"Du kannst was!" – weltweit?

Wie entstehen Projekte dieser Art und gibt es jemanden, der den Prüfer prüft?

Wir haben einen besonderen Einblick in die Entwicklung von neuen Anerkennungsverfahren bekommen.

Von Franz Fuchs-Weikl |
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Februar 2017 in Dijon: Ein Einwanderer aus Nordafrika, Hilfsarbeiter, nur die Pflichtschule abgeschlossen, arbeitslos. Niedrigqualifiziert, bildungsfern, chancenlos? Von wegen: Seine Augen glänzen vor Stolz. Berufserfahrung zu schätzen und diese auch für formale Qualifikationen (beispielsweise als Hilfskraft den Lehrabschluss nachholen) anzuerkennen ist ein wichtiger Meilenstein für das Lebensbegleitende Lernen und in Österreich noch relativ neu. Andere Länder wie Frankreich und die Niederlande verfügen hier über viel mehr Erfahrung, die wir uns zu Nutze machen können.

Franz Fuchs-Weikl, Referent für Bildung, Jugend und Kultur in der AK Salzburg, erzählt uns, was bei einem länderübergreifenden Austausch (sog. Peer Review) von Expert_innen zur Anerkennung von Kompetenzen vor sich geht. Ein seltener Blick hinter die Kulissen wird uns gewährt. Die Rede ist von einem Interview mit einem Kandidaten der französischen Variante der Kompetenzanerkennung, das ich gemeinsam mit einer Berufskollegin aus den Niederlanden im Zuge einer Peer Review heuer im Februar geführt wurde.

Worum geht es?

Die Verbindung aus Peer Review und Kompetenzanerkennung ist Inhalt des ERASMUS+ Projekts. Im Rahmen dessen überprüfen 10 Einrichtungen aus 7 Ländern wechselseitig ihre Vorgehensweisen und Projekte, tauschen Know-how und helfen sich somit gegenseitig in der Qualitätsentwicklung und Innovation.

Das Eingangsbeispiel beschreibt, worum es bei der Anerkennung von Kompetenzen geht. Menschen lernen das Meiste im täglichen Leben und im Beruf. Der Kandidat aus Frankreich hat jahrelang als Hilfsarbeiter im Baugewerbe gearbeitet und sich dabei viele Kompetenzen angeeignet. Das einzige, was ihm noch fehlte, war ein entsprechender formaler Abschluss. Die Grundidee besteht darin, Kompetenzen sichtbar zu machen, mit einem Standard / formalen Bildungsabschluss zu vergleichen und anzuerkennen.

Zitat

Im Zuge der Peer Reviews habe ich einen Einblick in die Techniken von Frankreich und den Niederlanden erhalten. Die Schritte zur Kompetenzfeststellung in diesen Ländern sind mit dem österreichischen Projekt „Du kannst was!“ vergleichbar.

Von Frankreich und den Niederlanden lernen.

Frankreich und die Niederlande sind insofern weiter als wir in Österreich, da sehr viele Berufs- und Bildungsabschlüsse über den Weg der Anerkennung zugänglich sind. In Frankreich sind mehr als 10.000 Qualifikationen (inkl. universitärer Abschlüsse!) zugänglich. Auch in den Niederlanden können Arbeitsmarktqualifikationen und Bildungsabschlüsse auf diesem neuen Weg erreicht werden.

Warum braucht es eine ähnliche Strategie in Österreich?

In Österreich gibt es derzeit noch kein übergreifendes System der Anerkennung. Einzelne gesetzliche Regelungen und Wege stehen nebeneinander. Unsere Bildungswege werden flexibler und das Lernen ist ein Leben lang wichtig.

Menschen mit geringer (formaler) Qualifikation kommen am Arbeitsmarkt immer mehr unter Druck. Wir sind mit Zuzug aus aller Welt konfrontiert und die Demografie bringt eine Alterung der Gesellschaft mit sich. Gerade im Erwachsenenalter ist es sehr schwierig, eine komplett neue Ausbildung zu beginnen. Durch Familie und Beruf sind die Zeitbudgets meistens viel knapper als in der Jugend.

Es braucht daher eine erwachsenengerechte "zweite Chance", die auf Vorwissen und erworbenen Kompetenzen aufbaut.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Franz Fuchs-Weikl
Franz Fuchs-Weikl

Autor

Franz Fuchs-Weikl

Franz Fuchs-Weikl ist Stellvertretender Geschäftsführer am bfi. Er hat viel Freude am Thema Bildung und vertritt die Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnet.

InfoboxProjekt: "Du kannst was!"

Inhalt anzeigen

„Du kannst was!“ hilft dir, dank des raschen und unkomplizierten Verfahrens zum Lehrabschluss zu kommen. Nutze deine Fähigkeiten und hol dir deinen Berufsabschluss!

Voraussetzungen:

Wenn du ...

  • schon lange in einem Beruf arbeitest, aber keine Ausbildung gemacht oder diese abgebrochen hast,
  • viel Erfahrung in einem Beruf, aber keinen Abschluss hast,
  • deinen Berufsabschluss im Ausland gemacht haben und dieser in Österreich nicht anerkannt wird,
  • mindestens 22 Jahre alt bist,
  • deine Chancen im Berufsleben verbessern willst

und deine Berufserfahrung in einem dieser Berufe hast: (Berufsliste für Salzburg)

  • Betriebslogistiker:in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Einzelhandelskaufmann/-frau
  • Großhandelskaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Metalltechniker:in
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Berufskraftfahrer:in
  • Speditionskaufmann/-frau

Wenn dein Beruf hier nicht vertreten ist, du jedoch auch gerne an "Du kannst was!" teilnehmen möchtest, frag einfach nach, bei genügend Teilnehmer:innen ist eine Ausweitung der Berufe möglich!

Schreib ein Mail an: dukannstwas@ak-salzburg.at oder ruf an: 0662 88 30 81-555

Hilfreiche Links:

"Du kannst was!" ist eine Projektpartnerschaft der AK-Salzburg, AMS-Salzburg, BFI, Europäischer Sozialfonds, Land Salzburg, OEGB, TAZ Mitterberghütten, WIFI & Wirtschaftskammer.


Gibt es "Du kannst was!" auch außerhalb von Salzburg?

In einigen Bundesländern wird "Du kannst was!" noch angeboten, teilweise auch unter einem anderen Namen:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026