Erzähl dein Leben neu

Wie Storytelling dir zeigt, wer du wirklich bist

Der Juni-Buchtipp widmet sich dem Thema Storytelling. Die Autorin vermittelt einfache Strategien, die eigene Lebensgeschichte besser zu verstehen und zu erzählen.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Erzähl dein Leben neu

Buchtipp

Erzähl dein Leben neu

von Rebecca Vogels

„Was ist deine Story? Und wie würde die Geschichte deines Lebens aussehen, wenn du selbst ihre Autorin oder ihr Autor wärst?", diese Fragen stellt Rebecca Vogels uns in ihrem neuen Buch.

Die Autorin ist Expertin für Storytelling, wie sie es in den USA erlebt hat. Sie zeigt, wie wir diese Methode anwenden können, um herauszufinden, was uns antreibt und um positiv auf die Höhen, Tiefen und Chancen unseres Lebens zu blicken. Rebecca Vogels demonstriert anhand ihres eigenen Lebens, wie sie mit Storytelling ihre Karriere plant, den persönlichen roten Faden für ihr Berufsleben findet und immer weiterspinnt.

Mit Storytelling kann die eigene Geschichte kurz, prägnant und witzig erzählt werden. Doch es geht Rebecca Vogels auch darum, die Methoden des Storytellings dafür zu verwenden, einen offenen Blick für unsere Stärken zu entwickeln und das, was uns zum Leuchten bringt, zu erkennen.

Persönlicher Eindruck

Ein erfrischendes Buch, um sich auf Vorstellungsgespräche und sonstige Selbstpräsentationen vorzubereiten. Rebecca Vogels regt an, strukturiert und positiv auf das eigene Leben zu schauen und mit dem Bewusstsein für unsere Potentiale die Gegenwart aktiv zu gestalten. Sie gibt Tipps und Anregungen für Phasen der beruflichen Neu- und Umorientierung und macht vor allem Mut, neue Schritte zu setzen.

Wem empfehle ich das Buch: allen, die gerne daran arbeiten wollen, sich selbst offener und selbstsicherer zu präsentieren und sich einen Kick für das Nachdenken über berufliche Veränderungen wünschen.

Verlag

Erschienen im Knaur Verlag, 2020, 267 Seiten

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Buchtipp
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026