BiBer Leseempfehlungen Juni 2017

3 Bücher für das Basiswissen Rechnen zum Erklären und selber Üben im Vergleich

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
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Buchtipp

Ich hab den Durchblick 4 - Rechnen 4. Klasse Volksschule

von Henrietta Bacovsky und Christine Drexler

Aufgrund der leicht nachvollziehbaren Schritt-für-Schritt-Erklärungen sehr zu empfehlen, wenn in den Grundrechenarten noch keine bis wenige Vorkenntnisse vorhanden sind. Mit 38 Seiten eher zum Erklären und ersten Üben als zum ausgiebigen Lernen. Kindliche Aufmachung mit Zeichnungen an den Seitenrändern. Auch gut geeignet, wenn der /die Übende noch geringe Deutschkenntnisse hat. Gut gegliedert und übersichtlich.

Persönlicher Eindruck

Mein Favorit für die absoluten Basics ohne Voraussetzung von Vorkenntnissen!

Verlag

G&G Verlag, Wien

Buchtipp

Kompetent aufsteigen – Mathematik - Erfolgreich starten in die AHS und NMS

von Susanna Jarausch und Ilse Stangl

Mit 100 Seiten umfangreicher als "Ich hab den Durchblick". Zusätzlich zu den Grundrechenarten werden einfache Schlussrechnungen erklärt. Am Ende jedes Kapitels kann man seine Fähigkeiten in einem Quiz überprüfen. Viele schriftliche Erklärungen, die sehr gute Deutschkenntnisse voraussetzen, bereits mathematisches Fachvokabular verwenden und über Grundkenntnisse hinaus gehen.

Persönlicher Eindruck

Für meinen Geschmack für die Stufe Basiswissen Rechnen zu textlastig und kompliziert erklärt.

Verlag

G&G Verlag, Wien

Buchtipp

Durchstarten Mathematik Übungsbuch 4. Klasse Volksschule

von Edith Brunner und Gabriele Aichberger

Mit 144 Seiten das umfangreichste der drei Bücher, daher auch die meisten Übungsbeispiele. Mit Rechenrätseln aufgelockert. Viele für Anfänger passende und lebensnahe Übungsbeispiele in leichtem Deutsch. Klar strukturiert.

Persönlicher Eindruck

Sehr gut zum Üben und Festigen der Grundkenntnisse.

Verlag

Veritas Verlag, Linz

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026