Ein beruflicher Neubeginn mit 56

Loslassen erlaubt - auch in der spätberuflichen Phase ist eine Neuorientierung sinnvoll

Annalena ist 56 Jahre alt, alleinstehend und lebt in LienzMit 56 Jahren blickt sie auf ein Arbeitsleben mit vielen Höhen und Tiefen zurückFünf Jahre vor ihrem Pensionsantritt wagt sie noch einmal einen beruflichen Neubeginn. Wie die Bildungsberatung bei einer Neuorientierung von älteren Arbeitnehmer*innen helfen kann, erfährst du in diesem Beitrag. 

Von Annelies Mutschlechner (Gastautor:in) |
Loslassen erlaubt Blog Foto

Wenn die Arbeit krank macht

Annalena hat die Lehre zur Kellnerin absolviert, dann in verschiedenen Branchen gearbeitet - überall dort, wo sie Arbeit gefunden hat. Mit zunehmendem Alter musste sie feststellen, dass sie am Arbeitsmarkt nicht mehr so gefragt ist. So kam es, dass sie in der Fleischerei ihres Cousins im Verkauf angefangen hat.

Zitat

Der kennt mich, der weiß, dass ich anpacken kann.

Die harte Arbeit in einer Fleischhauerei macht sie seit gut sechs Jahren. Ihr Körper zeugt davon: “Mehrere Knie-Operationen, in den Schultern brauche ich alle paar Monate eine Behandlung, so dass ich die Schmerzen aushalten kann und dass ich die Arbeit weiter packe. Aber wie lange geht das noch so?” 

Die Jahre vergehen und immer öfter fragt sie sich, ob das schon alles gewesen ist? Muss das so sein, dass sie nach der Arbeit erschöpft nachhause kommt und sich hinlegen muss, weil sie ihre Arme und Beine nicht mehr belasten kann? 

Zitat

Das halte ich keine fünf Jahre mehr aus!

Ein beruflicher Neubeginn mit 56? Ja, und ob!

“Ich habe immer gearbeitet, seit meinem 15 Lebensjahr. Und nun habe ich noch fünf Jahre bis zur Pension.” 

Doch mit 56 noch einmal neu anfangen? Eine sichere Stelle kündigen und einen neuen Beruf suchen? So kurz vor der Pension noch einmal neue Wege gehen?  

Ja, wird ihr von der Bildungsberatung versichert! Auch mit 56 gilt: Loslassen der Arbeitsstelle ist erlaubt oder wenn man/frau loslässt werden die Hände frei! 

Wie kann mich die Bildungs- und Berufsberatung dabei unterstützen? Um welche Fragestellungen kann es gehen? Ich haben folgend ein paar Beispiele angeführt, die dazu beitragen können, einen ersten Schritt zu wagen, um sich nach neuen Möglichkeiten umzuschauen:  

  •  Arbeit als Wert Welche Werte kennen Sie noch?

  • Lebensqualität Ist die Frage danach erlaubt? Wie sorgen Sie dafür? 

  • Glücksrad Läuft sonst alles rund in Ihrem Leben? 

  • Angebot Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in meiner Region?  

  • Muse Was machen Sie in der Freizeit, Hobby? 

  • Kompetenzen sichtbar machen Was können Sie gut und macht Freude? 

  • Wunderfrage Was wollten Sie immer schon einmal machen? 

  • Step by Step Welche Ideen (für Veränderung) gibt es und wie sehen die ersten Schritte dahin aus? 

  • Persönliches Umfeld Wie kann ich mein Netzwerk und meine Ressourcen aktivieren und für mich nutzen?   

  • Geografie Wie ist die regionale Arbeitsmarksituation und wie sehen meine Möglichkeiten darin aus?   

