Der Businessguide für deinen Traum

Tipps, um deine Ziele zu verwirklichen!

Unser Buchtipp richtet sich besonders an Frauen mit großen Zielen. Erfahre, was du brauchst, um deine Geschäftsidee zu verwirklichen. 

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Frauenpower Buchtipp MichellePatrickPhotographyLLC

Buchtipp

She‘ so boss. Der Businessguide für deinen großen Traum

von Stacy Kravetz

"Dieses Buch ist ein Motivationskick für alle, die mit dem Gedanken spielen, ihre eigene Geschäftsidee endlich in die Tat umzusetzen und ihre eigene Chefin zu werden."

Viele Frauen haben große Träume: ein Online-Magazin starten, ein Produkt entwickeln, ein Unternehmen gründen oder mit ihrer künstlerischen Leidenschaft Karriere machen. Aber wenige wagen tatsächlich den Schritt um ihre Selbstständigkeit zu beginnen.

Die Journalistin Stacy Kravetz zeigt praxisnah was es braucht, um sich selbständig zu machen und eine Geschäftsidee erfolgreich zu entwickeln, umzusetzen und zu positionieren. Sie gibt Tipps zu zahlreichen Fragen, wie zum Beispiel: Wie finanziere ich meine Geschäftsidee? Was brauche ich für ein gutes Marketing? Wie beziehe ich Netzwerke, vor allem Sozial-Media-Kanäle mit ein? Wie mache ich mir die Entwicklungen der Digitalisierung zu Nutze?

Persönlicher Eindruck

Das Buch berstet förmlich vor: "Yes, you can! – Du schaffst es, der Schlüssel zum Erfolg liegt in deiner Hand."  Jede Selbstständigkeit beginnt mit dem festen Glauben an die eigene Geschäftsidee. 

Die Autorin richtet sich speziell an Frauen, appelliert an ihren Mut, ihre Beharrlichkeit und daran, die innere Zweiflerin hintan zu stellen. In jedem Kapitel kommen Frauen zu Wort, die selber Start-ups gegründet haben und beschreiben, wie sie mit Herausforderungen umgegangen sind. 

Der amerikanische Hintergrund des Buches ist eindeutig erkennbar. Die Denkanstöße gehen nicht weiter in die Tiefe, sind aber dennoch nützliche Hinweise, die auch hier in Österreich zu beachten sind. 

Wem empfehle ich das Buch: 
Allen, die sich selbstständig machen wollen und dafür noch Motivation und Tipps suchen.

Verlag

Ariston Verlag, 2018

Zusätzliche Infos

Gesehen in der Bibliothek der BiBer Bildungsberatung

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung