätigkeiten anbieten, keine privaten Träger und NGOs sind.

Außerdem dürfen die Tätigkeiten nicht von Arbeitskräften des regulären Arbeitsmarktes verrichtet werden, so entsteht keine Konkurrenz zu den gewerblichen Arbeitsanbietern. Wichtig ist auch die Regelmäßigkeit der Tätigkeit: Die Asylwerbenden dürfen nicht mehr als 480 Stunden im Jahr, und nicht mehr als 24 Wochen bei einem Stundengehalt von 5 € beschäftigt werden. Außerdem darf die Anzahl von sechs Wochen am Stück, 120 Stunden, nicht überschritten werden. Generell gilt, dass aus diesen Gründen die Tätigkeiten nur über einen bestimmten Zeitraum, kürzer und unregelmäßiger ausgeübt werden. Idealerweise sind sie auf ein bestimmtes Projekt bezogen, entgehen somit dem Kriterium der Regelmäßigkeit.

Auch beim Lohn muss einiges beachtet werden: Im Falle der gemeinnützigen Tätigkeit spricht man von Anerkennungsbeitrag. Er beträgt meist zwischen 4 und 6 € stündlich. Der/die Arbeitgeber_in muss für keine Sozial- oder Haftpflichtversicherung aufkommen, sollte sich jedoch um eine Abschluss- und Haftpflichtversicherung kümmern. Dadurch, dass die Asylwerbenden verdienen, haben sie Anspruch auf einen Berufsfreibetrag. In der Grundversorgung beträgt dieser für Einzelpersonen 110 € monatlich, bei Familien pro Mitglied 80 €. Wenn Personen im Monat weniger als den Freibetrag verdienen, bleibt ihnen der gesamte. Verdienen sie mehr, wird von der Grundversorgung jene Summe abgezogen, die sie über den Freibetrag verdient haben. Wenn Personen mehr als den Betrag der Grundversorgung und Freibetrag verdienen, gelten sie als selbsterhaltungsfähig und verlieren den Anspruch auf Grundversorgung(1). Die Krankenversicherung wird wie hier ebenfalls weiter von der Grundversorgung übernommen.

Saisonarbeit

Um Zugang zur saisonalen Arbeit zu erhalten, bedarf es der Beschäftigungsbewilligung, die man beim Arbeitsmarktservice Salzburg (AMS) ansuchen kann. Auch hier gilt: Die Zulassung der Asylwerbenden zum Asylverfahren muss mindestens drei Monate zurückliegen.

Selbstständige Tätigkeit

Asylwerbende, die sich dafür entscheiden, eine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr auszuüben, dürfen dies ab dem dritten Monat nach Zulassung zum Asylverfahren tun. Das Gewerbe muss vorher bei der Wirtschaftskammer angemeldet werden. Zusätzlich ist eine Beschäftigungsbewilligung nachzuweisen, sie man beim AMS erhält.

Die freien Gewerbe werden nach verschiedenen Kriterien in drei Kategorien unterteilt:

  1. Freie Gewerbe wie Werbegrafik, Pressefotografie und Personenbetreuung verlangen keinen Befähigungsnachweis.
  2. Reglementierte Gewerbe hingegen schon. Berufe wie Friseur, Maler, Fahrradtechnik und Fremdenführung setzen außerdem eine Ausbildung voraus, die in Österreich anerkannt wird.
  3. Zuletzt gibt es noch sogenanntes sensibles Gewerbe, wozu Baumeister, Reisebüros und Elektrotechnik zählen. Vor Gewerbeantritt muss hier eine Zuverlässigkeitsprüfung abgelegt werden.

Grundsätzlich dürfen Asylwerbende Tätigkeiten nachgehen, die vom regulären Arbeitsverhältnis abweichen und dadurch in keiner Konkurrenz stehen. Haben sie bereits den Status der anerkannten Flüchtlinge, Subsidiär Schutzberechtigten oder Menschen mit humanitärem Aufenthaltstitel erreicht, dürfen sie jeder Beschäftigung nachgehen.

1 Vgl. Pfeil, Walter: Rechtsprobleme der Beschäftigung von AsylwerberInnen, 2011, in: „Arbeit für Asylwerbende. Land Salzburg“ unter goo.gl/tYfeGq

Eine kompakte Zusammenfassung rund um Asyl und Arbeit findet ihr hier:

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Information: financial support - Pashtu

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CC BY

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von Veronika Ellecosta
Veronika Ellecosta

Autorin

Veronika Ellecosta

Veronika Ellecosta ist Wahlsalzburgerin auf Zeit. Und irgendetwas zwischen italophiler Studentin der Romanistik, literaturaffiner fast-Germanistin und Journalistin in den Kinderschuhen bei Fräulein Floras Favourite Hangouts.

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Infoboxwaff: Beratungs- und Förderleistungen in Wien

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Grundsätzlich bietet der waff kostenlose und individuelle Beratung für berufliche Entwicklungschancen von beschäftigten Wiener:innen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen. Neben beschäftigten Wiener:innen gibt es gemeinsam mit dem AMS Wien auch Angebote für arbeitssuchende Wiener:innen.

Bildungskonto: Das Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer:innen (BIKO) fördert Wiener:innen, die sich beruflich weiterbilden oder einen höheren Abschluss erlangen möchten und steht allen Wiener:innen je nach Einkommen, Arbeitsmarktstatus und beruflichem Ziel bei anerkannten Bildungsträgereinrichtungen zur Verfügung. Das Bildungskonto mit maximal € 500 ist für alle Wiener:innen (Beschäftigte und arbeitslos Gemeldete). Im Rahmen des Bildungskontos werden anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000 refundiert. Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000 gewährt.

Chancen-Scheck des waff: Der Chancen-Scheck ist das Förderinstrument für die Zielgruppe des Qualifikationsplans Wien 2030. Beschäftigte, die keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung haben oder Personen, die zwar über einen höheren Abschluss verfügen, aber dennoch dequalifiziert arbeiten, erhalten mit dem Chancen-Scheck eine besonders attraktive finanzielle Förderung für Aus- und Weiterbildungsvorhaben von bis zu 5.000 Euro. Mit dem Chancen-Scheck werden berufliche Weiterbildung und das kostenlose Nachholen von Lehr- und anderen Bildungsabschlüssen gefördert. Damit verbunden ist in der Regel die Ausstellung eines Qualifikationspasses, der Qualifikationen, Kompetenzen, berufliche Entwicklungsziele und Bildungsschritte dokumentiert und zum Erreichen des individuellen Bildungsziels beitragen soll.

FRECH – Frauen ergreifen Chancen – Beratung und Qualifizierung: Bei FRECH handelt es sich um ein Programm für beschäftigte Frauen in Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung in Form einer Neuorientierung, Höherqualifizierung und/oder Weiterentwicklung anstreben. Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozess- und Laufbahnberatung, welche gegebenenfalls durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 5.000 Euro ergänzt werden kann. Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung digitaler und klimaschutzrelevanter Kompetenzen können ebenfalls gefördert werden. Darüber hinaus werden berufsbezogene Workshops und Vorträge angeboten. Frauen können dabei von einer umfassenden individuellen Beratung, Workshops und Vorträgen sowie einer finanziellen Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung profitieren.

Karenz und Wiedereinstieg: Das Programm bietet Personen vor, während und nach einer Berufsunterbrechung (Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz) frühzeitige Information und präventive Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg. Die Beratung kann durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Kosten bis max. 4.000 Euro ergänzt werden. Darüber hinaus werden themenspezifische Gruppenveranstaltungen mit gelegentlicher Kinderbetreuung angeboten.

Ausbildungsinitiative Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik: Die Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik wendet sich an beschäftigte Wiener:innen, die ein berufsbegleitendes Studium in den genannten Bereichen anstreben. Ziel ist es, mehr Frauen in berufsbegleitende Fachhochschulstudiengänge zu bringen und damit langfristig mehr weibliche Fachkräfte für den Wiener Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Programm bietet umfassende prozessorientierte Beratung wie auch Coachingangebote. Vor dem Studium wird die berufsbegleitende Vorbereitung auf ein Studium gefördert, unter anderem durch eine Vorqualifizierungsmaßnahme an der Hochschule Campus Wien. Nach Studienplatzzusage werden geförderte Kurse begleitend zum ersten Studienjahr, z.B. eine berufsbegleitende Begleitqualifizierung für Bachelor-Studiengänge an der FH Technikum Wien, ein Stipendium für ausgewählte Bachelor- und Masterstudiengänge (12.000 Euro für BA-Studiengänge, 9.000 Euro für MA-Stiudiengänge) sowie zahlreiche Workshops, Vernetzungsveranstaltungen und Kooperationen mit Unternehmen und Fachhochschulen bereitgestellt. Ergänzend werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie Begleitung bis über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus angeboten.

Sonderprogramm Lehrlinge: Der waff kann auf Grundlage des Antrags eines Lehrlings mit Wohnsitz in Wien die Vorfinanzierung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung übernehmen, die dem waff von der Wirtschaftskammer Wien refundiert werden. Ergänzend werden auch die LAP-Vorbereitungskurse, die im Rahmen des Projektes Qualifizierungsmanagement eingereicht werden, gefördert.