Loslassen erlaubt

Mit diesen Themen hat sich Annalena in der Bildungsberatung auseinandergesetzt und letztendlich nach einiger Zeit eine für Sie tragbare Lösung gefunden: Annalena betreut nun ein älteres Ehepaar, hilft bei der Bewältigung des Alltags in einem Teilzeitjob, der Ihr Grundeinkommen sicherstellt. Zusätzlich hat sie Ihr Hobby zum Beruf gemacht, das Kochen. Sie bietet ein kleines, aber feines Catering für Feste und Feiern an, bei dem Produkte der Region und der Jahreszeit entsprechend verarbeitet und ansehnlich präsentiert werden. Dieses Angebot wird in Ihrem Bezirk nicht zuletzt wegen ihres großen Netzwerkes gut angenommen und stößt auf reges Interesse. So kann sie ihr Einkommen aufbessern durch eine Arbeit, die gefragt wird, Freude bereitet, bewältigbar ist und zudem nachhaltig über den in 5 Jahren zu erwartenden Pensionsantritt hinaus weiter betrieben werden kann. Wenn sie das dann noch will… 

Neuorientierung in der Späterwerbsphase (50+)

Es ist nicht einfach, sich im Späterwerb (Arbeitnehmer*innen ab 50+) neu zu orientieren, ein neues Berufsbild zu erreichen, bzw. in einem neuen Job sein Auslangen zu finden. Zudem ist derzeit auch krisenbedingt die Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen und somit sind die Jobchancen noch einmal rarer.  

Es braucht Mut und Motivation, sich zunächst einmal gedanklich auf eine Neu-bzw. Umorientierung einzulassen, ohne gleich schon den sicheren Job zu kündigen. Konkrete Schritte folgen erst nach reiflicher Information, Orientierung und Reflexion.  

Wer nicht versucht – zumindest erstmals im Gedanken – oder wie ein Sprichwort sagt: wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Die Bildungsberatung unterstützt dabei. 

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxBildungsberatung Tirol - online

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aktualisiert: Juni 2024

InfoboxWiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit (45+)

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Personen über 45, die ein halbes Jahr arbeitslos sind, werden österreichweit mit speziellen Angeboten des AMS gefördert.

Salzburg

Arbeit hat Zukunft (AhZ): Kostenlose Beratung und Unterstützung für arbeitssuchende Personen sowie für jene, die sich beruflich neu orientieren möchten.

Die individuell zugeschnittenen Einzelcoachings beinhalten:

  • eine umfassende berufliche Situationsanalyse
  • Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • sowie bei zielgerichteten Bewerbungsaktivitäten.

Zur Website: Arbeit hat Zukunft

Wien

Early Intervention 50+ : bietet arbeitsuchenden Personen über 50 Jahren Beratung, Vermittlungsunterstützung und Unterstützung bei der Arbeitsuche. Beratungen sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Bosnisch / Kroatisch / Serbisch, Türkisch, Russisch, Ungarisch und Ukrainisch.

Kontakt: Tel.: 01 9346590, E-Mail: office@move-ment.at

Zur Webiste: Early Intervention

BBE 50+, Zentrum für Kompetenz und Erfahrung: ist eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Personen 50+, die beim AMS Wien als arbeitssuchend vorgemerkt sind.

Unterstützung in Form von:

  • einer persönlichen Age-Beraterin / einem persönlichen Age-Berater,
  • individueller Beratung,
  • Firmenkontakte mit Interesse an Arbeitnehmer_innen der Altersgruppe 50+,
  • Einzelgesprächen, für einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten.

Zur Website: BBE50+

Neue Wege für Personen ab 30 Jahre: unterstützt als arbeitsuchend vorgemerkte Personen ab diesem Alter.

Angebote:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • Absolvierung von individuell zusammengestellten Modulen
  • Erstellung eines Kompetenzprofils
  • Begleitende Unterstützung durch BetriebskontakterInnen und Einzelcoaches
  • Vermittlung in den Arbeitsmarkt
  • Individuelle Qualifizierung

Hilfreiche Links:

Kärnten

Chance Ältere: bietet Personen über 55 Jahren die Möglichkeit, sozialpädagogisch begleitet eine Anstellung bei einem gemeinnützigen Dienstgeber bis zum „offiziellen“ Pensionsantritt zu erhalten.

