Die kleinste Familie der Welt

Alleinerziehenden-Glück steht und fällt mit Solidarität!

Von Christina Repolust |
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Buchtipp

Die kleinste Familie der Welt. Vom spannenden Leben allein mit Kind

von Bernadette Conrad

Bernadette Conrad hat sich auf den Weg zu Ein-Eltern-Familien gemacht, hat mit alleinerziehenden Müttern beziehungsweise Vätern Kaffee getrunken, ist mit ihnen und den Kindern spazieren gegangen, hat viel gesehen und einiges davon aufgezeichnet.

Zuvor stellt sie eines klar: Elternpaare sollen hier in ihrer Bedeutung keinesfalls geschmälert werden, aber die anderen, die Alleinerzieher_innen eben auch nicht! Bernadette Conrad geht es um die Dynamik, den Umgang mit Freiheit und Schutz in Mini-Familien: Wie gelang es ihr – und manchmal auch nicht – den Gefühlsausbrüchen ihrer Tochter angemessen zu begegnen? Wie schaffte sie es, zu arbeiten und ihr Kind gut zu versorgen, wann fehlte ein ausgleichender Erwachsener und wie kam sie zu ihrer Weihnachtsfamilie?

Persönlicher Eindruck

Ja, es gibt sie, die Erwachsenen, die Kinder einfach lieben können, ohne mit ihnen verwandt sein zu müssen. Hier wird keine Situation schöngeredet, nur dürfen auch schöne Situationen, glückliche Momente auch sein, müssen nicht sofort relativiert werden. Mit der Autorin zu Cornelia Funke zu reisen, die durch den plötzlichen Tod ihres Mannes zur Alleinerzieherin mit zwei Pubertierenden in L. A. wurde und ihr auf diversen Reisen durch die USA zu folgen, ist faszinierend und anregend.

Hier will niemand werten oder bewerten, wohl aber klar aufzeigen, was es heißt, allein erziehend zu sein:

„Ich möchte Auskunft geben über die Vielfalt in Alleinerziehenden-Familien und Türen zu neuen Aspekten aufstoßen.“

Verlag

btb. Verlag

Zusätzliche Infos

Bernadette Conrad ist Literatur- und Reisejournalistin, hat unter anderen das Buch  „Die vielen Leben der Paula Fox“ geschrieben und, ja, genau so, sie ist Alleinerzieherin. Obwohl sie für renommierte Zeitungen wie „Die Zeit“ oder die „NZZ“ reist und schreibt, ist es ihr gar nicht fremd, mit prekären Lebenssituationen konfrontiert zu sein.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026