Weiterbildungsinformation Wien: Der waff führt eine umfassende, aktuelle Weiterbildungsdatenbank unter weiterbildung.at, die eine anbieterneutrale Entscheidungsgrundlage für die Auswahl einer passenden Aus- und Weiterbildung darstellt.

Wiener Ausbildungsgeld:  Mit dem Wiener Ausbildungsgeld sollen mehr Menschen für längere Ausbildungen und die anschließende Berufstätigkeit in vom Mangel an Fachkräften geprägten Bereichen gewonnen werden. Da die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um eine längere Ausbildung finanziell abzusichern, hat Wien im Jahr 2021 mit dem Wiener Ausbildungsgeld eine finanzielle Lücke geschlossen. Die Leistung richtet sich an beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen und ermöglicht diesen im Vorfeld einer Beschäftigung die Teilnahme an länger dauernden Ausbildungen (mindestens 12 Monate) im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung sowie anderen arbeitsplatznahen Qualifizierungen. Das Wiener Ausbildungsgeld wird für Ausbildungen in den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (beispielsweise: Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik in Kooperation mit der Magistratsdirektion und Unternehmen der Stadt Wien) und andererseits für Qualifizierungen in klimaschutzrelevanten Berufen sowie im Bereich IKT/Digitalisierung gewährt. Es unterstützt die Teilnehmer:innen während der gesamten Dauer der Ausbildung mit monatlichen Zahlungen, die einen Mindestbetrag von rund € 1.550 monatlich sicherstellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich relevanten Beschäftigungssegmenten geleistet. Die Gewährung des Wiener Ausbildungsgeldes ist subsidiär zu Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter.

Zahlreiche Studien belegen, dass eine finanzielle Absicherung der Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter ist.

Jugendstiftung Wien: Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und des Fachkräftebedarfs der Wiener Wirtschaft haben der waff und das AMS Wien mit der Jugendstiftung Wien ein erfolgreiches Instrument zur Qualifizierung von jungen Erwachsenen ins Leben gerufen. Im Eintrittszeitraum von Jänner 2025 bis Dezember 2028 werden insgesamt 1.000 umstiegs- und aufstiegsorientierte junge Wiener:innen im Alter von 18 bis 24 und mit Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug durch gezielte Aus- und Weiterbildung unterstützt. Die Maßnahme umfasst eine Phase der Berufsorientierung, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Die Möglichkeiten reichen hierbei vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien. Hier soll einerseits auf bestehenden Qualifikationen der Teilnehmer:innen aufgebaut und begonnene Ausbildungen abgeschlossen werden und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet werden (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung wird im Rahmen der aktiven Arbeitsuche intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Da eine finanzielle Absicherung der Lebenserhaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter darstellt, ist zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine monatliche ausbildungsbedingte Zuschussleistung in Höhe von € 300 vorgesehen.

Frauenstiftung Wien: Die Frauenstiftung Wien richtet sich an Frauen ab 25 Jahren ohne Berufsausbildung und mit Arbeitslosengeldbezug, wobei der Fokus auf Wiedereinsteigerinnen liegt. Ihr Ziel ist es, den Teilnehmerinnen eine Qualifizierung zu ermöglichen und sie beim (Wieder)-Einstieg als Fachkraft in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Rahmen des mit August 2025 gestarteten Pilotprojekts ist innerhalb von einem Jahr der Eintritt von 100 Frauen vorgesehen. Ähnlich wie bei der Jugendstiftung ist auch hier zu Beginn eine Phase der Berufsorientierung vorgesehen, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Dabei wird einerseits auf den bestehenden Qualifikationen der Teilnehmerinnen aufgebaut und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung – die Möglichkeiten reichen vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien – wird intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Um entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen und die Lebenserhaltungskosten abzusichern ist ein monatlicher Ausbildungszuschuss in Höhe von € 300 zusätzlich zum Arbeitslosengeld vorgesehen.

Wiener Pflegeausbildungsprämie: Die Pflegeausbildungsprämie ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in der Höhe von 658,40 Euro für Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren. Damit sollen strukturelle und finanzielle Anreize gesetzt werden, um Ausbildungen in diesen Bereichen attraktiver zu gestalten. Die Pflegeausbildungsprämie kann Personen gewährt werden, die eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (z.B. Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz) bzw. eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf (z.B. Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuung in Alten- oder Behindertenarbeit) absolvieren.

Kursförderungen für Arbeitnehmer*nnen in Wien – waff
 

Diese Informationen wurden uns vom waff im Februar 2026 zur Verfügung gestellt.