Zur Website: Chance Ältere/4everjoung.at

    Steiermark

    STOP and GO! 45+: Abklärung und Vermittlung ist eine individuelle Beratung speziell für arbeitsuchende Personen über  
    45 Jahre, mit dem Ziel, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erarbeiten und Lösungswege zu finden, um
    wieder rasch am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Zur Website: STOP&GO Abklärung,STOP&GO Vermittlung

    Zuletzt aktualisiert am: Juni 2024

    InfoboxWiedereingliederungsteilzeit

    Inhalt anzeigen

    Nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).

    Um wie viel kann ich die Arbeitszeit reduzieren?

    • um min. 25% bis max. 50%

    Wie steht es um die Entlohnung? 

    • Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von ein­em Durchschnittsentgelt ausgegangen. Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.

    Das Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld, das heißt, Sie bekommen aliquot 60 Prozent von Ihrem bisherigen Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.

    Welche Schritte muss ich unternehmen, um in Wiedereingliederungsteilzeit gehen zu können?

    • Sprich mit deinem Arbeitgeber/ deiner Arbeitgeberin, ob er oder sie dir eine Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht. Gibt es grünes Licht aus deinem Unternehmen, stellt sich die Frage, wer die arbeitsmedizinische Abklärung vornimmt. Das kann eine Ärztin oder ein Arzt im Betrieb oder bei Fit2Work sein.
    • Gemeinsam mit Arzt/Ärztin und Arbeitgeber:in erstellst du einen Wiedereingliederungsplan. Auf der Basis des Wiedereingliederungsplans schließt du mit deinem/r Arbeitgeber:in eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung. Dabei muss der Betriebsrat einbezogen werden, sofern vorhanden.
    • Schicke den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an deine Krankenversicherung und beantrage das Wiedereingliederungsgeld. Das geht ganz formlos mit einem Satz und kann auch von Fit2Work erledigt werden, falls du dort betreut wirst.
    • Der chefärztliche Dienst deiner Krankenkasse prüft, ob alle Voraussetzungen passen und informiert dich, ob du die Leistung bekommst.

    Hilfreiche Links:

    ·         Wiedereingliederungsteilzeit AK-Salzburg

    Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

    Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
    55+
    Arbeitsmarkt45plus
    Berufsgeschichten
    Berufswechsel
    InfoboxBildungsline

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    Die Bildungsline gibt Antworten

    Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

    Kostenfreie Informationen & Beratung

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    Bildungsinfo aktuell

    InfoboxFachsozialbetreuung Behindertenarbeit inkl. Pflegeassistenz

    Inhalt anzeigen

    Fach-Sozialbetreuer:innen für Behindertenarbeit arbeiten mit Menschen jeglicher Altersgruppen, die eine oder mehrere Beeinträchtigungen aufweisen. Dies können körperliche, emotionale, intellektuelle oder mehrfache Behinderungen sein. Sie unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen in zentralen Lebensfeldern wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung und fördern die Teilnahme am sozialen Leben.

    Fach-Sozialbetreuer:innen mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen neben der sozialen Betreuung auch pflegerische Maßnahmen wahr. Dazu zählen z.B. die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen. Zudem sind sie dazu berechtigt, in Notfällen Sofortmaßnahmen wie z.B. Herzdruckmassagen durchzuführen oder Injektionen zu verabreichen.

    Voraussetzung:

    • Mindestalter 17 Jahre bzw. 19 Jahre
    • Erfolgreicher Abschluss einer mittleren/höheren Schule oder Abschluss einer Berufsausbildung nach der 9. Schulstufe. (In begründeten Fällen kann davon abgesehen werden.)
    • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
    • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterauszug)
    • Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe B1

    Dauer:

    • 2-3 Jahre

    Einrichtung: