Die Alten werden immer jünger

Die Arbeitslosenquote steigt, der Arbeitsmarkt verändert sich - die Gesellschaft überaltert, das ist nichts Neues.

Neu ist, dass älter sein bereits ab 40 beginnt. Immer jünger werden also die "älteren Arbeitskräfte", die ihren Arbeitsplatz verlieren.

Von Claudia Weiß |
2017 09 26 dieAlteniStock

Teilweise bereits mit Anfang 40 werden sie ausgetauscht – gegen jüngere, die billiger sind. Keine Frage, dass sich ein solcher Umgang extrem negativ auf die aus der Arbeitswelt Entlassenen auswirkt: verminderter Selbstwert und Existenzängste werden zum Alltag. Hinzu kommt, dass diese Menschen kaum Hoffnung auf einen Wiedereinstieg haben. In einer Umfrage geben 73% der Befragten an, eher schwer beziehungsweise sehr schwer einen Job zu finden. Die Definition von Alter in unserer Gesellschaft und der Umgang damit sollte uns daher nachdenklich stimmen. Denn wir sind zwar mit 45 bereits zu alt für den Arbeitsmarkt, nach Anhebung des Frauenpensionsalters müssen wir uns zum Beispiel aber noch 20 Jahre auf diesem Arbeitsmarkt halten. Hier ist auf jeden Fall die Politik gefragt, neue Modell anzudenken und natürlich muss auch gesellschaftspolitisch etwas geschehen. Männer sollten erkennen, dass Veränderungen der Strukturen ihnen gleichermaßen zugutekommen und Feminismus allen hilft. Davon profitieren laut Weltbank wiederum die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Politik.

Was konkret kann man also tun?

Bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder einem gewünschten Arbeitsplatzwechsel ist wichtig:

  • Umgehend Unterstützung holen, vor allem den Verlust mit professioneller Hilfe aufarbeiten, sich so rasch wie möglich mit dem aktuellen Arbeitsmarkt auseinandersetzen.
  • Netzwerke aktivieren und die eigenen Fähigkeiten überprüfen beziehungsweise ergänzen ist ebenfalls hilfreich.
  • Empfehlenswert ist auch der frühzeitige Kontakt zu einer Beratungseinrichtung.
  • Wichtig ist auf jeden Fall die Erkenntnis, dass Arbeitslosigkeit kein Einzelschicksal darstellt und nicht immer auf die eigene Person zurückgeführt werden kann.
  • Dann gilt es, Selbstwert und Selbstvertrauen wieder zu finden, die eigenen Ressourcen wertzuschätzen und mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes abzugleichen.
  • Sich mit dem Scheitern auseinanderzusetzen ist ebenso unumgänglich wie die Erweiterung der Perspektiven hinsichtlich neuer Berufsfelder - sozusagen ein Abstrahieren der Kompetenzen. Denn nur so lassen sich Bewerbungsstrategien entwickeln und die Chance für berufliche Veränderung entsteht.

Ein neuer Arbeitsplatz kann auch ein Neubeginn sein, um die eigenen Stärken und Fähigkeiten noch mehr einzubringen.

Das Projekt Frauen 40plus von Frau & Arbeit gfreift die Problematik der "immer jüngeren Alten" auf und hilft Frauen auf den Weg der beruflichen Neuorientierung.

Frau & Arbeit ist etablierte Anlaufstelle im Bundesland Salzburg für Frauen in beruflichen Veränderungsprozessenund Expertin in Sachen Frauen & Arbeitsmarkt.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024